50ccm Ausland - D-Schild?

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Rolf64
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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#16 Beitrag von Rolf64 » Fr 22. Jun 2018, 13:35

dbtech hat geschrieben:
Ich habe mich aus verschiedenen Gründen dagegen entschieden.



Überhaupt ist man irgendwie schneller identifizierbar, man kann Bußgeldbescheide sicher zustellen etc.
Ich fühle mich auf jeden Fall wohler als bei meinen Großen wenn ich meine Fuffi irgendwo kurz auf dem Gehweg parke (natürlich behindere ich niemanden, also nur dort wo es wirklich erstmal nicht stört!).

Deshalb möchte ich für meine Fuffi kein amtl. Kennzeichen

Gruß,
Dominik


Das ist völliger Mumpitz..... ich hab dich auch mit Fuffi Kennzeichen innerhalb von 10 Sekunden identifiziert.... genauso schnell gehts mit dem "amtl.Kennzeichen"

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Willi59
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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#17 Beitrag von Willi59 » Fr 22. Jun 2018, 13:41

:lol: :lol: :lol: ist so........darum auch KENNZEICHEN..........
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avanti
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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#18 Beitrag von avanti » Fr 22. Jun 2018, 13:46

Ob der VN auch der Delinquent ist, ist etwa so sicher wie IMEI und Anrufer ...
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#19 Beitrag von tømrerhans » Fr 22. Jun 2018, 14:13

Rolf64 hat geschrieben:


Das ist völliger Mumpitz..... ich hab dich auch mit Fuffi Kennzeichen innerhalb von 10 Sekunden identifiziert.... genauso schnell gehts mit dem "amtl.Kennzeichen"

Jetzt könnten wir ja mal heiteres Beruferaten spielen.... ;)


Grüße, Hans
And now.... for something completely different! (Monty Pyton)

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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#20 Beitrag von Rolf64 » Fr 22. Jun 2018, 14:18

tømrerhans hat geschrieben:
Rolf64 hat geschrieben:


Das ist völliger Mumpitz..... ich hab dich auch mit Fuffi Kennzeichen innerhalb von 10 Sekunden identifiziert.... genauso schnell gehts mit dem "amtl.Kennzeichen"

Jetzt könnten wir ja mal heiteres Beruferaten spielen.... ;)


Grüße, Hans

Ist in meinem Fall nicht mehr vonnöten, da hier bekannt ;-) zumindest unter uns alten Forums Usern
Zuletzt geändert von Rolf64 am Fr 22. Jun 2018, 14:29, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#21 Beitrag von dbtech » Fr 22. Jun 2018, 14:19

Rolf64 hat geschrieben:Das ist völliger Mumpitz..... ich hab dich auch mit Fuffi Kennzeichen innerhalb von 10 Sekunden identifiziert.... genauso schnell gehts mit dem "amtl.Kennzeichen"

Sicher? Na klar, kannst du dir das Kennzeichen merken, aber nützt dir das wirklich genau so viel?

Ein amtliches Kennzeichen abzufragen ist ja sicherlich keine Kunst, aber soweit mir mitgeteilt wurde, geben Versicherungen nicht einfach mal so mir nichts dir nichts ihre Kundendaten raus... dürften sie ja eigentlich auch gar nicht ohne Weiteres.

In "Weiteres" sind natürlich zum Bleistift etwaige richterliche Anordnungen etc. aufgrund schwerer Straftaten inbegriffen.

Beispiel: Eine Politesse kann mir durch mein amtl. Kennzeichen sicherlich einen Bußgeldbescheid nach Hause zustellen lassen, beim Versicherungskennzeichen... geht das da wirklich genau so einfach? :?

Grüße,
Dominik

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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#22 Beitrag von Rolf64 » Fr 22. Jun 2018, 14:22

dbtech hat geschrieben:
Rolf64 hat geschrieben:Das ist völliger Mumpitz..... ich hab dich auch mit Fuffi Kennzeichen innerhalb von 10 Sekunden identifiziert.... genauso schnell gehts mit dem "amtl.Kennzeichen"

Sicher? Na klar, kannst du dir das Kennzeichen merken, aber nützt dir das wirklich genau so viel?

Ein amtliches Kennzeichen abzufragen ist ja sicherlich keine Kunst, aber soweit mir mitgeteilt wurde, geben Versicherungen nicht einfach mal so mir nichts dir nichts ihre Kundendaten raus... dürften sie ja eigentlich auch gar nicht ohne Weiteres.

In "Weiteres" sind natürlich zum Bleistift etwaige richterliche Anordnungen etc. aufgrund schwerer Straftaten inbegriffen.

Beispiel: Eine Politesse kann mir durch mein amtl. Kennzeichen sicherlich einen Bußgeldbescheid nach Hause zustellen lassen, beim Versicherungskennzeichen... geht das da wirklich genau so einfach? :?

Grüße,
Dominik
Ach mein lieber Dominik :roll: ..... ich gönne und wünsche dir weiterhin wunderschöne Träume;-)

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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#23 Beitrag von dbtech » Fr 22. Jun 2018, 14:25

Rolf64 hat geschrieben:Ach mein lieber Dominik :roll: ..... ich gönne und wünsche dir weiterhin wunderschöne Träume;-)
Danke :lol:

Vielleicht liegts auch einfach an unserer tollen "Ordnungsbehörde".. aber wie gesagt, ich habs von offizieller Seite eben dieser so gesagt bekommen...

Gruß,
Dominik

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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#24 Beitrag von Willi59 » Fr 22. Jun 2018, 14:29

Man ist im öffentlichen Verkehr gekennzeichnet.
Rückfragen über den Halter gehen genau so schnell....egal ob Vers.Kennzeichen oder richtiger Zulassung..........
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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#25 Beitrag von dbtech » Fr 22. Jun 2018, 14:34

Willi59 hat geschrieben:Man ist im öffentlichen Verkehr gekennzeichnet.
Rückfragen über den Halter gehen genau so schnell....egal ob Vers.Kennzeichen oder richtiger Zulassung..........
Jo, ich weiß auch, dass man z.B. über den Zentralruf der Versicherungen abfragen kann, von welcher Versicherung eine Buchstabenkombination ist. So kann man an eine Versicherung treten, wenn ein Verkehrsunfall passiert ist und der Haftpflichtschuldige unbekannt ist.

Wie auch immer,
ich bleibe bei meinen kleinen Versicherungskennzeichen (zumindest solange ich nicht wirklich noch triftigere Beweggründe habe, als das popelige D-Schild) und hänge das magnetische D-Schild dann halt dran.
Und die grünen Versicherungskärtchen sind mit dem Versicherungsschein immer bei den Dokumenten dabei.

Liebe Grüße,
Dominik

Nachtrag: Ich weiß, Kleinigkeit, aber im Falle vom Versicherungskennzeichen gibt es eben keinen Halter, nur einen Versicherungsnehmer ;)

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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#26 Beitrag von Willi59 » Fr 22. Jun 2018, 14:41

Naja......wenn der Halter nicht der Versicherungsnehmer ist, haste noch ein Problem in Italien und auch hier.
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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#27 Beitrag von avanti » Fr 22. Jun 2018, 14:44

Willi59 hat geschrieben:Naja......wenn der Halter nicht der Versicherungsnehmer ist, haste noch ein Problem in Italien und auch hier.
Sagt wer?
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#28 Beitrag von dbtech » Fr 22. Jun 2018, 14:49

Willi59 hat geschrieben:Naja......wenn der Halter nicht der Versicherungsnehmer ist, haste noch ein Problem in Italien und auch hier.
Was? Da komme ich gerade nicht mit... Das sind doch 2 völlig unabhängige Dinge.

Einen eingetragenen Halter gibts beim Versicherungskennzeichen nicht, nur den Versicherungsnehmer. Da das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist, ist der gerade jeweilige Fahrer eben für die rechtlichen Konsequenzen verantwortlich - man kann da ja nicht einfach den Versicherungsnehmer belangen!?

Bei mir war jaaahrelang mein Papa Versicherungsnehmer vom Auto und ich Halter. Meine Freundin ist auch mittlerweile monatelang den über MICH versicherten Roller gefahren. Weder meinem Papa im Falle vom Auto noch mir im Falle des Rollers hätte da rechtlich was passieren können. Oder träume ich da jetzt auch? 8-)

Versicherungsnehmer ist ja lediglich der Vertragspartner der Versicherung, muss mit dem Roller an sich gar nichts zu tun haben.

Edit: Während dem Schreiben komme ich wieder zurück auf die Verfolgbarkeit. Eben nicht! Die Behörden können von mir aus über das Kennzeichen herausfinden wer VERSICHERUNGSNEHMER ist, aber der ist sicherlich nicht haftbar für evtl. Ordnungswidrigkeiten.
Im Falle eines amtl. zugelassen Fahrzeugs tritt hier der Halter ein, der sich entweder dafür verantworten muss oder jemanden benennen kann, der gefahren ist. Kann er das nicht, können auch Auflagen wie z.B. Fahrtenbuch etc. gemacht werden.

Grüße,
Dominik

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Re: 50ccm Ausland - D-Schild?

#29 Beitrag von dbtech » Fr 22. Jun 2018, 15:19

Soo mein erster Doppelpost, sorry :oops: ist aber wichtig denke ich.


Nach einiger Recherche korrigiere ich mich selbst.

Also laut §26 FZV
...überlässt der Versicherer dem Halter auf Antrag das Versicherungskennzeichen...
und
(3) Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Absatz 4 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen....
Also wird gemäß diesen Paragraphen der Versicherungsnehmer dem Halter wohl gleichgesetzt. Somit ist alles beim alten und offensichtlich wie bei zulassungspflichtigen Kfz...

:bier:

Liebe Grüße,
Dominik

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