LED-Blinkerset für die GTS

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Veloce
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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#46 Beitrag von Veloce » Do 13. Sep 2018, 20:26

Hallo Zusammen,

da mich die Blinker sehr interessieren und ich sie legal fahren möchte, habe ich mal die Jungs vom Scooter Center angeschrieben und nachgefragt.

Laut Scooter Center sind die Blinker mit allen 3 Funktionen geprüft und haben das E-Prüfzeichen mit allen Funktionen erhalten.

Da ich sowieso beim TÜV war zur Hauptuntersuchung, habe ich den Prüfstellenleiter auch mal gleich dazu befragt. Der musste garnicht lang überlegen und sagte sofort das es mit dem Leuchtenabstand und wenn die Leuchten geprüft sind (E-Prüfzeichen) legal ist.

Mir reicht das und ich werde sie bestellen.

Euch einen schönen Abend noch.

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arcDaniel
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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#47 Beitrag von arcDaniel » Do 13. Sep 2018, 20:34

@Veloce

Gute initiative, wollte unsere Prüfstelle SNCA(L) auch mal anschreiben. Vor etwa 2-3 Jahren wurde unsere Gesetzgebung geändert und es müssen bei uns Sachen bei Motorrädern eingetragen werden, welche sonst nie nötig waren. Dann kommt halt eine weitere Frage dazu :-)

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#48 Beitrag von Veloce » Do 13. Sep 2018, 20:48

arcDaniel hat geschrieben:@Veloce

Gute initiative, wollte unsere Prüfstelle SNCA(L) auch mal anschreiben. Vor etwa 2-3 Jahren wurde unsere Gesetzgebung geändert und es müssen bei uns Sachen bei Motorrädern eingetragen werden, welche sonst nie nötig waren. Dann kommt halt eine weitere Frage dazu :-)
In Luxemburg müsste es genauso legal sein wie in Deutschland. Die Blinker haben ja eine EU-weite Zulassung.

Ich glaube hier liegt auch der „Hase im Pfeffer“. Alle schauen auf die StVZO und somit auf eine nationale Gesetzgebung, tatsächlich ist aber das EU-Recht hierzu wichtig.

Es ist das gleiche wie mit hinteren Schutzblechen an Motorrädern. Bis 1999 hat noch das nationale Recht Gültigkeit und es muss das Hinterrad mit einem definierten Schutzblech abgedeckt sein. Für alle Moppeds bis 1999 gilt das.

Danach gilt eine EWG-Richtlinie und die stellt weder eine Anforderung das ein Schutzblech da sein muss, noch ein Mindestmaß.

Ist echt skurril.....

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arcDaniel
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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#49 Beitrag von arcDaniel » Do 13. Sep 2018, 20:57

Ich gebe dir hier sogar recht, aber nach Jahren mit immer wieder neuen Diskusionen mit den Prüfern (meine Ducati Zeit) und immer wieder streiten zu müssen, für mein Recht, habe ich einfach keine Lust mehr.

Deshalb vergewissere ich mich vor einem Umbau, wo die Sachlage nicht zu 1000% klar ist, lieber schriftlich. Wenn der Prüfer dann anfängt zu zicken, bekommt er die schriftliche Antwort vorgehalten. Da auch diese keinen Stunk unter ihres gleichen wollen, rudern die dann lieber zurück und akzeptieren es.

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#50 Beitrag von avanti » Do 13. Sep 2018, 22:05

Vespa777, was nun?
Raus ins Ruderboot oder ist das alles Käse?
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#51 Beitrag von Veloce » Do 13. Sep 2018, 22:29

arcDaniel hat geschrieben:Ich gebe dir hier sogar recht, aber nach Jahren mit immer wieder neuen Diskusionen mit den Prüfern (meine Ducati Zeit) und immer wieder streiten zu müssen, für mein Recht, habe ich einfach keine Lust mehr.

Deshalb vergewissere ich mich vor einem Umbau, wo die Sachlage nicht zu 1000% klar ist, lieber schriftlich. Wenn der Prüfer dann anfängt zu zicken, bekommt er die schriftliche Antwort vorgehalten. Da auch diese keinen Stunk unter ihres gleichen wollen, rudern die dann lieber zurück und akzeptieren es.
Hallo,

das kann ich gut verstehen das man dort 1000% sein möchte.

Ich habe seit Jahren sehr gut Erfahrungen mit meinem TÜV. Der Prüfstellenleiter ist älteren Semesters und weiß gut Bescheid. Der prüft meine alten Vespas und die GTS immer selbst.

10Km weiter ist ein anderer TÜV und der behandelt jeden, der nicht einen ganz normalen Wagen fährt, wie einen Verbrecher. Pauschal ist jede Veränderung kriminell, bis die Prüfer alles für gut befunden haben. Dauert dort etwas länger, aber die Plakette kriegt man auch.

Sehr lustig war mal eine Hauptuntersuchung mit meinem Italjet Dragster 180 in dieser Prüfstelle.

Da meinte der Prüfer direkt: „ Da hast du aber viel Arbeit rein gesteckt! So ne verbastelte Kiste nehme ich nicht ab!“

Seine Aussage war auf den Gitterrohrrahmen bezogen und die Achsschenkellenkung.

Nach mehrfachem guten zureden das der Roller so Original ist, hat er herumtelefoniert und nach einer Stunde mir den Roller abgenommen....

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#52 Beitrag von Vespa777 » So 16. Sep 2018, 21:38

Hallo zusammen,
Die Angaben, die ich hierzu gemacht habe, sind aufgeteilt in nationales, EU- sowie ECE-Recht und ich habe dies wie angegeben aus den aktuellen Versionen des Kirschbaum (Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern). Hier ist das dezidiert beschrieben. Ich werde bei meiner Aussage bleiben. Wer möchte, dem fotgrafiere ich die entsprechenden Passagen gerne ab und lasse ihm diese zukommen. Man kann das aber auch bei jeder Überwachungsorganisation erfragen. Wenn man höflich fragt, bekommt man auch Einblick in das o. g. Buch.
Zur Frage, ob es Sinn macht, die mittlere Schlussleuchte auszubauen: Ich weiß nicht, ob sich der Aufwand wirklich lohnt (optisch). Rechtlich wäre der Legalzustand gegeben.
Ich habe nie gesagt, dass es zwangsläufig Ärger gibt.
Aber die Füchse bei den Überwachern kennen den Sachverhalt. Und bei der Polizei wird wissenstechnisch seid den Autorennen-Gesetzgebungen richtig aufgerüstet.
Jeder steht dann für sich selbst gerade.
Ich kann die Unterlagen hier nicht veröffentlichen, da sie für den internen Gebrauch sind. Aber wer mich anschreibt, dem kann ich sie via Email zu kommen lassen.
Ich belasse diese Thematik nun bei dieser Schlussaussage und wünsche alles Gute.

Viele Grüße

Vespa777

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#53 Beitrag von arcDaniel » So 16. Sep 2018, 22:00

@Vespa777

Ich denke wir arbeiten zumindest in einem ähnlichen Club :-) Bei uns sind die Gesetzgebungen alle, für jeden Bürger, übers internet, frei zugänglich.
Ich gebe dir auch noch immer Recht und solange der Prüfbericht der Blinker nicht vorliegt, um ze sehen ob möglicherweise hier eine Ausnahmegenehmigung gemacht wurde, bleibt es auch vorerst für mich illegal.

Mann sollte auch festahlten, dass nur weil ein Tüv-Prüfer einen durchwinkt, nicht unbedingt alles richtig sein muss. Bei uns(L) gehe ich davon aus, dass in diesem spzifischen Fall vielleicht einer von 10 Polizisten, sich überhaupt hier auskennt. Hier wird nach dem E-Zeichen gesucht, gefunden, alles OK.

Wie ich aber schon angedeutet hatte, ich wünsche es wirklich niemandem, aber ein Unfall mit Schwerverletzten, gar nicht an tötliche Unfälle zu denken, hier stürzen sich die Versicherungen drauf, so wenig wie möglich, am besten gar nichts zu zahlen. Hier wird dann auf einmal alles in Frage gestellt, wirklich alles!!!

Ich habe einen Freund, welcher mit den Motorrad von einem alkoholisierten Dosenfahrer, die Vorfahrt genommen wurde. Motorrad=Totalschaden, Er=2 Tage Koma!! Danach aber wieder gesund geworden. In erster Instanz vor Gericht, bekam er eben eine solche Kleinigkeit eine Mitschuld zugeschrieben und die Versicherung wollt gar nichts mehr, 0, nix, nada, zahlen. Das wurde eine Jahrelanger Rechtsstreit bis es zwar schlussendlich auch Recht bekam und alles bezahlt wurde.

Will man sich all dies zumuten? Wegen sowas? Ich habe auch viele Jahre so leichtsinnig gehandelt, mit der Zeit (oder auch vielleicht mit dem was ich auf der Arbeit mitbekomme) überdenkt man vieles genauer.

Jeder soll halt machen was er nicht lassen kann, soll sich danach aber auch nicht beklagen wenns in die Hose geht.

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#54 Beitrag von Vespa777 » So 16. Sep 2018, 22:10

Kurzer Nachtrag zur Quellenangabe:
Wenn jemand bei einer Überwachungsorganisation nachfragen möchte, ist der Prüfer für eine klare Auskunftsfrage dankbar. Die Regularien finden sich auf den Seiten 76-83 in der Onlineversion des Kirschbaum im Auskunftsportal der Überwachungsorganisationen "argetp21" im Bereich "SachVIP" unter "Ratgeber" und dann weiter unter "Arbeitshilfen für technische Untersuchungen an Fahrzeugen", danach dann zu "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern".
Mit dieser Anleitung bekommt man schnell Auskunft und das dann schriftlich. Wie gesagt, wer möchte, kann mir seine Email via PN zukommen lassen. Dem kann ich das dann ausführlich in Bild und Schrift zeigen.

In diesem Sinne alles Gute

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#55 Beitrag von avanti » So 16. Sep 2018, 22:25

Kirschbaum hin und her, mittlerweile sind das hier Äpfel und Birnen.
Welche Dokumentation ist denn zu einer ganz konkreten E-Nummer vorhanden und welche Regeln sind vorrangig?

Das mag ich in den Beiträgen hier nicht erkennen.
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#56 Beitrag von arcDaniel » Mo 17. Sep 2018, 07:13

avanti hat geschrieben:Kirschbaum hin und her, mittlerweile sind das hier Äpfel und Birnen.
Welche Dokumentation ist denn zu einer ganz konkreten E-Nummer vorhanden und welche Regeln sind vorrangig?

Das mag ich in den Beiträgen hier nicht erkennen.

Hat denn einer der Bestizer die beiliegende Dokumentation gelesen?


Mein Fazit;
-von den aktuellen Gesetzestexten --> Illegal
-möglicherweise liegt eine Ausnahmegenehmigung vor --> Legal

Ich kann mir am besten willen nicht vorstellen, dass die Blinker mit E-Zulassen beworben werden und niegends ein Wort vermerkt ist, dass dies nur für die Blinkfunktion gilt.
Ein Besitzer könnte im Fall von Ärger, ja auch den Verkäufer und/oder Hersteller mit in die Verantwortung ziehen.

Ich denke nicht mal, dass ein Verkäufer/Hersteller darauf aufmerksam machen muss, dass etwas illegal ist, es ist aber sicher Falsch etwas als Legal zu bewerden und verkaufen was schlussendlich Illegal ist.


https://www.sip-scootershop.com/de/prod ... _mv000477c
LED Blinkerkit mit integrierten LED Positionsleuchten und E-Zulassung.
Es wird hier also ganz klar mit E-Zulassung beworben.

Da ist den SIP Shop als sehr Serieuse finde, denke ich nicht, dass diese einem (zumindest nicht bewusst) etwas illegal andrehen.

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#57 Beitrag von Vespa777 » Mo 17. Sep 2018, 20:54

Hallo zusammen,
ich führe den genervten Unterton, den der ein oder andere anschlägt, jetzt mal auf das Mißfallen meiner Antworten zurück. Ich habe eigentlich alles erklärt. Übrigens habe ich bei mehreren unterschiedlichen Überwachungsorganisationen angefragt, wie die Sachlage von denen gesehen wird. Diese haben alle die gleiche Quelle verwendet. Ist ja auch kein Wunder, denn diese verwenden ja auch schließlich das Informationsportal argetp 21 und die Sachlage ist klar.
Ich mache mir jetzt noch mal die Mühe mit den einzelnen Begrifflichkeiten wie E-Prüfzeichen und die für die lichttechnischen Einrichtungen anzuwendenden Regularien zu erklären.

Zum E-Prüfzeichen: Das E-Prüfzeichen bescheinigt die Überprüfung und Eignung in unserem besprochenen Falle als Schlussleuchte, Bremsleuchte oder Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger). Hierbei werden Farbe, Größe, Leuchtkraft, das verwendete Leuchtmittel, und allgemeine Beschaffenheit geprüft. Erst wenn dies bescheinigt wird, darf das jeweilige Bauteil an Kfz im öffentlichen Raum verwendet werden.
Das besagt aber noch nichts über die Schaltung im Zusammenspiel mit anderen LTE (lichttechnischen Einrichtungen) aus. Insofern ist der Verkauf durch SIP nicht illegal, denn für die Schaltung ist der verbauende Monteur verantwortlich. SIP hat die rechtliche Grundlage für die Verwendung sichergestellt. Zusätzlich zum E-Prüfzeichen sind noch Buchstaben, die die eigentliche Zweckbestimmung aussagen, neben den E-Prüfzeichen angegeben. Für die Bremsleuchte steht ein S und für die Schlussleuchte ein R und für den Blinker eine 11. Das Ganze nennt man Bauartgenehmigung.
Damit sind die grundsätzlichen Verwendungsgrundlagen erklärt. Die Zeichen müssen auf den Bauteilen zu finden sein.

Zur Schaltung: Die Schaltung wird in § 53 der StVZO, der EG-Richtlinie 2009/67/EG und dem Reglement ECE-R53 geregelt.
Regelung §53 StVZO: - Brems-/Schlussleuchte, Kennzeichenleuchte: jeweils eine hinten mittig am Fahrzeug
- Blinker: zwei symmetrisch hinten am Fahrzeug
Regelung 2009/67/EG: - Brems-/Schlussleuchte: jeweils eine hinten mittig am Fahrzeug oder! maximal zwei symmetrisch zur Mitte hinten am Fahrzeug
- Kennzeichenleuchte: eine hinten am Fahrzeug
- Blinker: zwei hinten symmetrisch zur Mitte am Fahrzeug
ECE-R53: Regelung analog zu EG

Also übersetzt in die Umgangssprache sind höchstens zwei Brems-/Schlussleuchten hinten (vorn gibt´s ja keine) zulässig. Die Verwendung der SIP-Leuchten ist dann nicht zulässig, wenn die Original-Schluss-/Bremsleuchte verwendet wird und alle Leuchtmittel die verbaut sind angeschlossen sind.
Grauzonenlösungen:
1) Nur die Blinker anschließen, keine Stromversorgung der Schluss-/Bremsleuchten an den SIP Leuchten, der weitere Betrieb der originalen Schluß-/Bremsleuchte ist kein Problem.
2) An den SIP-Leuchten alle Komponenten anschließen, weiterer Betrieb der Original-Schluss-/Bremsleuchte ist unzulässig und muss abgedeckt werden. Die Kennzeichenbeleuchtung muss erhalten bleiben.
In allen Fällen darf es nur maximal zwei Schluss-/Bremsleuchten am Fahrzeug geben. eine dritte ist nicht zulässig.
Das ist nun amtlich. Wie das geahndet wird, hängt davon ab, wieviel Ahnung der jeweilige Polizist oder Prüfingenieur hat. Bei der Hauptuntersuchung ist dies ein erheblicher Mangel und damit zu beheben, Mangeleinstufung: "Schlußleuchte Schaltung unzulässig" (EM) und "Bremsleuchte Schaltung unzulässig" (EM). Die Polizei macht da einen Mangel nach §5 FZV, also eine Mängelkarte draus und verlangt den Rückbau, mit Bestätigung durch eine Überwachungsorganisation.

Ich weiß, dass vielen das jetzt nicht gefällt. Aber das ist die rechtliche Grundlage. Ich habe bereits mehrfach gesagt, jeder tut was er will und verantworten kann. Man sollte sich nur nicht wundern, dass es zu Ärger führt.

Alles andere sind private Meinungen und Ansichten, ob und wie man mit solchen Regeln umgeht. Ich wollte nur darauf hinweisen und hoffe den Wissensschatz und das Interesse der Leute zu bereichern. In Hessen gibt es den Spruch: "Was man macht und was man darf, sind zwei Paar Schuh´". Also ich habe hier niemandem abgesprochen, eigene Entscheidungen zu fällen. Auf gut Deutsch: "Macht, was ihr wollt." Nur lebt mit den Konsequenzen, wenn es welche geben kann.

Viele Grüße

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#58 Beitrag von Enrico_GTS » Di 18. Sep 2018, 00:02

@Vespa777 Gut geschrieben, aber immer noch nicht ganz klar.

Wie sieht es mit der Lösung aus: SIP-Leuchten als Schlussleuchten + Blinker, Original-Leuchte als Bremsleuchte ?

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#59 Beitrag von avanti » Di 18. Sep 2018, 00:13

Ich denke mal, da finden sich auf allen Strassen genug Fahrzeuge mit viel heftigeren Regelwidrigkeiten.
Und fände es gut, wenn die Ordnungsmacht ihre viel zu knappen Ressourcen vorrangiger dort einsetzen würde, wo Gefahr für andere droht.

Aber das ist schon Relativitätstheorie ... ;)
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Re: LED-Blinkerset für die GTS

#60 Beitrag von derkai » Di 18. Sep 2018, 06:55

Das geht doch gar nicht, die müssen doch schon jede Woche die Fans im Stadion beschützen......

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