Im Kreisverkehr abgeräumt
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Im Kreisverkehr abgeräumt
Hallo Leute - Ich hatte gestern einen Unfall mit meiner Vespa GTS 300- nach 3 Jahren und 36.000 km war es soweit Ich bin in den Kreisverkehr eingefahren und wollte die zweite wieder rausfahren und bei der ersten Ausfahrt hat mich ein Autofahrer übersehen und mich abgeräumt. Ich hatte Glück obwohl mein Kopf auf dem Asphalt aufgeschlagen ist hat der Helm das Ganze gut gemacht. Das linke Bein ist an mehreren Stellen stark geprellt worden mit ordentlichen Schwellungen am großen Zeh habe ich eine kleine Fraktur. Die Vespa war noch fahrbereit aber hatte an der rechten und linken Seite ordentlich was abbekommen - Dellen und großflächige Lack Abschürfungen die Seiten um das Trittbrett wurden auch ordentlich angeschliffen. Eigentlich wollte ich mir keine HPE kaufen - aber es ist auch nicht mehr wirtschaftlich diesen Roller instandsetzen zu lassen. Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen da es auch um das Thema Schmerzensgeld geht. Hat von euch jemand auch schon Erfahrung mit einem Unfall bei dem der Unfallgegner Schuld war bezüglich der Bewertung des Restwertes des Rollers -ich selbst möchte diesen Roller nicht mehr weiterfahren - Jetzt werde ich mir doch eine HPE zulegen.
Bei Mobile gibt es viele verlockende Angebot mit 3 Jahren EU Garantie und angeblich 2 Jahren Garantie in Deutschland für ca. 5.500 € / SuperSport mattgrau -ich traue diesen Angeboten aber nicht bin eigentlich eher geneigt beim Händler zu kaufen wie seht ihr das? Danke für eure Beiträge
Bei Mobile gibt es viele verlockende Angebot mit 3 Jahren EU Garantie und angeblich 2 Jahren Garantie in Deutschland für ca. 5.500 € / SuperSport mattgrau -ich traue diesen Angeboten aber nicht bin eigentlich eher geneigt beim Händler zu kaufen wie seht ihr das? Danke für eure Beiträge
- StarFazer600
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Na dann erstmal gute Besserung...
Zu den restlichen Themen kann ich leider nicht mehr viel beitragen...
Zu den restlichen Themen kann ich leider nicht mehr viel beitragen...
Immer schön dran denken: die gummierte Seite gehört nach unten...
Mein Blog: https://www.bellwinkel.de/joergs-blog/
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- Cool
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Ich hoffe, du hast die Polizei hinzugezogen und es wurde alles aufgenommen und die Schuldfrage ist vorerst geklärt.
Dann nimm dir einen Anwalt, der sollte alles klären. Der muss dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Der Anwalt wird dir erklären, was dir sonst noch zusteht, z.B. ein Gutachter, der die Schadenshöhe ermittel.
Also, geh zum Anwalt!
PS: und gute und schnelle Genesung, natürlich!
Dann nimm dir einen Anwalt, der sollte alles klären. Der muss dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Der Anwalt wird dir erklären, was dir sonst noch zusteht, z.B. ein Gutachter, der die Schadenshöhe ermittel.
Also, geh zum Anwalt!
PS: und gute und schnelle Genesung, natürlich!
- Bullie
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
... klingt nach Audi-Kreisel.
Du brauchst auf alle Fälle einen Gutachter, der den Fahrzeugwert vor dem Unfall und ggfs. den Restwert ermittelt.
Den kann man auch durchaus briefen - die überdurchschnittliche Wertstabilität von Vespas ist nicht jedem Gutachter bekannt. Bei klarer Ausgangslage braucht's m.E. keinen Anwalt. Den kann man immer noch zuziehen, wenn sich abzeichnet, dass es irgendwo zwickt.
Alles Gute!
Du brauchst auf alle Fälle einen Gutachter, der den Fahrzeugwert vor dem Unfall und ggfs. den Restwert ermittelt.
Den kann man auch durchaus briefen - die überdurchschnittliche Wertstabilität von Vespas ist nicht jedem Gutachter bekannt. Bei klarer Ausgangslage braucht's m.E. keinen Anwalt. Den kann man immer noch zuziehen, wenn sich abzeichnet, dass es irgendwo zwickt.
Alles Gute!
- Cool
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Er brauch doch sowieso einen Anwalt, wegen Schmerzensgeld. Ich hoffe er war beim Arzt und hat sich alles attestieren lassen.
Nimm dir also einen Anwalt. Der regelt dann auch alles mit der generischen Versicherung. Sonst hast du das an der Backe und wirst vielleicht noch über den Tisch gezogen. es ist ja kein Begatellschaden.
Nimm dir also einen Anwalt. Der regelt dann auch alles mit der generischen Versicherung. Sonst hast du das an der Backe und wirst vielleicht noch über den Tisch gezogen. es ist ja kein Begatellschaden.
- Fifikofsky
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Also erstmal gute Besserung und dreimal auf Holz geklopft...ist ja soweit nochmal halbwegs gutgegangen. Sollte die Schuldfrage vor Ort geklärt worden seien,(Polizei) besteht eigendlich erstmal keine Notwendigkeit für einen Anwalt. Hast du Rechtschutz, kann er aber auch nicht schaden. Beim Schmerzensgeld sehe ich allerdings kaum Chancen auf Erfolg. Dein körperlicher Schaden ist ja zum Glück überschaubar und Schmerzensgeld gibt es bei schweren Verletzungen, komplizierten Brüchen, Hirntrauma etc. Für ein paar Prellungen und Abschürfungen und eine kleine Fraktur am Zeh, ist da nicht viel zu erwarten. Aber du kannst dein Glück natürlich versuchen!
Gruß,
Oli
Gruß,
Oli
Remmdedemmdemm...
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Den Wünschen und Empfelungen meiner Vorschreiber schließe ich mich natürlich an,
aber dennoch ergänzend ein kleiner Hinweis zum Schmerzensgeld, denn in diesem Fall möchte ich
Vor vielen Jaheren hatte ich auch mal einen unverschuldeten Unfall mit Schmerzensgeldanspruch und dazu hat mir mein damaliger Anwalt geraten:
" Notieren sie sich alles was sie durch die Unfallfolgen beeinträchtigt, denn in einem halben Jahr können sie sich nicht mehr dran erinnern"!
Das habe ich gemacht und DEUTLICH mehr (3000 DM) Schmerzensgeld bekommen als ursprünglich (200 DM) erwartet.
Sei ruhig kleinlich, pingelig und fantasievoll bei deinen Aufzählungen, in der Art wie z.B.:" Konnte nur auf einer Seite schlafen - die andere war geprellt - somit sehr schlechter Erholungswert; konnte nicht Tanzen - Frau unleidlich; Kurzurlaub abgesagt; Ausschluß vom gesellschaftlichen Leben - durch Unfall.
Da kann dein Anwalt dann vielleicht was Brauchbares draus stricken.
Viel Glück,
steffen
aber dennoch ergänzend ein kleiner Hinweis zum Schmerzensgeld, denn in diesem Fall möchte ich
widersprechen. Es kommt auf die Argumentation anFifikofsky hat geschrieben: Beim Schmerzensgeld sehe ich allerdings kaum Chancen auf Erfolg. Dein körperlicher Schaden ist ja zum Glück überschaubar und Schmerzensgeld gibt es bei schweren Verletzungen, komplizierten Brüchen, Hirntrauma etc. Für ein paar Prellungen und Abschürfungen und eine kleine Fraktur am Zeh, ist da nicht viel zu erwarten.
Vor vielen Jaheren hatte ich auch mal einen unverschuldeten Unfall mit Schmerzensgeldanspruch und dazu hat mir mein damaliger Anwalt geraten:
" Notieren sie sich alles was sie durch die Unfallfolgen beeinträchtigt, denn in einem halben Jahr können sie sich nicht mehr dran erinnern"!
Das habe ich gemacht und DEUTLICH mehr (3000 DM) Schmerzensgeld bekommen als ursprünglich (200 DM) erwartet.
Sei ruhig kleinlich, pingelig und fantasievoll bei deinen Aufzählungen, in der Art wie z.B.:" Konnte nur auf einer Seite schlafen - die andere war geprellt - somit sehr schlechter Erholungswert; konnte nicht Tanzen - Frau unleidlich; Kurzurlaub abgesagt; Ausschluß vom gesellschaftlichen Leben - durch Unfall.
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Viel Glück,
steffen
Zuletzt geändert von oeme64 am Fr 8. Nov 2019, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
Das Fremde ist nur fremd, solange man`s nicht kennt!
Wem viel nicht genug ist, dem ist alles zu wenig!
Das Leben kommt anders, wenn man denkt!
-------------------------------------------------------
Basteleien:
Innenraumbeleuchtung
Steckerumbau
Fußrastenadapter
Ein Ding entsteht
Touren und Trips:
Wintersonntag
Hessenrundfahrt
Goldener Oktober
Eifel
Süddeutschland
Deutschlands Osten
GardaseeVespaAusleihTour
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Erstmal gute Besserung. Zum Glück ist dir ja nicht noch Schlimmeres passiert.
Zu deinen Kaufabsichten: Setzte doch einmal hier einen Link zu dem Kaufangebot ein. Dann kann man mehr dazu sagen.
Gruß, Philipp
Zu deinen Kaufabsichten: Setzte doch einmal hier einen Link zu dem Kaufangebot ein. Dann kann man mehr dazu sagen.
Gruß, Philipp
- derLimburger
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Dem kann ich mich - aus eigener leidvoller Erfahrung ( vom Tanzen und Kurzurlaub mal abgesehen ) - nur voll und ganz anschließen !oeme64 hat geschrieben:Den Wünschen und Empfelungen meiner Vorschreiber schließe ich mich natürlich an,
aber dennoch ergänzend ein kleiner Hinweis zum Schmerzensgeld, denn in diesem Fall möchte ichwidersprechen. Es kommt auf die Argumentation anFifikofsky hat geschrieben: Beim Schmerzensgeld sehe ich allerdings kaum Chancen auf Erfolg. Dein körperlicher Schaden ist ja zum Glück überschaubar und Schmerzensgeld gibt es bei schweren Verletzungen, komplizierten Brüchen, Hirntrauma etc. Für ein paar Prellungen und Abschürfungen und eine kleine Fraktur am Zeh, ist da nicht viel zu erwarten.
Vor vielen Jaheren hatte ich auch mal einen unverschuldeten Unfall mit Schmerzensgeldanspruch und dazu hat mir mein damaliger Anwalt geraten:
" Notieren sie sich alles was sie durch die Unfallfolgen beeinträchtigt, denn in einem halben Jahr können sie sich nicht mehr dran erinnern"!
Das habe ich gemacht und DEUTLICH mehr (3000 DM) Schmerzensgeld bekommen als ursprünglich (200 DM) erwartet.
Sei ruhig kleinlich, pingelig und fantasievoll bei deinen Aufzählungen, in der Art wie z.B.:" Konnte nur auf einer Seite schlafen - die andere war geprellt - somit sehr schlechter Erholungswert; konnte nicht Tanzen - Frau unleidlich; Kurzurlaub abgesagt; Ausschluß vom gesellschaftlichen Leben - durch Unfall.
Da kann dein Anwalt dann vielleicht was Brauchbares draus stricken.
Viel Glück,
steffen
Im Übrigen : gute Besserung und baldige Genesung !!!
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Das Internet ist ein großer Spucknapf
Nassau, kein schöner Land !
MidsummerVespaDays 2014 : Das Video und Bilder
Männer-Urlaub in den Cevennen
Goldener Oktober in den Vogesen
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- Registriert: Mi 15. Mär 2017, 10:57
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Hoffe für dich, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast. Die Polizzennummer bekommt dann im Falle dein Anwalt und rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.
Er kennt auch alle Fristen und den korrekten Ablauf von etwaigen Schriftverkehr, plant und führt die Abwicklung des Falls ohne Umwege durch.
Ich persönlich beispielsweise kommuniziere im Schadensfall mit überhaupt keiner Versicherung mehr. Übergebe alle Papiere, Protokolle etc. der Kanzlei und die sollen machen.
Al Laie bin ich schon ein, zweimal wegen Wissensmangel eingefahren und sowas ist ärgerlich. Denn manchen Sachbearbeitern von Versicherungen ist dein Schicksal schlichtweg wurst und das kann schonmal dazu führen, dass man hängen gelassen wird.
Also erstmal ab zum Anwalt. Was beim Anspruch auf Schmerzensgeld ein wohl noch wichtigere Rolle spielt als in Hinsicht auf die Abgeltung des Vespaschadens.
Man kann glaub ich den Versicherungen nicht direkt Böswilligkeit unterstellen, aber Kontrolle ist unbedingte Pflicht.
Der unabhängige Sachverständige wird den Regulierungswert des Schadens berechnen. Lass dir explizit dieses Gutachten mit den einzelnen Beträgen zusenden/vorlegen. Und wie er zu den Zahlen kam, also Neuwert minus Jahreswertminderung, minus Kilometer-Wertminderung etc. Es gibt einen offiziellen Prozentschlüssel Rechner dafür, wie sich der tatsächliche Wert errechnet. Kannst du googeln oder bei Versicherungen erfragen. Das Sachverständigengutachten in Kopie zu erhalten ist zumindest bei uns in Ö zwar nicht die Regel, aber dein Recht!
Mir hatte mal so ein Experte bei einem Totalschaden (Diebstahl) doch glatt mal Zubehör in Höhe von € 600,- vergessen(?!) miteinzuberechnen sowie einen kleinen Rechenfehler in der Wertermittlung unterschieben wollen. Absichtlich oder nicht, die Versicherung hatte mir schon die unterschriftfähigem Unterlagen zur finalen Quittierung zugesendet.
Mein Mistrauen hatte sich dann aber als gerechtfertigt erwiesen. Hätte ich unterschrieben, dann hätten die die Summe x überwiesen und ich wär um diesen, schlampigerweise nicht sachgemäßen kalkulierten Betrag, weniger entschädigt worden.
Vielleicht hast du ja auch etwaige Kosten für eine Anmeldung der neuen Vespa dann in deiner Versicherungspolizze in einem Fall eines unverschuldeten Unfalls inkludiert. Habe mal gehört, dass es auch sowas gibt. Oder kannst ein Übergangsfahrzeug zur Miete in Rechnung stellen. Bzw. andere im Rahmen des Unfalls entstandenen Folgekosten geltend machen und refundiert bekommen. Kommt auf den Umfang deiner Polizze an. Naja und obs welche gab, klar
Der Tipp, der hier schon fiel, sich ein penibel genaues Gedächtnisprotokoll zu erstellen und auch alle entstandenen Beschwerden und Mängel zu dokumentieren helfen ungemein, denn nichtmal nach 2 Wochen weiß man (ich) alles mehr so aus dem FF ohne Aufzeichnung. Fotos aus allen Winkeln der Fahrzeuge, der Situation im Kreisverkehr nach dem Unfall sowie ein gut ausgefüllter Unfallbericht sind essentiell.
Auf keinen Fall eine eigene (Mit-)Schuld beim Ausfüllen des Unfallberichts-Formulars anerkennen, wenn so eindeutig ist, wie hier. Aber dazu wäre es jetzt eh zu spät, noch was zu ändern. Sowas soll in der ersten Aufregung durchaus schonmal vorgekommen sein...
Nachdem du schon an deine nächste Vespa denkst, wünsche ich dir ein zügiges Verfahren der Schadensregulierung, wenig finanzielles Einbusen und das deine Neue bald bei dir ist.
Kopf hoch, lass dich nicht unterkriegen!
Er kennt auch alle Fristen und den korrekten Ablauf von etwaigen Schriftverkehr, plant und führt die Abwicklung des Falls ohne Umwege durch.
Ich persönlich beispielsweise kommuniziere im Schadensfall mit überhaupt keiner Versicherung mehr. Übergebe alle Papiere, Protokolle etc. der Kanzlei und die sollen machen.
Al Laie bin ich schon ein, zweimal wegen Wissensmangel eingefahren und sowas ist ärgerlich. Denn manchen Sachbearbeitern von Versicherungen ist dein Schicksal schlichtweg wurst und das kann schonmal dazu führen, dass man hängen gelassen wird.
Also erstmal ab zum Anwalt. Was beim Anspruch auf Schmerzensgeld ein wohl noch wichtigere Rolle spielt als in Hinsicht auf die Abgeltung des Vespaschadens.
Man kann glaub ich den Versicherungen nicht direkt Böswilligkeit unterstellen, aber Kontrolle ist unbedingte Pflicht.
Der unabhängige Sachverständige wird den Regulierungswert des Schadens berechnen. Lass dir explizit dieses Gutachten mit den einzelnen Beträgen zusenden/vorlegen. Und wie er zu den Zahlen kam, also Neuwert minus Jahreswertminderung, minus Kilometer-Wertminderung etc. Es gibt einen offiziellen Prozentschlüssel Rechner dafür, wie sich der tatsächliche Wert errechnet. Kannst du googeln oder bei Versicherungen erfragen. Das Sachverständigengutachten in Kopie zu erhalten ist zumindest bei uns in Ö zwar nicht die Regel, aber dein Recht!
Mir hatte mal so ein Experte bei einem Totalschaden (Diebstahl) doch glatt mal Zubehör in Höhe von € 600,- vergessen(?!) miteinzuberechnen sowie einen kleinen Rechenfehler in der Wertermittlung unterschieben wollen. Absichtlich oder nicht, die Versicherung hatte mir schon die unterschriftfähigem Unterlagen zur finalen Quittierung zugesendet.
Mein Mistrauen hatte sich dann aber als gerechtfertigt erwiesen. Hätte ich unterschrieben, dann hätten die die Summe x überwiesen und ich wär um diesen, schlampigerweise nicht sachgemäßen kalkulierten Betrag, weniger entschädigt worden.
Vielleicht hast du ja auch etwaige Kosten für eine Anmeldung der neuen Vespa dann in deiner Versicherungspolizze in einem Fall eines unverschuldeten Unfalls inkludiert. Habe mal gehört, dass es auch sowas gibt. Oder kannst ein Übergangsfahrzeug zur Miete in Rechnung stellen. Bzw. andere im Rahmen des Unfalls entstandenen Folgekosten geltend machen und refundiert bekommen. Kommt auf den Umfang deiner Polizze an. Naja und obs welche gab, klar
Der Tipp, der hier schon fiel, sich ein penibel genaues Gedächtnisprotokoll zu erstellen und auch alle entstandenen Beschwerden und Mängel zu dokumentieren helfen ungemein, denn nichtmal nach 2 Wochen weiß man (ich) alles mehr so aus dem FF ohne Aufzeichnung. Fotos aus allen Winkeln der Fahrzeuge, der Situation im Kreisverkehr nach dem Unfall sowie ein gut ausgefüllter Unfallbericht sind essentiell.
Auf keinen Fall eine eigene (Mit-)Schuld beim Ausfüllen des Unfallberichts-Formulars anerkennen, wenn so eindeutig ist, wie hier. Aber dazu wäre es jetzt eh zu spät, noch was zu ändern. Sowas soll in der ersten Aufregung durchaus schonmal vorgekommen sein...
Nachdem du schon an deine nächste Vespa denkst, wünsche ich dir ein zügiges Verfahren der Schadensregulierung, wenig finanzielles Einbusen und das deine Neue bald bei dir ist.
Kopf hoch, lass dich nicht unterkriegen!
- Patte312
- Beiträge: 2
- Registriert: Do 31. Okt 2019, 18:53
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- Land: Deutschland
- Wohnort: Elsenfeld
Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Ohje... dann mal gute Besserung... alles weitere wurde dir ja schon gut beschrieben... Kopf hoch...
Seien wir realistisch und fordern das Unmögliche!
- Fifikofsky
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- Registriert: Di 3. Jul 2018, 17:11
- Vespa: GTS 250
- Land: Deutschland
- Wohnort: Berlin
Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Also, in meinem Fall lief das so:
Unverschulderter Unfall mit meiner 600XT...PKW rückwärts aus Parkhafen, ich voll druff und abgeflogen. Maschine: Totalschaden! Ich: Gehirnerschütterung, Platzwunde am Kinn, div. Prellungen und Abschürfungen und ein gebrochenes Wadenbein. Ich sage: "Glück gehabt"
Polizei war vor Ort, Gegner gab Schuld sofort zu. Das Gutachten zum Schaden vom "Unabhängigen" ergab einen Zeitwert aber nicht den wirklichen Wiederbeschaffungswert der Yammi. Da ich Rechtschutz hatte, habe ich dann über einen Anwalt ein Gegengutachten beauftragen lassen. Das sah dann schon anders aus und war in Ordnung. Schmerzensgeld wurde trotz zweimaligem Einspruch nicht gezahlt, da Verletzungen zu geringfügig und schnell abheilbar. Ist jetzt schon ca. 12 Jahre her und wahrscheinlich ist das von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich mit der Rechtssprechung, aber im meinem Fall (Berlin)...Arschkarte bezüglich Schmerzensgeld...
Aber einen Versuch ist es natürlich immer wert...
Gruß,
Oli
Unverschulderter Unfall mit meiner 600XT...PKW rückwärts aus Parkhafen, ich voll druff und abgeflogen. Maschine: Totalschaden! Ich: Gehirnerschütterung, Platzwunde am Kinn, div. Prellungen und Abschürfungen und ein gebrochenes Wadenbein. Ich sage: "Glück gehabt"
Polizei war vor Ort, Gegner gab Schuld sofort zu. Das Gutachten zum Schaden vom "Unabhängigen" ergab einen Zeitwert aber nicht den wirklichen Wiederbeschaffungswert der Yammi. Da ich Rechtschutz hatte, habe ich dann über einen Anwalt ein Gegengutachten beauftragen lassen. Das sah dann schon anders aus und war in Ordnung. Schmerzensgeld wurde trotz zweimaligem Einspruch nicht gezahlt, da Verletzungen zu geringfügig und schnell abheilbar. Ist jetzt schon ca. 12 Jahre her und wahrscheinlich ist das von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich mit der Rechtssprechung, aber im meinem Fall (Berlin)...Arschkarte bezüglich Schmerzensgeld...
Aber einen Versuch ist es natürlich immer wert...
Gruß,
Oli
Remmdedemmdemm...
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- Beiträge: 19
- Registriert: Do 10. Okt 2019, 22:33
- Vespa: GTS 300
- Land: Deutschland
Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
Warum fragt ihr immer nach einer Rechtschutzversicherung? Die gegnerische Versicherung zahlt Anwalt und Sachverständigen. Und auch bei nicht allzu gravierenden Verletzungen gibt es Schmerzensgeld. Mein Sohn hatte mal mit dem Fahrrad einen nicht selbst verschuldeten Unfall und dabei einen Arm gebrochen. Gab mehr als 1000 € Schmerzensgeld.
Gruß
Matthias
Gruß
Matthias
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- Registriert: Do 22. Okt 2009, 22:16
- Vespa: T5
- Land: Deutschland
- Wohnort: Frankfurt/Main
Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
warst Du so dumm, einen SV, den die gegnerische Versicherung geschickt hatte, an Dein Mopped zu lassen??Fifikofsky hat geschrieben:....Gegner gab Schuld sofort zu. Das Gutachten zum Schaden vom "Unabhängigen" ergab einen Zeitwert aber nicht den wirklichen Wiederbeschaffungswert der Yammi. Da ich Rechtschutz hatte, habe ich dann über einen Anwalt ein Gegengutachten beauftragen lassen.
Oli
Rita
hier gibt's viele Infos, um nicht verarscht zu werden von den HUK Verbrechern
https://unfall-lexikon.de/nachbesichtigung/
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- Registriert: Mi 3. Jan 2018, 12:14
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Re: Im Kreisverkehr abgeräumt
_Matthias hat geschrieben:Warum fragt ihr immer nach einer Rechtschutzversicherung? Die gegnerische Versicherung zahlt Anwalt und Sachverständigen. Und auch bei nicht allzu gravierenden Verletzungen gibt es Schmerzensgeld. Mein Sohn hatte mal mit dem Fahrrad einen nicht selbst verschuldeten Unfall und dabei einen Arm gebrochen. Gab mehr als 1000 € Schmerzensgeld.
Gruß
Matthias
Da stimme ich zu.
Die Sache ist nach den Schilderungen ja eindeutig :der Gegner ist schuld. Geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Versuch es bloß nicht alleine ohne Anwalt, du bekommst sonst nur unnötig Ärger und Bluthochdruck über die Abwehrhaltung der gegnerischen Versicherung.
Keine Termine und leicht einen sitzen.