Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
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Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
... und hier Anfängerfrage Nr. 2: wie habt ihr Euer Kennzeichen befestigt? Direkt in die montierte Kennzeichenaufnahme? Mit selbstschneidenden Schrauben (die Platte ist aber so dünn, dass sich da ja kein Gewinde reinschneidet) oder mit Gewindeschrauben, von hinten mit einer Mutter gesichert (da ist kaum Platz, um die Mutter mit einem Gabelschlüssel zu halten)?
Sorry für diese ziemlich peinliche Frage
Viele Grüße
Thomas
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
Ich hab das Kennzeichen mit einem Klett-Klebe-Set am Halter befestigt.
https://www.amazon.de/gp/product/B09SPZ ... UTF8&psc=1
Edit: ich sehe in deinem anderen Post, dass Du eine 50er hast, da macht das Klett-Ding wenig Sinn…
Mittlerweile gibts die 50er Versicherungskennzeichen als Folie:
https://www.facebook.com/FullandVespaSt ... cale=de_DE
https://www.amazon.de/gp/product/B09SPZ ... UTF8&psc=1
Edit: ich sehe in deinem anderen Post, dass Du eine 50er hast, da macht das Klett-Ding wenig Sinn…
Mittlerweile gibts die 50er Versicherungskennzeichen als Folie:
https://www.facebook.com/FullandVespaSt ... cale=de_DE
Zuletzt geändert von megafoxx am Mo 13. Mär 2023, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
auch für die kleinen Kennzeichen gibt es Halterungen / Wechselrahmen.
Ich habe aber eine GTS 300.
Mein Händler wollte das Kennzeichen direkt anschrauben, ich hatte aber eine passende Halterung dabei, dann hat er die angeschraubt und das Kennzeichen eingesetzt.
Ist gut fest und einfach zu wechseln.
Peinliche Fragen gibt es nicht.
Ich habe aber eine GTS 300.
Mein Händler wollte das Kennzeichen direkt anschrauben, ich hatte aber eine passende Halterung dabei, dann hat er die angeschraubt und das Kennzeichen eingesetzt.
Ist gut fest und einfach zu wechseln.
Peinliche Fragen gibt es nicht.
Zuletzt geändert von moby-d am Mo 13. Mär 2023, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
Auch eine Lösung - ist das zulässig?
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
Ziemlich sicher ja, warum sollte es bei Motorrädern/ Autos erlaubt sein und bei 50ern nicht. Die großen Zubehöranbieter haben es ja auch im Programm, z.B.
https://www.louis.de/artikel/kennzeiche ... 5/10018299
Auch die üblichen Plattformen und Versandhändler haben sowas im Angebot.
https://www.louis.de/artikel/kennzeiche ... 5/10018299
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lebe dein ändern
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
das mit der Folie für 50 ccm ist meine ich insgesamt in einer 3 jährigen Phase und wird danach neu entschieden.
Es bieten meine ich auch nicht alle Versicherungen an.
Es bieten meine ich auch nicht alle Versicherungen an.
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
Ja!
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen:
„(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.“
Also das verlinkte Klett-Zeug ist so bombenfest, dass man das Kennzeichen ohne Hilfsmittel (Spachtel, Draht zum trennen, o.ä.) nicht herunter bekommen wird.
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
https://m.facebook.com/story.php?story_ ... 4656227380
Ich glaube, damit ist Klett nunmehr nicht zulässig…
Oder?
Ich glaube, damit ist Klett nunmehr nicht zulässig…
Oder?
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
Fakt ist, dass zumindest bei dem von mir bestellten Klett-Dings das Kennzeichen „fester“ mit der Vespa verbunden ist als mit den anderen üblichen Mitteln.ClowZee hat geschrieben: ↑Mo 13. Mär 2023, 21:41https://m.facebook.com/story.php?story_ ... 4656227380
Ich glaube, damit ist Klett nunmehr nicht zulässig…
Oder?
Aus der FZV hab ich ja den betreffenden Abschnitt reinkopiert. Wer daran reißt, reißt eher den gesamten Halter vom Fahrzeug als das er das Kennzeichen los bekommt.
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
Im Folgejahr braucht's dann ein neues Flauschpad fürs Folgekennzeichen, oder?
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
auch schon bei „Achtung Kontrolle“ wurden früher bei Krädern Klettbefestigungen bemängelt. Jetzt ist das wohl entschieden.
https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... igung.html
Neue Regelung in Kraft
Das hat sich bei Autokennzeichen jetzt geändert
Von t-online
Aktualisiert am 12.03.2023 - 11:44 Uhr
Lesedauer: 1 Min.
https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... igung.html
Neue Regelung in Kraft
Das hat sich bei Autokennzeichen jetzt geändert
Von t-online
Aktualisiert am 12.03.2023 - 11:44 Uhr
Lesedauer: 1 Min.
…
So war es bislang möglich, das Kennzeichen mittels Klett, Magnet oder Saugnapf am Auto anzubringen. Seit dem 15. Februar 2023 ist das nicht mehr erlaubt. In der neuen Verkehrsblattverlautbarung wurde Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aktualisiert und lautet jetzt: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein."
…
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
Ich schrieb ja oben schon, das das Klett Dings bei 50er keinen Sinn macht… Sorry, ich hatte zu spät gesehen, dass Du „nur“ nen Versicherungskennzeichen brauchst.
Bei 50er entweder Wechselrahmen, Klebekennzeichen (ohne Klett) oder herkömmlich anschrauben.
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
Hm, "fest angebracht" im Sinne von "nicht verrückbar" wäre es ja im Falle der Klettlösung. Sowohl die Klett- als auch die Schraublösung stellen beide eine "lösbare Verbindung" dar und sollten daher vorm Gesetzgeber als gleichwertig angesehen werden. Bin aber kein Jurist.
Für die Schraublösung nehme ich dann kurze, selbstschneidende Bechschrauben?
Für die Schraublösung nehme ich dann kurze, selbstschneidende Bechschrauben?
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
Achso? Wo ist das entschieden? Bei „Achtung Kontrolle“???
Ich weiß jetzt nicht warum du aus einem Onlineartikel zitierst, wenn die Originalquelle (FZV) bereits zitiert ist.moby-d hat geschrieben: ↑Mo 13. Mär 2023, 21:54https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... igung.html
Neue Regelung in Kraft
Das hat sich bei Autokennzeichen jetzt geändert
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So war es bislang möglich, das Kennzeichen mittels Klett, Magnet oder Saugnapf am Auto anzubringen. Seit dem 15. Februar 2023 ist das nicht mehr erlaubt. In der neuen Verkehrsblattverlautbarung wurde Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aktualisiert und lautet jetzt: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein."
…
Es heißt sinngemäß „muss fest angebracht sein“.
Ich denke, da werden Gerichte ENTSCHEIDEN müssen, was „fest“ genug ist… solange das rausclipsen aus nem Wechselrahmen mit Fingernägeln geht, ist mein Klett fest genug… darauf würd ich es ankommen lassen…
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Re: Anfängerfrage 2 - Befestigung des Kennzeichens
in manchen Gegenden ist ne Torxschraube mit Mutter vorzuziehen....
wenns so assos gibt, die sich für ne spritztour dein Kennzeichen schnappen
Rita
wenns so assos gibt, die sich für ne spritztour dein Kennzeichen schnappen
Rita