Ich möchte mit Lenkerend Spiegel anbauen, da gibts es welche für die
Oldtimer Motorräder, meine Frage: Wie groß muss die Spiegelfläche
mindestens sein -cm2-, daß der Spiegel "legal wäre ??"
Gruß Christian
Spiegelfläche? wie groß "müsste" es sein???
- Christian-RO-
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Spiegelfläche? wie groß "müsste" es sein???
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Re: Spiegelfläche? wie groß "müsste" es sein???
Alle nach EG-Recht zugelassenen Motorräder müssen Spiegel mit E-Prüfzeichen besitzen. Bei älteren Fahrzeugen, die noch nicht nach EG-Recht zugelassen wurden, muss die Größe der spiegelnden Fläche mindestens 60 cm² betragen.
Gruß
Mike
Gruß
Mike
- floh
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Re: Spiegelfläche? wie groß "müsste" es sein???
http://www.motorradonline.de/de/lexikon ... egel/41374
....was bedeutet, dass (wie Mike schon geschrieben hat), bei neueren Rollern "legal" kein Eigenbau ohne E-Prüfzeichen machbar ist.
....was bedeutet, dass (wie Mike schon geschrieben hat), bei neueren Rollern "legal" kein Eigenbau ohne E-Prüfzeichen machbar ist.
- gmu
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Re: Spiegelfläche? wie groß "müsste" es sein???
Nach dieser Aussage ist lediglich die Fläche ist ausschlaggebend.Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.