Seite 1 von 1

Führerschein Klasse M

Verfasst: So 30. Aug 2015, 21:53
von Nightrider
Bin heute gefragt worden, was der Führerschein M (Roller 50 ccm) in etwa kostet.

Weiß das zufällig jemand?

Gruß
Alfred

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 11:04
von Wikinger
Ich habe für meinen Sohn vor ca. 4 Jahren zwischen 500,- und 700,- bezahlt. War ganz schön aufwendig. Dafür hat er dann für den A2 nicht mehr viel Fahrstunden gebraucht und nur weitgehenst die Pflichtstunden absolviert.
Ich fand es sehr teuer und habe mich geärgert, dass er damals nicht gleich den A1 gemacht hat.

Gruß

Wikinger

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 14:36
von Ruhrpott-Shark
Ich hab den damals gemacht und ärgere mich heute etwas.

Wenn dann direkt A1 machen da die Mehrkosten überschaubar sind und man 125er fahren darf bzw die Möglichkeiten sind größer.
Man ist schneller und das illegale "frisieren" wird auch unterbunden da man von Anfang an ohne Probleme im Verkehr mit schwimmt.

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 23:03
von Nightrider
Nun muss ich noch nachschieben, dass der Fragende auch Papa eines Buben ist, der demnächst 16 wird.

Dann kann er doch auch gleich A1 statt M machen, oder?

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Mo 31. Aug 2015, 23:18
von Ruhrpott-Shark
Ich war damals auch 16 und habe "nur" den M damals gemacht weil mein Vater nen "fuffi" hatte. Heute ärgere ich mich für die Entscheidung damals da ich heute nen Motorrad Führerschein machen muss um eine 125er zu fahren. Weil eine 50er doch etwas lahm ist im vergleich zur 125er.
Mit dem A1 ist er besser dran und hat genug Leistungsreserven im Straßenverkehr, ist not gedrungen nicht gezwungen illegal zu tunen usw.
Ich meine auch das der Weg zum A2 erleichtert wird mit den A1 Lappen.

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Di 1. Sep 2015, 08:09
von Wikinger
Nightrider hat geschrieben:Nun muss ich noch nachschieben, dass der Fragende auch Papa eines Buben ist, der demnächst 16 wird.

Dann kann er doch auch gleich A1 statt M machen, oder?
Ja, kann er. Ist auch zu empfehlen.

Gruß

Wikinger

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Di 1. Sep 2015, 11:47
von Wikinger
Ich habe gerade noch einen interessanten Link gefunden:

http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerschei ... m-8714.htm

Demnach ist beim Umstieg von A1 nach A2 und nach weiteren 2 Jahren zum uneingeschränkten A sogar jeweils nur eine praktische Prüfung notwendig.
Vielleicht erleichtert das ja die Entscheidungsfindung.

Gruß

Wikinger

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Di 1. Sep 2015, 14:03
von Gimmibeerplx
Unter 16 - M, ab 16- A1. Ab 18 - A2. Alternative ist Autoführerschein mit 17 und mit 50er zufrieden geben. Ab 24 A- Direkteinstieg. Alles andere ist Geld rausgeballert. Leider gibt es in jedem EU Land die Möglichkeit nach 2 Jahren Autoführerschein A1 Fahrzeuge ohne zusätzliche Prüfung fahren zu dürfen (Ausnahme Österreich. Hier werden 3-4 Fahrstunden benötigt, wär ja auch ok...) D.h wenn er mal irgendwann den Autoführerschein sowieso macht kann er auch nur 50er fahren. Meine Empfehlung: Jetzt A1. Davon profitiert er auch nach dem Autoführerschein noch.

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Di 1. Sep 2015, 15:03
von Nightrider
Danke für die Infos.

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Di 1. Sep 2015, 16:22
von ewa
Gimmibeerplx hat geschrieben: Leider gibt es in jedem EU Land die Möglichkeit nach 2 Jahren Autoführerschein A1 Fahrzeuge ohne zusätzliche Prüfung fahren zu dürfen
Wo steht das? und wenn dem so wäre, wieso leider?

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 16:34
von vespacla
Ich nehme an "leider" - weil es in D nicht so ist und man ne Prüfung machen muss.

Ob es in allen EU Ländern so ist dass man automatisch beim Autoführerschein auch eine 125er fahren kann weiss ich zwar nicht, aber ich kann dass für Italien bestätigen, dort fährt jeder Seppel eine 125er sobald er/sie volljährig ist, anders als bei uns.

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 20:06
von Ruhrpott-Shark
ewa hat geschrieben:
Gimmibeerplx hat geschrieben: Leider gibt es in jedem EU Land die Möglichkeit nach 2 Jahren Autoführerschein A1 Fahrzeuge ohne zusätzliche Prüfung fahren zu dürfen
Wo steht das? und wenn dem so wäre, wieso leider?
Schau mal https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChr ... (EU-Recht)

Hier ein Auszug
Gemäß der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG[2], Artikel 6, Ziffer 3b können die Staaten die Möglichkeit vorsehen, dass mit dem Führerschein der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen ein Motorrad der Klasse A1 gefahren werden kann. Als nationale Regelungen gelten diese Berechtigungen dann für das jeweilige Territorium. Die Frage, ob und unter welchen Vorgaben ein Staat Lenkerberechtigungen aus anderen Staaten auf seinem Territorium anerkennt, obliegt ebenso seiner nationalen Entscheidung.

Derzeit können Besitzer eines nationalen Führerscheins der Klasse B in Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Luxemburg, Polen, Portugal, Österreich, der Slowakei, Spanien und Tschechien unter bestimmten Voraussetzungen ein Motorrad der Klasse A1 fahren, wobei die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind. Teilweise reicht schon der Besitz der Klasse B aus, teilweise darf man erst nach mehrjährigem Besitz der Klasse B fahren oder es ist ein mehrstündiges Fahrtraining auf einem Motorrad (mit/ohne Prüfung) vorgeschrieben.

In der Schweiz wird nach der Absolvierung eines Grundkurses von achtstündiger Dauer mit einem Motorrad oder Motorroller der Kategorie A1 (max. 125 cm³, 11 kW) zur Klasse B zusätzlich die Klasse A1 ohne Prüfung erteilt. Ebenso gibt es in Ungarn einen erleichterten Zugang zur Klasse A1 für Inhaber der Klasse B.
Nur in Schland klappt das nicht :kotz:
Finde z.b die Regelung der Schweiz auch nicht verkehrt das 50er ungedrosselt fahren dürfen

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Mo 7. Sep 2015, 13:09
von Gimmibeerplx
Genau so wars gemeint. Zum kotzen. Ich hab vergessen "außer in D" zu schreiben. Dadurch wars net ganz klar...

Re: Führerschein Klasse M

Verfasst: Mo 7. Sep 2015, 20:46
von chessi
Noch mal zum Ausgangsthema.

Lohnt sich auf jeden fall. Die 125 kann man bei der Versicherung anrechnen, die Fuffi nicht. Der A1 wird, zumindest war es mal so, bei der Probezeit angerechnet, der M nicht.
Außerdem kann man als Besitzer einer Klasse A1 sehr leicht zur Klasse A2 (Motorrad bis 35 kw) aufsteigen.
Theoretisch geht das dann nur mit einer Überprüfungsfahrt von lediglich 45 min. Eine Theorieprüfung gibt es dann nicht. In der Praxis kann man sich aber nur über eine Fahrschule anmelden. Die machen das aber meist nur dann, wenn sie überzeugt sind, dass man auch besteht. Es in der Regel ein paar Fahrstunden. Bevor jetzt jemand schimpft, ich hab das im letzten Jahr auch gemacht. Trotz einer jährlichen km-Leistung von über 7000 km hat sich jede Stunde gelohnt, es schleift sich echt einiges ein.

Als ich den A1 gemacht hab, hat der noch 1b geheißen. Gleichzeitig hat ein Kumpel den Fuffi gemacht, und sich danach, oderntlich selbst in den Allerwertesten gebissen. Preislich war der Unterschied zu dem was ich gezahlt hatte nicht sehr groß. Ansonsten war der Aufwand der Selbe. Er musste aber auf die besagten Vorteile verzichten.
Dazu kam noch, dass für die 125er ebenfalls keine Steuern eingezogen werden und die Versicherung für die Große mit der Zeit günstiger war, als die für die 50er.

Gruß Nicole