50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

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DorfGuerilla
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50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#1 Beitrag von DorfGuerilla » So 22. Dez 2019, 15:00

Nun ist ja endlich die halbherzig umgesetzte Führerscheinverordnung - 125er mit Klasse B fahren - durch. Sobald ich meine Frau dazu überredet haben werde die ca. 600€ für die Fahrschule auszugeben, möchte ich gerne ihre LX 50 von allen Fesseln befreien (lassen).
Damit ändert sich dann aber die Fahrzeugklasse. Was ist alles nötig, um die LX 50 offiziell fahren zu dürfen?
Ich denke, dass viele 50er Fahrer vor dieser Frage stehen. Kann das jemand aus dem Forum verständlich erklären?
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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#2 Beitrag von Rita » So 22. Dez 2019, 15:37

ist nicht zu erschwinglichen Preisen machbar....

du müßtest Abgaswerte nachweisen....Geräuschtest fahren....

gebrauchten 125er Motor rein kommt da billiger

rechnet sich, wenn Du nen 125er Unfallroller kaufst....

ansonsten 50er verkaufen und 125er kaufen

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DorfGuerilla
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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#3 Beitrag von DorfGuerilla » So 22. Dez 2019, 15:54

Danke Rita! Wenn du das sagst, dann erspare ich mir weitere Recherche. Schade, meine Frau hat eine hübsche LX 50 in Hellblau-Metallic mit Ledersitz etc. Aber wer kauft dann noch eine 50er?
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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#4 Beitrag von Rita » So 22. Dez 2019, 16:13

ich habe kürzlich aus 2 mach 1 gespielt....

babyblaue LX50 mit Motorschaden+125er Unfall LX........
ergab dann eine babyblaue 125er.....
habe ich ne Zeitlang selber gefahren.... dann fand sie ein neues zuhause....

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DorfGuerilla
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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#5 Beitrag von DorfGuerilla » So 22. Dez 2019, 16:18

Aber das ist doch bestimmt nicht Plug&Play für Anfänger. Das Fahrzeug ist ja eine 50er, und die müsste dann durch den TÜV zu einer 125er umgeweiht werden. Ich könnte mir vorstellen, dass ich damit wochenlang beschäftigt wäre!
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Pastiglia
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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#6 Beitrag von Pastiglia » So 22. Dez 2019, 21:02

DorfGuerilla hat geschrieben:Aber wer kauft dann noch eine 50er?
Leute unter 25 mit B- oder AM-Schein. Hoffe ich jedenfalls, da ich nächstes Jahr auch verkaufen will.

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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#7 Beitrag von The_Bastian » Mo 23. Dez 2019, 09:33

DorfGuerilla hat geschrieben:Aber wer kauft dann noch eine 50er?
Ich könnte mir vorstellen, dass sich an der Nachfrage nach 50ern nicht allzuviel ändern wird. Ist ja mehr oder minder eine ganz andere Geschichte und hat mMn auch weiterhin ihre Daseinsberechtigung. Das fängt mit der Zulassungsfreiheit an und hört bei den nicht erforderlichen HU-Terminen auf.

Ich zB habe von der Fahrerlaubnis keine Beschränkungen und fahre die 50er genauso gern wie die anderen Fahrzeuge. Mein Frau zB käme auch nicht auf den Gedanken ihre 50er gegen eine 125er einzutauschen und von dieser Geisteshaltung kenne ich tatsächlich noch ein paar mehr. So gesehen würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen ob der fehlenden Nachfrage machen.

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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#8 Beitrag von DorfGuerilla » Mo 23. Dez 2019, 09:53

Da meine Frau sehr ungerne als Sozia auf Zweirädern mitfährt – lange Ausfahrten schon gar nicht mag – hatte ich sie mehr oder weniger zu einer LX 50 überredet. Indessen macht es ihr sogar Spaß, bei schönem Wetter jeweils 15km zu ihrer Arbeitsstelle und zurück zu fahren. Das aber auch nur, weil sie dabei überwiegend auf landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen ohne nennenswerten Verkehr unterwegs ist. Wenn ich ihr dann mal entgegenkomme, sie abhole oder zu einer gemeinsamen Fahrt zum Eiscafe überreden konnte, dann verstehe ich sofort, warum sie so wenig Lust auf das Vespafahren hat. Mit 45 km/h durch den Straßenverkehr zu schleichen ist etwas für Masochisten oder Lebensmüde! Meine Hoffnung, dass sich das mit einer etwas höheren Geschwindigkeit und Durchzugskraft ändert, ist nicht ganz unberechtigt. Allerdings ist ihre Neigung noch nicht so groß, dass sie dafür ein paar Tausender locker machen würde. Ich muss also einen Weg finden, wie ich sie stufenweise zu einer echten Vespista machen kann.
Ich habe gestern mal ein bisschen gegoogelt. Für 50er Vespa LX bekommt man mit etwas Glück einen Tausender – ich fürchte sogar noch etwas weniger. Die 125er LX werden für mindestens 2.500€ gehandelt, Primavera sogar noch für einen Tausender mehr.
Ich habe einen einzigen 125er Motor komplett mit Getriebe und Hinterrad gefunden, der dann aber auch mehr als tausend Euro kosten soll. Damit hätte ich aber nur den Motor. Dazu würde mindestens noch ein Tank kommen, ein neuer Kabelbaum, die ganze TüV- und Ummeldeprozedur … ich glaube eine neue Vespa würde da auch nicht viel mehr kosten!
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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#9 Beitrag von Pastiglia » Mo 23. Dez 2019, 10:29

Du könntest die entdrosselte 50er regulär zulassen und dabei versuchen, von der Versicherung einen 125er Tarif zu bekommen. Mit dem großen Kennzeichen ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle wohl deutlich vermindert und wenn es doch dazu kommt, fallen Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherung weg und es bleibt die reine Ordnungswidrigkeit fehlender Betriebserlaubnis. (Vermutlich.)

Würde aber dann doch lieber mehr Geld für eine vollständig legale Lösung ausgeben. Die B196 Erweiterung kostet übrigens auch schon rund 900€ mit Grundgebühr, 10 Fahrstunden (5 Doppelstunden), neuem Sehtest und Ausstellung eines neuen Führerscheins.

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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#10 Beitrag von MrMirk » Mo 23. Dez 2019, 10:37

Beispiel

Kosten lt. Fahrschule ab 699,- Euro
(99,- Euro Grundbetrag + Theorie Unterricht; 600,- Euro 10 Fahrstunden á 45 Minuten
+ ggfs. Zusätzliche Stunden a 60,-

zzgl. für Passbilder (ca. 12,- Euro)
Sehtest (ca. 8,- Euro)
Gebühr auf dem Amt (ca. 43,- Euro)
Bei Bedarf: Erste Hilfe Schein (ca. 20,- Euro)

Also ca. 790,-

Das wird es vielen Wert sein, alleine deswegen weil eine Prüfung wegfällt.
lebe dein ändern

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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#11 Beitrag von DorfGuerilla » Mo 23. Dez 2019, 10:39

Pastiglia hat geschrieben:Die B196 Erweiterung kostet übrigens auch schon rund 900€ mit Grundgebühr, 10 Fahrstunden (5 Doppelstunden), neuem Sehtest und Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Mir hat ein (angestellter) Fahrlehrer gestern gesagt, dass es seiner Meinung nach im Frühsommer etliche Fahrschulen geben wird, die stark vergünstigte Komplettpakete anbieten würden. Er meinte, dass der Aufwand für die Schulen relativ gering, und die Konkurrenz sehr groß sei. Da es keine Prüfung gäbe, würde da wahrscheinlich viel Geld so nebenbei abgeräumt werden.
Warten wir´s ab, noch sind die genauen Modalitäten ja gar nicht klar.
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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#12 Beitrag von Michael1 » Mo 23. Dez 2019, 10:42

fehlende Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz, oder?

Pastiglia hat geschrieben:Du könntest die entdrosselte 50er regulär zulassen und dabei versuchen, von der Versicherung einen 125er Tarif zu bekommen. Mit dem großen Kennzeichen ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle wohl deutlich vermindert und wenn es doch dazu kommt, fallen Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherung weg und es bleibt die reine Ordnungswidrigkeit fehlender Betriebserlaubnis. (Vermutlich.)

Würde aber dann doch lieber mehr Geld für eine vollständig legale Lösung ausgeben. Die B196 Erweiterung kostet übrigens auch schon rund 900€ mit Grundgebühr, 10 Fahrstunden (5 Doppelstunden), neuem Sehtest und Ausstellung eines neuen Führerscheins.
LG + bleibt gesund!
Michael

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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#13 Beitrag von Pastiglia » Mo 23. Dez 2019, 11:25

Versicherungsschutz besteht, aber Regress bis 5000€ wäre möglich.

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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#14 Beitrag von Rita » Mo 23. Dez 2019, 12:30

Pastiglia hat geschrieben:Du könntest die entdrosselte 50er regulär zulassen und dabei versuchen, von der Versicherung einen 125er Tarif zu bekommen. Mit dem großen Kennzeichen ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle wohl deutlich vermindert und wenn es doch dazu kommt, fallen Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherung weg und es bleibt die reine Ordnungswidrigkeit fehlender Betriebserlaubnis. (Vermutlich.)

Würde aber dann doch lieber mehr Geld für eine vollständig legale Lösung ausgeben. Die B196 Erweiterung kostet übrigens auch schon rund 900€ mit Grundgebühr, 10 Fahrstunden (5 Doppelstunden), neuem Sehtest und Ausstellung eines neuen Führerscheins.
im Prinzip ne gute Idee...
Tarif für 125er LX anfragen.... Deckungskarte anfordern.... Deine 50er zulassen
Kennzeichen 180*200mm verwenden wie Krad.....

und danach Augen offenhalten nach ner Unfall 125er.....

Rita

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Re: 50er entdrosseln. Was muss rechtlich gemacht werden?

#15 Beitrag von Wenne » Mo 23. Dez 2019, 13:17

Stimmt, habe ich auch schon zweimal gemacht. Ist durchführbar.
Der TÜV segnet das auch ab. Allerdings im Vorfeld mit dem Ingenieur sprechen.
Grüße
Wenne
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