Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
-
- Beiträge: 78
- Registriert: Fr 18. Apr 2014, 06:46
- Vespa: Sprint 50 4T
- Land: Deutschland
- Wohnort: Berlin
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Aber macht es einen Unterschied wenn die Vespa 52,55,58,62,65 km/h fährt? Wenn ich richtig rechne liegt ja alles über den 45 km/h die gesetzlich erlaubt sind
Und auf der Rolle gelten wohl nur Tatsachen vermute ich mal. Da sind dann wohl auch 7 km/h zuviel
Und auf der Rolle gelten wohl nur Tatsachen vermute ich mal. Da sind dann wohl auch 7 km/h zuviel
-
- Beiträge: 2669
- Registriert: Mi 4. Apr 2012, 22:01
- Vespa: PX 200
- Land: Deutschland
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Nur spielt die Tatsache dass dieser Umstand vorsätzlich hergestellt wurde eine entscheidende Rolle.memmo hat geschrieben:Aber macht es einen Unterschied wenn die Vespa 52,55,58,62,65 km/h fährt? Wenn ich richtig rechne liegt ja alles über den 45 km/h die gesetzlich erlaubt sind
Und auf der Rolle gelten wohl nur Tatsachen vermute ich mal. Da sind dann wohl auch 7 km/h zuviel
Schorsch
-
- Beiträge: 78
- Registriert: Fr 18. Apr 2014, 06:46
- Vespa: Sprint 50 4T
- Land: Deutschland
- Wohnort: Berlin
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Schorsch hat geschrieben:Nur spielt die Tatsache dass dieser Umstand vorsätzlich hergestellt wurde eine entscheidende Rolle.memmo hat geschrieben:Aber macht es einen Unterschied wenn die Vespa 52,55,58,62,65 km/h fährt? Wenn ich richtig rechne liegt ja alles über den 45 km/h die gesetzlich erlaubt sind
Und auf der Rolle gelten wohl nur Tatsachen vermute ich mal. Da sind dann wohl auch 7 km/h zuviel
Schorsch
Aber dementsprechend ist doch jede Veränderung an der Endgeschwindigkeit vorsätzlich. Die Ausrede mit Verschleiß oder "was der Ring ist du schmall? Wie kommt denn das? Wusste ich nicht" glaubt einem doch kein Polizist oder Richter.
-
- Beiträge: 36
- Registriert: Mi 10. Sep 2014, 19:19
- Vespa: Primavera 50
- Land: Deutschland
- Wohnort: Ingolstadt
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Ich lasse meine neu Primavera wie sie ist, mir ist es doch zu heikel und ich fahre eh nur in der Stadt
- Vilstaler
- Beiträge: 13023
- Registriert: Mo 4. Aug 2014, 17:37
- Vespa: eine 2020-er
- Land: Deutschland
- Wohnort: Niederbayern
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Tue es jetzt oder lass es sein - Du wirst es immer bereuen
GTS 300 HPE Super Tech schwarz Dez. 2020
- Michel
- Beiträge: 14820
- Registriert: Mi 21. Apr 2010, 22:22
- Vespa: LX/GTS/PX/PV
- Land: Deutschland
- Wohnort: München
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Na ja, kommt auf die Laufleistung an, meine kleine LX hat ca. 34.000 auf'm Buckel, da kann sich so'n D-Ring glaubhafterweise schon mal einen Millimeter abschleifen.memmo hat geschrieben: Aber dementsprechend ist doch jede Veränderung an der Endgeschwindigkeit vorsätzlich. Die Ausrede mit Verschleiß oder "was der Ring ist du schmall? Wie kommt denn das? Wusste ich nicht" glaubt einem doch kein Polizist oder Richter.
Ohne Schmarrn, habe in Sachen Tuning nie was an meiner LX gemacht bzw. machen lassen, über die Jahre und vielen Kilometer hinweg wurde sie immer schneller und läuft jetzt Tacho 55.
Grüße, Michel
-
- Beiträge: 78
- Registriert: Fr 18. Apr 2014, 06:46
- Vespa: Sprint 50 4T
- Land: Deutschland
- Wohnort: Berlin
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Aber du bist doch als Fahrzeughalter dafür verantwortlich dein Gefährt ordnungsgemäß zu halten. Sprich ist der Ring verschlissen und die Vespa zu schnell muss theoretisch ein neuer rein um gesetzlich konform zu bleiben. Alles andere wäre doch dann wieder wissentlich vorsätzlich oder?
- Michel
- Beiträge: 14820
- Registriert: Mi 21. Apr 2010, 22:22
- Vespa: LX/GTS/PX/PV
- Land: Deutschland
- Wohnort: München
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Da bei mir ständig die Tachowelle kaputt geht, hab ich das Tempo einfach nicht so recht im Blick....memmo hat geschrieben:Aber du bist doch als Fahrzeughalter dafür verantwortlich dein Gefährt ordnungsgemäß zu halten. Sprich ist der Ring verschlissen und die Vespa zu schnell muss theoretisch ein neuer rein um gesetzlich konform zu bleiben. Alles andere wäre doch dann wieder wissentlich vorsätzlich oder?
- Vilstaler
- Beiträge: 13023
- Registriert: Mo 4. Aug 2014, 17:37
- Vespa: eine 2020-er
- Land: Deutschland
- Wohnort: Niederbayern
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Michel hat geschrieben:Na ja, kommt auf die Laufleistung an, meine kleine LX hat ca. 34.000 auf'm Buckel, da kann sich so'n D-Ring glaubhafterweise schon mal einen Millimeter abschleifen.memmo hat geschrieben: Aber dementsprechend ist doch jede Veränderung an der Endgeschwindigkeit vorsätzlich. Die Ausrede mit Verschleiß oder "was der Ring ist du schmall? Wie kommt denn das? Wusste ich nicht" glaubt einem doch kein Polizist oder Richter.
Ohne Schmarrn, habe in Sachen Tuning nie was an meiner LX gemacht bzw. machen lassen, über die Jahre und vielen Kilometer hinweg wurde sie immer schneller und läuft jetzt Tacho 55.
Grüße, Michel
Heute kennt sie Dich ja Michel, und sie wurde vielleicht schneller weil sie nun versucht vor Dir wegzurennen....
GTS 300 HPE Super Tech schwarz Dez. 2020
-
- Beiträge: 1861
- Registriert: So 20. Okt 2013, 21:07
- Vespa: keine von der Stange
- Land: DE
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Das OLG Karlsruhe sagt dazu:memmo hat geschrieben:Schorsch hat geschrieben:Nur spielt die Tatsache dass dieser Umstand vorsätzlich hergestellt wurde eine entscheidende Rolle.memmo hat geschrieben:Aber macht es einen Unterschied wenn die Vespa 52,55,58,62,65 km/h fährt? Wenn ich richtig rechne liegt ja alles über den 45 km/h die gesetzlich erlaubt sind
Und auf der Rolle gelten wohl nur Tatsachen vermute ich mal. Da sind dann wohl auch 7 km/h zuviel
Schorsch
Aber dementsprechend ist doch jede Veränderung an der Endgeschwindigkeit vorsätzlich. Die Ausrede mit Verschleiß oder "was der Ring ist du schmall? Wie kommt denn das? Wusste ich nicht" glaubt einem doch kein Polizist oder Richter.
Aber auch ohne manipulativen Eingriff in die Fahrzeugtechnik liegt ein Vergehen nach § 21 Abs. 1 StVG vor, wenn das Fahrzeug aus „inneren“ Gründen eine Geschwindigkeit erreicht, die über der durch seine Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt. Nötig ist jedoch, daß eine wesentliche Geschwindigkeitsüberschreitung möglich ist. Diese wird im konkreten Fall vom Senat mit 20 % über der bauartlich bestimmen Höchstgeschwindigkeit bemessen.
Durch technische Mängel, Verschleiß etc., kann die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs über das bauartlich bestimmte zulässige Maß hinaus erhöht werden. Hier gilt Folgendes:
Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis liegt nicht vor, da kein manipulativer Eingriff vorgenommen wurde, § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO. Die Betriebserlaubnis besteht damit weiter.
Allerdings kann ein Vergehen nach § 21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gegeben sein. auch hier muß wieder die Höchstgeschwindigkeit entsprechend der Regel des OLG Karlsruhe 20 % über dem zulässigen bauartbedingten Limit liegen.
- Michel
- Beiträge: 14820
- Registriert: Mi 21. Apr 2010, 22:22
- Vespa: LX/GTS/PX/PV
- Land: Deutschland
- Wohnort: München
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Lieber Chris,
sehr interessante Entscheidung des OLG Karlsruhe. Dank Dir für den Hinweis. Hast Du ne Fundstelle oder ein Az. ?
Bei der Gelegenheit möchte ich Dir auch für die weiteren juristisch fundierten Beiträge in diesem thread bedanken, hat Freude gemacht, Deine Ausführungen zu lesen.
Beste Grüße, Michel
sehr interessante Entscheidung des OLG Karlsruhe. Dank Dir für den Hinweis. Hast Du ne Fundstelle oder ein Az. ?
Bei der Gelegenheit möchte ich Dir auch für die weiteren juristisch fundierten Beiträge in diesem thread bedanken, hat Freude gemacht, Deine Ausführungen zu lesen.
Beste Grüße, Michel
-
- Beiträge: 1861
- Registriert: So 20. Okt 2013, 21:07
- Vespa: keine von der Stange
- Land: DE
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Die 10-20% Toleranz stehen nicht im Gesetz, sie werden durch die allgemeine Rechtsprechung gebildet (aber uneinheitlich!).
Ein Beispiel von vielen (das legendäre 20% Urteil): OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.11.2002, 1 Ss 73/02
Hier auch ein Beispiel wie es ablaufen könnte:
http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/na ... erlaubnis/
Ein Beispiel von vielen (das legendäre 20% Urteil): OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.11.2002, 1 Ss 73/02
Hier auch ein Beispiel wie es ablaufen könnte:
http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/na ... erlaubnis/
- Michel
- Beiträge: 14820
- Registriert: Mi 21. Apr 2010, 22:22
- Vespa: LX/GTS/PX/PV
- Land: Deutschland
- Wohnort: München
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Danke für die Fundstelle.
Gruß, Michel
Gruß, Michel
-
- Beiträge: 1861
- Registriert: So 20. Okt 2013, 21:07
- Vespa: keine von der Stange
- Land: DE
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Kein Problem, gerne
Wer min. A1 besitzt dem droht nach aktuellem Bußgeldkatalog Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
214a.2 bei anderen als in Nummer 214a.1 genannten Fahrzeugen 90 € und 1 Pkt.
Wann ist die BE erloschen?
Nun ist es ja nach §19 StVzo so, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn die Fahrzeugart verändert wurde. Hier also ein klares JA, da der Roller nun in die Kat. Kraftrad eingestuft wird.
Quelle: Klick
Wer min. A1 besitzt dem droht nach aktuellem Bußgeldkatalog Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
214a.2 bei anderen als in Nummer 214a.1 genannten Fahrzeugen 90 € und 1 Pkt.
Wann ist die BE erloschen?
Nun ist es ja nach §19 StVzo so, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn die Fahrzeugart verändert wurde. Hier also ein klares JA, da der Roller nun in die Kat. Kraftrad eingestuft wird.
Mofa und Roller bis 45kmh sind z.B. in der gleichen Fahrzeugart, also selbst wenn ein Mofaroller mit 45kmh angehalten würde, bleibt die BE weiterhin bestehen.Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Quelle: Klick
- VespaHH
- Beiträge: 80
- Registriert: Mo 10. Nov 2014, 18:30
- Vespa: GTS 300 Super
- Land: Deutschland
Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein
Freue mich daher, in der 50 ccm Klasse eine Schwalbe mit original DDR-Betriebserlaubnis zu haben und mit 60 km/h in der Stadt herumdüsen zu können.