Erlischen der Garantie bei Zubehör?

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Roller 2020!
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Erlischen der Garantie bei Zubehör?

#1 Beitrag von Roller 2020! » Sa 14. Nov 2020, 23:37

Hallo,

Erlischt die zwei Jahre Garantie bei meinem Neufahrzeug, wenn ich selber Griffheizung und Sitzheizung verbauen?

Danke

Doc B
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Re: Erlischen der Garantie bei Zubehör?

#2 Beitrag von Doc B » So 15. Nov 2020, 00:36

Nur wenn der Roller dadurch abbrennt.

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GTS77
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Re: Erlischen der Garantie bei Zubehör?

#3 Beitrag von GTS77 » So 15. Nov 2020, 08:59

Wenn dadurch Schäden am Fahrzeug entstehen, kann und wird die Garantie diese nicht übernehmen.

GTS77
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Vilstaler
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Re: Erlischen der Garantie bei Zubehör?

#4 Beitrag von Vilstaler » So 15. Nov 2020, 17:48

Da dürfte man nicht mal ein TopCase von einem Zubehör-Hersteller XY draufmachen .... Es wird ja auf sämtliche NICHT von Vespa/Piaggio Zubehör oder Anbauteile also Fremdhersteller verwiesen wo die Garantie sofort erlischt. Plem plem....klingelingeling ;) Ob das für´n Schlüsselanhänger von ner Fremdfirma auch gilt kann ich nicht genau beantworten... :)

Also verbaue das was Du meinst wenn Du was die Elektrik/Verkabelung anbelangt auch genügend Erfahrung mitbringst, aber scheinbar ist dem so, sonst hättest Dir ja die Teile auch nicht gekauft.

Gruß!

Florian
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GrafKrolock
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Re: Erlischen der Garantie bei Zubehör?

#5 Beitrag von GrafKrolock » So 15. Nov 2020, 20:06

Hinzu kommt, dass auch die Gewährleistung 24 Monate beträgt, also zeitlich deckungsgleich mit der Garantie von Piaggio ist.
Jedoch erfolgt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. der Kunde muss nachweisen, dass der Schaden schon zu Beginn bestand. Kann je nach Art des Schadens einfacher oder schwieriger sein.

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