TÜV-Eintragungen für Zubehörteile

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Yanny
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TÜV-Eintragungen für Zubehörteile

#1 Beitrag von Yanny » So 21. Mär 2010, 18:48

Tach zusammen.

Nächste Woche wird es wohl klappen, das ich mit meiner PX 200 E zur Vollabnahmen zum TÜV fahren werde.

Nun einige Fragen:

Wie sieht es mit den Zubehörteilen aus, wie z.B. Schutzbügel, Gepäckständer plus Koffer, Seitenständer, Scheibe usw.

Wäre es besser die Teile alle dran zu machen (einmalige Kosten), oder lieber nacheinander einzutragen (mehrmalige Kosten), so wie man sie braucht?

Welche Teile müssen generell eingetragen werden?

Ich habe für keines der Teile irgendwelche ABE's. Ist das Schlecht?

Danke vorab für Eure Antworten.

Gruß Yanny
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Re: TÜV-Eintragungen für Zubehörteile

#2 Beitrag von BlueBaron » So 21. Mär 2010, 20:08

wenn dann ales auf Einmal, aber von den von dir geannten Teilen habe ich bis jetzt nur Scheibe und Seitenständer eingetragen gesehen. Der Seitenständer muss von selbst einklappen!

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Re: TÜV-Eintragungen für Zubehörteile

#3 Beitrag von Ottili » So 21. Mär 2010, 20:21

Yanny hat geschrieben:Tach zusammen.

Nächste Woche wird es wohl klappen, das ich mit meiner PX 200 E zur Vollabnahmen zum TÜV fahren werde.

Nun einige Fragen:

Wie sieht es mit den Zubehörteilen aus, wie z.B. Schutzbügel, Gepäckständer plus Koffer, Seitenständer, Scheibe usw.

Wäre es besser die Teile alle dran zu machen (einmalige Kosten), oder lieber nacheinander einzutragen (mehrmalige Kosten), so wie man sie braucht?

Welche Teile müssen generell eingetragen werden?

Ich habe für keines der Teile irgendwelche ABE's. Ist das Schlecht?

Danke vorab für Eure Antworten.

Gruß Yanny
Servus,

Schutzbügel, Gepäckständer plus Koffer brauchste nicht einzutragen. das ist eintragungsfrei.
Seitenständer muss von alleine einklappen sowie Du den Roller aufrichtest, oder solange der ausgeklappt ist darfst Du den Motor nicht starten können. Diese zwei Regelungen gibt es für Automaten. Bei einem Schalkter kann der Seitenständer auch ausgeklappt sein sein und der Motor laufen. Sobald Du aber den Gang einlegst und die Kupplung kommen läßt muss der Motor ausgehen. Weil man mit einem Zweirad nicht mit ausgeklappten Seitenständer anfahren darf.
Die Scheibe kannst Du eintragen lassen. Dann musste aber immer mit Scheibe fahren. Bauste die mal ab, musste die wieder austragen. Haste für die Scheibe ne ABE, würde ich die nicht eintragen.
Viele Grüße aus Köln

Stefan


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Yanny
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Re: TÜV-Eintragungen für Zubehörteile

#4 Beitrag von Yanny » So 21. Mär 2010, 22:26

Hey Leute,

lieben Dank für Eure Antworten.

Die Helfen mir schon weiter.

Danke & Gruß Yanny
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