Aus aktuellem Anlass muss ich hier nochmal konkret nachfragen.
Kennt sich jemand mit den Regeln für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen im Ausland aus?
Ich habe nochmal die Forumssuche bemüht, da hab ich gar nichts gefunden, und auch über eine allgemeine, große Suchmaschine finde ich irgendwie nichts konkretes.dbtech hat geschrieben: habe bereits die Forumssuche und eine allgemeine Suchmaschine bemüht. Ist es immer noch Stand der Dinge, dass wir mangels Nationalitätskennung am Versicherungsschild dieses komische D-Schild bräuchten?!
Ein korrektes D-Schild sollte wohl laut Vorschriften 17,5x11,5 cm groß sein. Wo soll ich das an meinen Armen hübschen Italienierinnen denn hinbappen?
Was passiert, wenn ich z.B. in Frankreich dann angehalten werde? Werde ich überhaupt angehalten? Hat irgendjemand Erfahrungen oder konkrete Kenntnisse?
Danke schonmal!
Liebe Grüße,
Dominik