In Ebay gelinkt worden

Sollten euere Vespa oder Teile davon gestohlen worden sein, kann dies hier bekanntgegeben werden!
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cool breeze
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Re: In Ebay gelinkt worden

#16 Beitrag von cool breeze » Mo 11. Dez 2017, 22:01

Der Geschädigte muß in der Lage sein, die von vornherein bestehende Betrugsabsicht beweisen zu können.
Gar nicht so einfach.
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Schorsch
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Re: In Ebay gelinkt worden

#17 Beitrag von Schorsch » Mo 11. Dez 2017, 22:15

Immerschraub hat geschrieben:Tja,von Ebay erwarte ich keine Hilfe. Die Anzeige bei der Polizei hab ich gemacht. Die Frage ist ob es sich rentiert eine Anwalt zu nehmen. Wenn der Penner pleite ist bleib ich auch noch auf diesen Kosten sitzen
Da hast Du erstmal alles gemacht was erforderlich und sinnvoll ist.

Nun kommt es darauf an ob der Verkäufer in Deutschland überhaupt existiert und ermittelt werden kann, einen Anwalt kannst Du dann immer noch nehmen. Häufig ist es so, dass die Täter wenn sie ermittelt werden doch bemüht sind den Schaden zu minimieren.

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Buddy2801
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Re: In Ebay gelinkt worden

#18 Beitrag von Buddy2801 » Mo 11. Dez 2017, 22:29

PayPal ist für Verkäufer auch nicht so toll. Schweine teure Gebühren und wenn es dem Käufer nach 2 Wochen einfällt "Ware gefällt mir foch nicht so". Geld zurück und du stehst als Verkäufer doof da. Oder zahlen verkaufte PS4 per Paypal und geben Staubsauger (oder andere Bezeichnung)an bei Paypal, Verkäufer schickt Ware los und nach 2 Wochen sagt Käufer wo ist der Staubsauger???Geld und Ware weg! Ist alles schon da gewesen! Das beste ist immer selber abholen! Bei teuren Sachen zB. Dreistellig macht es mir nix aus 500 km zu fahren.

Wenn man bei Kauf dem Käufer sagt das er die Gebühren von Paypal erstatten soll,hat es sich eh erledigt. PayPal ist :kotz:
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Holzschuh
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Re: In Ebay gelinkt worden

#19 Beitrag von Holzschuh » Di 12. Dez 2017, 14:08

Auf beiden Seiten - Verkäufer / Käufer giebt es Menschen übelster Sorte . Das wird sich auch in naher Zukunft nicht ändern. Aber 500 km fahren wegen nem niedrigen 3 stelligem Betrag ist auch nicht jedermanns Sache . UND : PayPal ist nur ne Bank - nicht mehr u. nicht weniger .

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Grinsnimgsicht
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Re: In Ebay gelinkt worden

#20 Beitrag von Grinsnimgsicht » Di 12. Dez 2017, 14:24

Leute, bitte entschuldigt, aber hier steht eine Menge Unfug:
Joe Cool hat geschrieben:Als Geschädigter hast du auch ohne Rechtschutzversicherung immer Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand.
Natürlich nicht. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nur, wenn die eigenen Mittel für die Prozessführung nicht ausreichen. Und auch vorgerichtlich gilt im Rahmen des Beratungshilfegesetzes nichts anderes. Der Mandant ist und bleibt der Auftraggeber des Anwaltes und muss ihn, sobald er einigermaßen begütert ist, auch bezahlen, und zwar auch im Fall eines Misserfolges.
Rita hat geschrieben:wenn beim verurteilten Betrüger nix zu holen ist.... zahlst Du alle Kosten.....hast Dann zwar einen Titel, mit dem Du 30 Jahre lang vollstrecken kannst....(in der Theorie)
in der Praxis kannste Dir damit das Klo tapezieren....(weil solche Leute meist eh von Harz4 und kriminellen Handlungen leben)

bester Tip, wenn Du als Nebenkläger auftrittst.... den Richter anstupsen, daß er dem Täter keine Geldstrafe verpaßt.... sondern eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.....(Bewährung an die Bedingung geknüpft, daß er sich bemüht, den Schaden abzustottern)

Rita
Hier gehen zwei Dinge durcheinander: ein Strafurteil bringt in Bezug auf einen zivilrechtlichen Anspruch erst mal wenig bis nichts. Zu einer strafrechtlichen Verurteilung wird es im übrigen regelmäßig schon nicht kommen, weil die Staatsanwaltschaft bei derlei Dingen auf den sog. Privatklageweg verweist, die Sache also auf Anzeige/Strafantrag hin gar nicht verfolgt. Und: kein Strafrichter (falls die Sache doch bei ihm landen sollte) macht den Wegbereiter für zivilrechtliche Ansprüche, das ist dem schlicht wurscht.

Also 1: wer selbst pleite ist, mag den Schädiger auf Kosten der Staatskasse verklagen, aber Obacht: das gibbet auch in der Form, dass ratenweise zurückbezahlt werden muss. Für alle, die nicht pleite sind: der Betrag um € 450,00 lohnt eine Rechtsverfolgung kaum. Für alle mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn: die Spesen können das wirtschaftliche Interesse an der Rechtsverfolgung übersteigen. Und: wenn man gewinnt, beim anderen aber nix holen kann, dann holt sich die Staatskasse die Verfahrenskosten beim Gewinner, soweit da was zu holen ist.

Also 2: bei Kauf über iii-bäh ist Zahlung mittels PayPal immer noch das Mittel der Wahl, andernfalls vor dem Klick auf den Kaufen-Button eine mittelgroße Kerze anzünden. Ansonsten unterschreibe ich das meiste, was Florian schon geschrieben hat.

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Re: In Ebay gelinkt worden

#21 Beitrag von schmoelzer » Di 12. Dez 2017, 15:16

Joe Cool hat geschrieben:Als Geschädigter hast du auch ohne Rechtschutzversicherung immer Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand.
Viele Betrüger nutzen die Masche, das bei kleineren Summen der Geprellte den Anwalt scheut, weil er befürchtet
am Ende noch mehr zu bezahlen.
Wehrt euch mit allem was das Gesetz hergibt.
Wer zivilrechtlich was beitrieben will, trägt IMMER die Kosten. Er kann probieren sich sein Geld wiederzuholen. Einem nackten Mann kann aber keiner in die Tasche fassen. Oft wirft man sein gutes Geld dem Schlechten hinterher. Strafrechtliche Verfolgung bringt erstmal nur den Vorteil, dass sich Zivilgerichte gerne den Urteilen der Strafrichter anschließen. Von einer strafrechtlichen Verurteilung kann ich mir erstmal nichts kaufen.

Bei höheren Beträgen empfiehlt sich Zahlung mit Paypal oder Kreditkarte. Hier kann ich mir das Geld wiederholen. Auch beim Bankeinzug kann ich das Geld zurückholen. Bei Überweisungen schauts schlecht aus.

Grüße

Martin

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Re: In Ebay gelinkt worden

#22 Beitrag von Schorsch » Di 12. Dez 2017, 15:38

Grinsnimgsicht hat geschrieben:Leute, bitte entschuldigt, aber hier steht eine Menge Unfug:

Zu einer strafrechtlichen Verurteilung wird es im übrigen regelmäßig schon nicht kommen, weil die Staatsanwaltschaft bei derlei Dingen auf den sog. Privatklageweg verweist, die Sache also auf Anzeige/Strafantrag hin gar nicht verfolgt. Und: kein Strafrichter (falls die Sache doch bei ihm landen sollte) macht den Wegbereiter für zivilrechtliche Ansprüche, das ist dem schlicht wurscht.
Kann man diese Aussage auch mit Gesetzestexten belegen?

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Re: In Ebay gelinkt worden

#23 Beitrag von Grinsnimgsicht » Di 12. Dez 2017, 16:18

Habe auf den Hinweis von Schorsch nachgeblättert: der § 374 StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__374.html sieht die Privatklage nicht für alle Vermögensdelikte, sondern nur für die Sachbeschädigung vor - mea culpa.

Was den Wegbereiter angeht: das ist Erfahrungssache, keiner lässt sich gern vor eines anderen Karren spannen.

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Re: In Ebay gelinkt worden

#24 Beitrag von Vilstaler » Di 12. Dez 2017, 16:34

Es gibt ja viele Beispiele... Auf einem Großparkplatz mitten in der Stadt hatten wir unser Auto neben X anderen geparkt. So mir nichts dir nichts sind da 2 Mädels vorbeigezogen und eine von den beiden hat voll gegen die Türe getreten aus purer Langeweile...

Wir waren eben zurück zum Auto und konnten die Mädels auf frischer Tat stellen... Anruf bei der Polizei die kurz darauf dann kam.... Aussage des Polizisten:"DIE ist Stadtbekannt,- sie können gerne eine Anzeige machen - uns liegen genug Anzeigen von den Mädels hier vor, aber ich kann ihnen jetzt schon sagen dass da nichts zu holen ist.... Die Eltern ebenfalls abgestürzt und auch nichts zu holen..."

Tja,-... da stehst dann da und wir sind dann gefahren und auf dem Schaden sitzen geblieben rd. € 1.000.-- :roll: :evil:
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Re: In Ebay gelinkt worden

#25 Beitrag von Schorsch » Di 12. Dez 2017, 16:45

Grinsnimgsicht hat geschrieben:
Was den Wegbereiter angeht: das ist Erfahrungssache, keiner lässt sich gern vor eines anderen Karren spannen.

Max
Aber nicht bei diesen Delikten in Bayern.

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Re: In Ebay gelinkt worden

#26 Beitrag von Grinsnimgsicht » Di 12. Dez 2017, 17:04

Ich halte es generell nicht für sinnvoll, ein Strafverfahren anzustrengen, um einen zivilrechtlichen Anspruch (besser) durchzusetzen.

Da mag es Ausnahmen geben, wenn etwa die Staatsanwaltschaft Vermögen festsetzen kann, an die der Geschädigte sonst nicht rankäme. Auf ebay-Betrügereien passt das eher nicht.

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Re: In Ebay gelinkt worden

#27 Beitrag von Immerschraub » Di 12. Dez 2017, 20:23

Also wenn ich durch die Anzeige über die Polizei dem seine Adresse rausbekomme,werde ich mir keinen Anwalt nehmen. Ich nehme die Sache mit ein paar Freunden selbst in die Hand. Nicht direkt aber der wird dann beigebracht bekommen was Recht und Ornung ist

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Re: In Ebay gelinkt worden

#28 Beitrag von vespaopa » Di 12. Dez 2017, 20:58

Immerschraub hat geschrieben:Also wenn ich durch die Anzeige über die Polizei dem seine Adresse rausbekomme,werde ich mir keinen Anwalt nehmen. Ich nehme die Sache mit ein paar Freunden selbst in die Hand. Nicht direkt aber der wird dann beigebracht bekommen was Recht und Ornung ist
Und Du bist Ausbildner von Beruf???? (In einer Haftanstalt?) :teufel:
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Re: In Ebay gelinkt worden

#29 Beitrag von Immerschraub » Di 12. Dez 2017, 22:10

Ich bin tatsächlich Ausbilder von Beruf,aber ich lass mir mein Eigentum nicht ohne Konsequenzen wegnehmen. Ich zahle immer zurück

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Re: In Ebay gelinkt worden

#30 Beitrag von primawerda » Di 12. Dez 2017, 23:27

Hm, Selbstjustiz ist m.E. auch keine Lösung. Die Täter mutieren nämlich sehr schnell zum ach so armen Opfer und fordern dann Schadensersatz, Schmerzensgeld oder sonstwas, sind angeblich nicht mehr arbeitsfähig, etc.
Das kann sehr schnell nach hinten losgehen.
Man muß bedenken, dass diese Spezies keine Skrupel hat,
kein Gewissen und mit allen unfairen Mitteln kämpft.
Acht Jahre habe ich gegen einen Baubetrüger gekämpft und dabei nicht nur einen guten Teil meines Lebens geopfert. Mein Haus ist dabei draufgegangen. 40 TEuro Anwalts - und Gutachterkosten. Für nichts und wieder nichts. Ein Krieg, den man nicht gewinnen kann. Unser Rechtssystem schützt leider solche ( GmbH - ) Betrüger, sie dürfen morgen einfach eine neue Firma aufmachen. Vor Gericht bekommt man höchstens den zitierten Titel ohne Mittel. Verdienen tun nur die Anwälte, Gutachter und Richter von dem Ganzen.
Gott sei Dank sind nicht alle so, man darf den Glauben an die Menschheit nicht verlieren. Irgendwann kommt eh alles auf einen zurück...

Vg Jochen
Eines lässt sich nicht bestreiten:
Jede Sache hat zwei Seiten!
Die der andern, das ist eine,
und die richtige Seite: Deine.
Mascha Kaleko

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