Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

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Pfaelzer40
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#31 Beitrag von Pfaelzer40 » Di 18. Nov 2014, 22:01

Hansebaron hat geschrieben:

Alles so schön bunt hier :mrgreen:

Angiften? Ich weiß nicht, ob Baldrian eventuell hilft, aber ich habe nicht angefangen mit diesem nun erreichten Niveau.

Ich habe auch irgendwie keine Lust mehr, andere Rollerfahrer davor zu warnen, das eine entdrosselte/getunte 50er einen Straftatbestand erfüllt wenn A oder A2 nicht vorliegt.

Und meine allerersten Ausführungen mit z.B. AGG und der Schweiz, also wer die Ironie nicht erkennt, da gibt es auch VHS-Kurse, glaub ich. Ironie und Sarkasmus im Alltag erkennen, heißt der..

Und Fahren ohne Führerschein (also das Nichtmitführen) ist natürlich keine Straftat, aber das Fahren ohne Führerschein(klasse) schon. Du willst mich offenbar falsch verstehen/auslegen.

Stößchen :bier:

Zum Glück können alle Leser sich ein eigenes Bild davon machen, wer angefangen hat, unsachlich zu werden und andere anzugiften (was sollen eigentlich die Ausführungen in diesem Beitrag ...)

Und es ist schon sehr interessant zu lesen, mit welchem Rumge-Eiere Du Dich nun aus der Verantwortung für Deine Falschmeldungen zu ziehen versuchst.

Sag doch einfach - aber mit Überzeugung - daß Du und Dein POK sich geirrt haben, dann ist doch gut.

Dafür gäbe es noch Anerkennung.
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Hansebaron
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#32 Beitrag von Hansebaron » Di 18. Nov 2014, 22:09

Pfaelzer40 hat geschrieben:
Hansebaron hat geschrieben:

Alles so schön bunt hier :mrgreen:

Angiften? Ich weiß nicht, ob Baldrian eventuell hilft, aber ich habe nicht angefangen mit diesem nun erreichten Niveau.

Ich habe auch irgendwie keine Lust mehr, andere Rollerfahrer davor zu warnen, das eine entdrosselte/getunte 50er einen Straftatbestand erfüllt wenn A oder A2 nicht vorliegt.

Und meine allerersten Ausführungen mit z.B. AGG und der Schweiz, also wer die Ironie nicht erkennt, da gibt es auch VHS-Kurse, glaub ich. Ironie und Sarkasmus im Alltag erkennen, heißt der..

Und Fahren ohne Führerschein (also das Nichtmitführen) ist natürlich keine Straftat, aber das Fahren ohne Führerschein(klasse) schon. Du willst mich offenbar falsch verstehen/auslegen.

Stößchen :bier:

Zum Glück können alle Leser sich ein eigenes Bild davon machen, wer angefangen hat, unsachlich zu werden und andere anzugiften (was sollen eigentlich die Ausführungen in diesem Beitrag ...)

Und es ist schon sehr interessant zu lesen, mit welchem Rumge-Eiere Du Dich nun aus der Verantwortung für Deine Falschmeldungen zu ziehen versuchst.

Sag doch einfach - aber mit Überzeugung - daß Du und Dein POK sich geirrt haben, dann ist doch gut.

Dafür gäbe es noch Anerkennung.
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Ach, und die Jungs von deiner eben kontaktierten Polizeiwache (wer´s glaubt) haben auch voll die Ahnung von Fuffies... Is klar. Alle voll im Stoff. Wie so oft. Paragraphensicher aus dem FF.

Ich habe eingangs genau gesagt was passieren kann, habe für einen guten und respektvollen Umgang mit der Rennleitung geworben, und auch gewarnt, gepaart mit ein bisschen Unterhaltungswert, und du sprengst hier rum. Mamma Mia, die Bandnudeln sind fertig.

Also, bitte bitte, alle geneigten Leser sollen sich ein eigenes Bild machen. Ja, Pfälzer, unbedingt. Ich, wir und das Forum übernehmen keine Folgekosten (auch nicht für Rechtsmittel).

Apropos angiften, du warst wirklich noch nie im Motortalk oder einem Motorradforum. Und facebook würdest du gar nicht verkraften, so viele Kraftausdrücke fluten dich dort!!!

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#33 Beitrag von GTS125ie » Di 18. Nov 2014, 22:34

Eine Fuffie (werksseitig 49ccm) bewegt sich ja nunmal eben nicht in den Grenzen einer LKR-Hubraumklasse von mehr als 50cm³ bis 125cm³. Ich habe nicht nur youtube und wikipedia heran gezogen, sondern die Aussage eines befreundeten POK (Polizeioberkommissar). Ich weiß nicht, ob es bei deiner Aussage wirklich zu diesem "Freibrief" kommt, denn laut seiner Aussage wird ein über die bauartbedingte 45km/h-Höchstgeschwindigkeit hinaus getunter 49cm³-Roller eben nicht zum Leichtkraftroller (Führerschein A1 ab 16 oder im ganz alten 3er vor 1980 inkludiert) sondern zum Kraftrad per Definition und bedingt somit die beiden Kraftrad-FS Klassen A oder den neueren A2.
Per Definition zum LKR hast du recht, aber die Fahrerlaubnis A1 beschreibt eindeutig das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt.

Hier geht es nicht um die Definition des LKR's, sondern was ich mit A1 fahren darf. Und das ist eindeutig in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr beschrieben ! Verwechsel das nicht mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV !

Wer sicher gehen will, fragt in der Fahrschule nach oder ruft beim Anwalt für Verkehrsrecht an.
Was ich absolut Obertrollig finde, ist, wenn ein A Inhaber mit einer getunten Fuffie unterwegs ist..
Was hält dich von einer 125/300er ab ?

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Michel
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#34 Beitrag von Michel » Di 18. Nov 2014, 22:45

Hansebaron hat geschrieben: (...) Kann mal einer Harmoniedrops spendieren..
Könnte nur mit Harmonie-Bärchen dienen... ;)
Im Ernst, Jungs, lohnt doch nich, sich wegen soner Rechtsfrage in die Haare zu bekommen. Ich neige aus den besagten Gründen der Rechtsmeinung des Pfälzers und dem Chris zu, kann aber morgen im Büro gerne mal den Strafrechtskommentar, Nebengesetzte, § 21 StvG aus der Bibliothek bemühen und gucken, ob sich da was zu findet. Nur so als Vorschlag zur Güte. Und jetzt vertragt Euch wieder und schlaft gut und träumt vom Vespafahren, is doch viel schöner als streiten... ;) :genau: :elefant: :vespa:

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Zuletzt geändert von Michel am Di 18. Nov 2014, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#35 Beitrag von Hansebaron » Di 18. Nov 2014, 22:46

Chris, vielleicht liegt es daran, das der Roller "Bauartbedingt" auf 45 km/h seine "Zulassung" also ABE/Betriebserlaubnis/COC bekommen hat, und wenn dann auf dem Rollenprüfstand 80 km/h gemessen wird, ist man halt in der Pflicht, eine angemessene KRAD-Fahrerlaubnisklasse auf dem Führerschein vermerkt zu haben.

Es ist tatsächlich so, das ich mit den 49ccm/mehr als 50ccm nicht auf dem aktuellsten Stand war, das war also ein Fehler meinerseits.

Dieser ist aber in dieser Debatte nachrangig, denn ich bin nach wie vor der Meinung, das man aus einem bauartbedingten 45mh/h Roller nicht durch Entdrosseln oder Tunen ein legitimes Kraftrad unter 125cm³ generiert, wozu dann, das wäre korrekt, der A1 (ab 16 zu erwerben oder in der Altführerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 enthalten) berechtigen würde.

Vermutlich sollten wir alle zu diesem Thema mehr aktuelle Informationen oder Fallbeispiele oder sogar Urteile zusammentragen.

Reicht A1, die (Leicht)Kraftradklasse bis 11KW/125ccm oder eben die A + A2 Klasse?

Wir bleiben dran. Schönen Abend!

PS: ich habe noch ein Motorrad, die 2Takt Sprint wird Kurzstrecke bewegt (kein Aufgerödel mit Leder und wohin mit dem Helm) um mal eben in den Baumarkt/Supermarkt zu fahren.
Ich habe mit dem Zweitakt-Geruch positive Assoziationen an meine 80er Zeit mit der Yamaha DT80LC1 und später Motocross Honda CR80 Großrad. Also obertrollig nicht. Oberdrollig vielleicht :D
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#36 Beitrag von derchristian » Di 18. Nov 2014, 22:48

Mist,mein Popcorn ist alle...daher muß ich auch noch was loswerden:

A und Fuffi weils einfach Spaß macht und so schön entschleunigt. Mancher schaltet eben irgendwann um...ich nach 12 Jahren mit potentiell möglichen 299km/h eben auch. Jetzt tucker ich mit 45+ :mrgreen: km/h (um diese Frage auch zu klären ;) )durch die Weinberge der Region statt mit Knieschleifen durch den Harz. :vespa:
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#37 Beitrag von Pfaelzer40 » Di 18. Nov 2014, 22:48

memmo hat geschrieben:Also für Doofies: mehr als erlaubte 45 km/h ist böse und verboten. Egal ob schmalerer Ring für etwas mehr Leistung, Ring ganz raus oder tolles NOS Tuning mit Neonlichtern. Alles über 45 ist nicht erlaubt, irrelevant was, richtig?

früher - als rein Deutsches Recht galt - , hatten jegliche Umbauten/Anbauten/Veränderungen an Teilen, deren Bauart vorgeschrieben war, zur Folge, daß die Betriebserlaubnis (ABE) erloschen war (18 I, 19 II StVZO i.V.m. 49 StVG), Bußgeld und Punkte, zusätzlich mögliche Vergehen (Fahren ohne FE, Verstoß Pfl.Vers.G und KraftSt-G).

Inzwischen wurde Deutsches Recht durch EU-Recht ziemlich aufgeweicht (z.B. dürfen nach neuen EG_BE die Auspuffanlagen deutlich lauter sein).
Wenn keine EG-BE für den Umbau vorhanden ist (z.B. beim Frisieren), und durch Umbauten die Betriebssicherheit beeinträchtigt wird (Auslegungssache der Gutachter/Gerichte) ist u.U. die EG-BE für das Fahrzeug erloschen und somit OWI-Anzeige mit Bußgeld fällig (auch möglich: Weiterfahrt wird sofort untersagt !!!), bei "geringeren technischen Eingriffen" ist es nur eine Owi mit Verwarnungsgeld.

Wenn die Bauartveränderung höhere Speed/höheren Hubraum/mehr Leistungsgewicht bringt, ist in aller Regel die BE erloschen und es kann zusätzlich zur Owi in Bereiche gehen, wo es im Hinblick auf die Fahrerlaubnis, die Art der Versicherung, und wenn es über die 125 ccm geht, sogar steuerlich Relevanz hat und demnach um Verkehrsstraftaten geht.

also:

Motortuning ist Erlöschen der EG-BE mit Owi-Anzeige plus ... mögliche Straftaten
hingegen irgendwelche Zusatzleuchten ist Verwarnung (mit oder ohne Verwarnungsgeld, wenn man nett zur "Rennleitung" ist)

Ich hoffe, daß es etwas klar geworden ist.
:vespa:

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#38 Beitrag von Michel » Di 18. Nov 2014, 22:51

derchristian hat geschrieben:Mist,mein Popcorn ist alle...daher muß ich auch noch was loswerden:

A und Fuffi weils einfach Spaß macht und so schön entschleunigt. Mancher schaltet eben irgendwann um...ich nach 12 Jahren mit potentiell möglichen 299km/h eben auch. Jetzt tucker ich mit 45+ :mrgreen: km/h durch die Weinberge der Region statt mit Knieschleifen durch den Harz. :vespa:
Hey Christian, Du kennst meine VeloSolex, 38 ccm, 0,8 PS, V-Max 20 km/h nich, das is mal Entschleunigung! :lol: :genau:

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#39 Beitrag von derchristian » Di 18. Nov 2014, 22:54

Kennen nicht aber schon einige Beiträge gelesen/Bilder gesehen. Aber mir sind 70 oder 45...wie auch immer...entschleunigt genug. :|

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#40 Beitrag von Pfaelzer40 » Di 18. Nov 2014, 23:17

Hansebaron hat geschrieben:Chris, vielleicht liegt es daran, das der Roller "Bauartbedingt" auf 45 km/h seine "Zulassung" also ABE/Betriebserlaubnis/COC bekommen hat, und wenn dann auf dem Rollenprüfstand 80 km/h gemessen wird, ist man halt in der Pflicht, eine angemessene KRAD-Fahrerlaubnisklasse auf dem Führerschein vermerkt zu haben.

Es ist tatsächlich so, das ich mit den 49ccm/mehr als 50ccm nicht auf dem aktuellsten Stand war, das war also ein Fehler meinerseits.

Dieser ist aber in dieser Debatte nachrangig, denn ich bin nach wie vor der Meinung, das man aus einem bauartbedingten 45mh/h Roller nicht durch Entdrosseln oder Tunen ein legitimes Kraftrad unter 125cm³ generiert, wozu dann, das wäre korrekt, der A1 (ab 16 zu erwerben oder in der Altführerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 enthalten) berechtigen würde.

Vermutlich sollten wir alle zu diesem Thema mehr aktuelle Informationen oder Fallbeispiele oder sogar Urteile zusammentragen.

Reicht A1, die (Leicht)Kraftradklasse bis 11KW/125ccm oder eben die A + A2 Klasse? :D

Hab ich da was von "mein Fehler" gelesen ?
Die Ansprache galt aber wohl nur dem Chris und nicht den anderen (angegifteten) Forumsmitgliedern



Nochmal (Einteilung nach FeV):

Klasse AM: Zweiräder, nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm (und andere "kleine Fahrzeuge")
Klasse A1: Krafträder bis 125 ccm , nicht mehr als 11 KW, bis 0,1 KW/kg
Klasse A2: Krafträder nicht mehr als 35 KW, bis 02 KW/kg
Klasse A: alles darüber

Eine Roller mit 49 ccm und > 45 km/h (wenn er nicht über den anderen Werten liegt) entspricht demnach FE-Klasse A1.
Somit ist auch A1 ausreichend - selbst wenn er auf dem Rollenprüfstand 80 km/h bringt (wenn nicht aufgrund mehr Leistung als 0,1 KW/kg).

FE-Klassen A2 und A beinhalten selbstverständlich die A1.

Da braucht man keine Urteile, der Blick in die Verordnung ist eindeutig.
:vespa:

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#41 Beitrag von Pfaelzer40 » Di 18. Nov 2014, 23:37

Hansebaron hat geschrieben:
Pfaelzer40 hat geschrieben:
Hansebaron hat geschrieben:

Alles so schön bunt hier :mrgreen:

Angiften? Ich weiß nicht, ob Baldrian eventuell hilft, aber ich habe nicht angefangen mit diesem nun erreichten Niveau.

Ich habe auch irgendwie keine Lust mehr, andere Rollerfahrer davor zu warnen, das eine entdrosselte/getunte 50er einen Straftatbestand erfüllt wenn A oder A2 nicht vorliegt.

Und meine allerersten Ausführungen mit z.B. AGG und der Schweiz, also wer die Ironie nicht erkennt, da gibt es auch VHS-Kurse, glaub ich. Ironie und Sarkasmus im Alltag erkennen, heißt der..

Und Fahren ohne Führerschein (also das Nichtmitführen) ist natürlich keine Straftat, aber das Fahren ohne Führerschein(klasse) schon. Du willst mich offenbar falsch verstehen/auslegen.

Stößchen :bier:

Zum Glück können alle Leser sich ein eigenes Bild davon machen, wer angefangen hat, unsachlich zu werden und andere anzugiften (was sollen eigentlich die Ausführungen in diesem Beitrag ...)

Und es ist schon sehr interessant zu lesen, mit welchem Rumge-Eiere Du Dich nun aus der Verantwortung für Deine Falschmeldungen zu ziehen versuchst.

Sag doch einfach - aber mit Überzeugung - daß Du und Dein POK sich geirrt haben, dann ist doch gut.

Dafür gäbe es noch Anerkennung.
:vespa:
Ach, und die Jungs von deiner eben kontaktierten Polizeiwache (wer´s glaubt) ja, das ist der Unterschied zwischen uns, "Du glaubst" (in dem Falle zwar nicht), und "ich weiß" ... - warum sollte ich lügen ? Ich kann Dir noch schnell die Dienststelle und den Namen des Beamten nennen, mit dem ich gesprochen habe ... haben auch voll die Ahnung von Fuffies... Is klar. Alle voll im Stoff. Wie so oft. Paragraphensicher aus dem FF.

Ich habe eingangs genau gesagt was passieren kann, habe für einen guten und respektvollen Umgang mit der Rennleitung geworben, und auch gewarnt, gepaart mit ein bisschen Unterhaltungswert, und du sprengst hier rum. Mamma Mia, die Bandnudeln sind fertig.

Also, bitte bitte, alle geneigten Leser sollen sich ein eigenes Bild machen. Ja, Pfälzer, unbedingt. Ich, wir und das Forum übernehmen keine Folgekosten (auch nicht für Rechtsmittel).

Apropos angiften, du warst wirklich noch nie im Motortalk oder einem Motorradforum. Und facebook würdest du gar nicht verkraften, so viele Kraftausdrücke fluten dich dort!!! es ist vllt. eine Frage des Anstands, vllt bin ich auch einfach zu alt für diese schlechten Umgangsformen... ? Ich versuche halt zu helfen wenn ich das kann, und bin im Gegenzug still, wenn ich nur eine "Parallelwertung aus der Laiensphäre" anzubieten habe und die Leser dadurch eher in Unannehmlichkeiten bringe.
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#42 Beitrag von cavecanem » Di 18. Nov 2014, 23:44

Meine Fresse. Die Lebenszeit für das Verfassen dieser Endlostexte bekommt ihr nirgendwo gutgeschrieben...

Fürs herumfahren mit entdrosselter Fuffi gibts Ärger. Insbesondere bei einer Vespa, die vielleicht eher durchs Raster fällt, weil sie eher kein von pickligen 15-jährigen pilotierter Plastikbomber ist, sehe ich das Hauptproblem tendenziell im Falle eines Unfalls und nicht bei einer allgemeinen Kontrolle mit der Rolle.

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#43 Beitrag von Pfaelzer40 » Mi 19. Nov 2014, 00:01

cavecanem hat geschrieben:Meine Fresse. Die Lebenszeit für das Verfassen dieser Endlostexte bekommt ihr nirgendwo gutgeschrieben...

Fürs herumfahren mit entdrosselter Fuffi gibts Ärger. Insbesondere bei einer Vespa, die vielleicht eher durchs Raster fällt, weil sie eher kein von pickligen 15-jährigen pilotierter Plastikbomber ist, sehe ich das Hauptproblem tendenziell im Falle eines Unfalls und nicht bei einer allgemeinen Kontrolle mit der Rolle.

Meine Worte ... aus meinem ersten Beitrag

Die erloschene Betriebserlaubnis und der damit fehlende Versicherungsschutz stellt m.E. das eigentliche Risiko dar.

Wenn's selbstverschuldet kracht (oder Teilschuld, weil zu schnell), ...

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#44 Beitrag von Vollhorst » Mi 19. Nov 2014, 00:08

Um es nochmal zu wiederholen: Führerscheinklasse A1 (bzw. alter 1b oder 3, wenn vor dem 01.04.1980 erworben) ist vollkommen ausreichend für eine entdrosselte 50er.

Begründung: Mit den genannten Klassen darf man Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kw sowie dem genannten Leistungsgewicht fahren. Alle genannten Werte werden durch das Entdrosseln nicht über- bzw. unterschritten.

Vielleicht erinnert sich auch noch jemand an die Vorläufer der "80er" Klasse, die sogenannten Kleinkrafträder aus den 60er/70ern, die bei maximal 50 ccm eine unbegrenzte Höchstgeschwindigkeit haben durften. Sowas gab es sogar aus dem Hause Piaggio in Form der Vespa 50 S, 50 SR und 50 SS. Die darf man sämtlich auch heute noch mit den eingangs genannten Führerscheinklassen bewegen, allerdings nicht mit Versicherungskennzeichen, sondern zulassungspflichtig mit "richtigem" Kennzeichen inkl. regelmäßiger HU-Vorführung.

Somit begeht man bei vorhandenem Führerschein einer der genannten Klassen keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit in Form des Führens eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis. Zusätzlich begeht man eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung. Dadurch wird die Versicherung aber bei Schädigung eines Dritten nicht von ihrer Leistungspflicht gegenüber der Dritten in voller Deckungshöhe (normalerweise in Millionenhöhe) befreit, sondern kann den Versicherungsnehmer ggf. "nur" mit max. 5.000 Euro in Regress nehmen (und das auch nur, wenn die Entdrosselung ursächlich für das Unfallgeschehen war). Diese Regelung gibt es schon seit einigen Jahren und sie wurde bewusst eingeführt, um die in der Regel "jugendlichen" Tuner nicht für eine Jugendsünde dem finanziellen Ruin auszusetzen. Auch wenn sich das Gerücht des "Zahlens bis ans Lebensende, wenn man einen Unfall mit einem illegal getunten Roller verschuldet" immer noch nicht ausrotten lässt. Das hat inzwischen was von einer urban legend.

Für Leute, die annähernd den gleichen Betrag für ein nagelneues Produkt aus dem Hause Piaggio ausgeben können also ein eher überschaubares finanzielles Risiko.

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#45 Beitrag von Rollerundkleinwagen » Mi 19. Nov 2014, 00:25

Wenn man deutlich das Teeniealter hinter sich gelassen hat und einen für eine Fuffi passenden Führerschein vorweisen kann, passiert üblicherweise gar nichts. Vespas sind sowieso nicht so richtig auf dem Radar der Rennleitung, wenn man die nicht gerade mit 70 km/h überholt. Was die gar nicht mögen, sind Jungspunde mit so richtig aufgepimpten "Sportfuffis", und Leute, die wegen Suff am Steuer ihren Lappen losgeworden sind, aber wegen Geburtsdatum vor 1965 Mofas ohne jedes "Papier" fahren dürfen, und dann schneller als mit 25 km/h unterwegs sind. Ein "mittelalter" Vespafahrer mit Autoführerschein, der mit seiner Fuffi mit 55 km/h im Stadtverkehr mitschwimmt, hat da eher wenig zu befürchten.

Gruß, Volker

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