Fernlichtkontrollleuchte P150X
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Fernlichtkontrollleuchte P150X
Hallo zusammen,
beim TÜV kam heute das Thema Fernlichtkontrollleuchte auf. Da ich grundsätzlich mit Fernlicht fahre ist mir das noch nie aufgefallen und eigentlich auch egal aber der nette Herr meinte, dass auch die P150X Baujahr 1979 eine haben müsste.
Ich nehme an, dass es sich um die grüne Leuchte rechts neben dem Tacho handelt. Diese leuchtet bei mir jedoch immer, also bei Abblend- und Fernlicht.
Weiß jemand, ob das so richtig ist? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die 79er keine Fernlichtkontrolleuchte haben.
Danke
beim TÜV kam heute das Thema Fernlichtkontrollleuchte auf. Da ich grundsätzlich mit Fernlicht fahre ist mir das noch nie aufgefallen und eigentlich auch egal aber der nette Herr meinte, dass auch die P150X Baujahr 1979 eine haben müsste.
Ich nehme an, dass es sich um die grüne Leuchte rechts neben dem Tacho handelt. Diese leuchtet bei mir jedoch immer, also bei Abblend- und Fernlicht.
Weiß jemand, ob das so richtig ist? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die 79er keine Fernlichtkontrolleuchte haben.
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Die orange Kontrollleuchte ist für die Blinker, die grüne für das Licht. Für das Fernlicht gibt es keine Leuchte.
Ist auch nicht nötig, wenn man anhand der Schalterstellung erkennen kann, ob das Fernlicht an oder aus ist. Das sollte der Prüfer eigentlich wissen.
Ist auch nicht nötig, wenn man anhand der Schalterstellung erkennen kann, ob das Fernlicht an oder aus ist. Das sollte der Prüfer eigentlich wissen.
- Wenne
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Ob das der Prüfer wissen sollte, bei einer 40 Jahre alten Vespa? Eher nicht.
Ich denke aber, dass man mit ihm darüber reden und die Sachlage darstellen kann.
Grüße
Wenne
Ich denke aber, dass man mit ihm darüber reden und die Sachlage darstellen kann.
Grüße
Wenne
Was ist eigentlich eine "T5"?
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=19&t=9329
Meine 1972-er Fahrschul-Vespa-Sprint
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=20&t=19763
Einbau i.e.-Motor in Vespa ET4
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=11&t=14574
Ein netter Bausatz im Maßstab 1:1
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=19&t=26046
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Die für die P150X gültige Fassung der StVZO verlangt(e) wie schon geschrieben dass die Betätigung des Fernlicht entweder durch Kontrollleuchte *oder* durch die Schalterstellung erkennbar ist. Ist gegeben, die PX-alt hatte in den D- und Italo-Versionen nie eine Kontrollleuchte.
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Wobei man sagen sollte, dass die ''grüne'' Kontrolleuchte für das Fahrlich eh ein Witz ist, Licht sollte immer an sein, schadet ja nicht.
Wenn es ein blaues Fenster für diese Leuchte gäbe, wärs ja eine Option. Wobei sich keiner im Gegenverkehr vom orginalen Fernlicht geblendet fühlen kann
Ich hab die Leuchte als Reserveleuchte missbraucht, da hilft mir mehr als zu wissen ob mein Fahrlicht an ist oder nicht, der Schalter steht zumindest immer auf an
Wenn es ein blaues Fenster für diese Leuchte gäbe, wärs ja eine Option. Wobei sich keiner im Gegenverkehr vom orginalen Fernlicht geblendet fühlen kann
Ich hab die Leuchte als Reserveleuchte missbraucht, da hilft mir mehr als zu wissen ob mein Fahrlicht an ist oder nicht, der Schalter steht zumindest immer auf an
Gruß Frank....
Vespa P200E Bj 82 - Faro Basso Bj 56
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Gut zu wissen, danke euch.
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Wieder was dazu gelernt.
Meine amerikanische P200E aus 1980 hat eine blaue Leuchte.
Dafür keine grüne.
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Die Regelung mit der Schalterstellung als Indikator für aktiviertes Fernlicht ist nix vespaspezifisches, sondern betrifft generell ältere Fahrzeuge. Insofern sollte der Prüfer das schon wissen.
Zuletzt geändert von Vollhorst am Fr 22. Mai 2020, 23:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Das ist zwar jetzt nur theoretisch, aber was würde man machen, wenn der Prüfer die Plakette verweigern würde? Müsste man dann von Piaggio einen Nachweis anfragen?
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Nein, weil das der Prüfer wissen oder in seinen Unterlagen/Internet finden muß. Wenn er das nicht weiß würde ich nach einem Ingenieur verlangen /Chef vom Laden und fragen wozu der TÜV, Derka , sonst was seine umpfangreichen Unterlagen über alle gängigen Fahrzeuge hat
Auch dafür zahlst du deine Gebühr, das gehört dazu....
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Gruß Frank....
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Re: Fernlichtkontrollleuchte P150X
Dann sollte man dem Prüfer einen Blick ins Gesetz nahelegen. In § 50 Abs. 5 StVZO ist das Thema abschließend geregelt: "Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden."