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125er LX warum Zulassungsbescheinigung 2 ???

Verfasst: Do 12. Jul 2018, 20:18
von weissbierjojo
kann mir bitte jemand im Zulassungsrecht auf die aktuellen Sprünge helfen?

Unsere in Essen gebraucht gekaufte LX 125 mit EZ. 2015 hat einen Brief dabei....also die Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Im Ortenaukreis allerdings gibts die bei 125ern nicht, da zulassungsfrei.
(muss ich also meinen Brief abgeben?)

Ein Kreis weiter in Emmendingen stellen sie angeblich für 125er auch den Teil 2 aus.....

Ja was denn jetzt?

Ist das Zulassungsrecht nicht gleichermassen bindend und was darf/muss denn jetzt?

Grüsse, Jochen

Re: 125er LX warum Zulassungsbescheinigung 2 ???

Verfasst: Do 12. Jul 2018, 20:22
von Rita
bei 125ern wird oft auf Antrag eine ZB 2 ausgegeben....

z.B. wenn Händler eine gebrauchte ankaufen und die Finanzieren wollen....

Bank will eine ZB2 hinterlegt haben und keine Betriebserlaubnis...

Rita

Re: 125er LX warum Zulassungsbescheinigung 2 ???

Verfasst: Do 12. Jul 2018, 20:38
von weissbierjojo
Das heisst grundsätzlich gibts die nicht aber im Ausnahmefall gibts die auf Antrag.........es ist also nicht verboten?
Wo steht das im Gesetz, dass ich die auf Antrag kriegen kann?

Re: 125er LX warum Zulassungsbescheinigung 2 ???

Verfasst: Do 12. Jul 2018, 21:04
von GTS125ie
Such mal nach "Freiwillige Zulassung". Kann sein, dass du dann auch Steuern zahlen musst..

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php

Re: 125er LX warum Zulassungsbescheinigung 2 ???

Verfasst: Do 12. Jul 2018, 22:30
von Rita
GTS125ie hat geschrieben:Such mal nach "Freiwillige Zulassung". Kann sein, dass du dann auch Steuern zahlen musst..

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php
nein andere Baustelle.... ;)

ich hab zwar auch schon für mein amtlich zugelassene 50er einen Steuerbescheid über 7.- DM bekommen
wurde dann aber storniert.....dafür mußte ich aber erstmal bissl laut werden..... :lol:

Rita

Re: 125er LX warum Zulassungsbescheinigung 2 ???

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 07:22
von weissbierjojo
Ok....heißt....Zulassungsrecht hat mit dem Steuerrecht nix zu tun. Im Steuerrecht steht vermutlich irgendwo, dass Kfz bis 125ccm nicht besteuert werden, weil der Aufwand den Ertrag nicht rechtfertigt?
Sprich die freiwillige Zulassung bedeutet nicht zwangsläufig Steuer.

Ich muss ja schließlich vorbereitet sein :genau: :D weil ich mir vorstellen kann, dass unser LRA mir die ZB2 wegnehmen möchte, wenn ich die Kiste ummelde. Ich hätte dann allerdings außer dem Fahrzeugschein keinerlei Nachweis über das Eigentum mehr...

Re: 125er LX warum Zulassungsbescheinigung 2 ???

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 07:35
von Vilstaler
Bekommt man die "entwertet/durchgestrichen" vom LRA denn nicht zurück zum Verbleib/Nachweis/Vervollständigung der Unterlagen auf evtl. später?

Gruß! ;)

Florian

Re: 125er LX warum Zulassungsbescheinigung 2 ???

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 07:48
von Sfera R.I.P.
Als ich meine PV 50 freiwillig zuließ (wegen der Einfahrgenehmigung in die verkehrsberuhigte Zone, die ich nicht jedes Jahr für das neue Kennzeichen kostenpflichtig beantragen wollte) bin ich direkt gefragt worden, ob ich ZB 1 und ZB 2 erhalten möchte. Ich habe "Ja" gesagt und beides bekommen. Beim Verkauf der PV wollte der Käufer wieder mit Mopedschild fahren; also habe ich ZB 1 und ZB 2 wieder zurückgegeben und das Kennzeichen entwerten lassen. War alles kein Problem.

Das Zauberwort heißt "auf Antrag", wie bei der freiwilligen Zulassung auch ...

Re: 125er LX warum Zulassungsbescheinigung 2 ???

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 11:28
von weissbierjojo
Alles klar soweit.....danke für die Infos!!!
:bier: