Anhänger/ Nachläufer Vespa
- Geerd
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Anhänger/ Nachläufer Vespa
Wer erklärt mir wie schnell / langsam man ein 2 Rad mit Anhänger fahren darf ??
Und was ist, wenn die Anderen doch Recht haben?
- da-cat
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
60 km/h.
ciao da-cat
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- abs
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
Anruf bei der Polizei: 60 km/h und darf auf die Autobahn, weil dort die Mindestgeschwindigkeit 60 km/h ist !
Gruß
abs
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abs
- VespaDeno
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
Auf die Autobahn, würd´ sich aber wohl niemand mit 60 km/h trauen.
Wer seine Vespa ehrt, der fährt!
- major-dees (†2023)
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
Doch, aber dann kämpfste gegen Autokrandienste Übrigens ist die Mindestgeschwindigkeit 61 km/hVespaDeno hat geschrieben:Auf die Autobahn, würd´ sich aber wohl niemand mit 60 km/h trauen.
Es heisst exakt: "mit einer bauartbedingten Mindestgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h"
Fährst du rückwärts an den Baum,
verkleinert sich dein Kofferraum.
Geschieht das ganze dann frontal,
ist das dem Kofferraum egal.
verkleinert sich dein Kofferraum.
Geschieht das ganze dann frontal,
ist das dem Kofferraum egal.
- Doc
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
Wer viel fragt, kriegt viele Antworten und meistens die, die man nicht hören will.
Manchmal ist es klüger, nicht zu fragen, sondern einfach zu machen, damit nicht noch irgendwelche Leute auf dumme Gedanken kommen.
Ich warte noch drauf, das sich irgendjemand ein 60er-Schild hinten an seinen PAV klebt
Manchmal ist es klüger, nicht zu fragen, sondern einfach zu machen, damit nicht noch irgendwelche Leute auf dumme Gedanken kommen.
Ich warte noch drauf, das sich irgendjemand ein 60er-Schild hinten an seinen PAV klebt
"Wenn meine Kalkulationen korrekt sind, und dieses Baby fährt 140 Sachen pro Stunde, dann kannst du einen Superknüller erleben!"
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- avanti
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
Deutsche StVO § 3 Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Wer kann das denn bitte mal exakt erläutern?
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Wer kann das denn bitte mal exakt erläutern?
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.
- da-cat
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
avanti,
Du solltest hier keine Verordnungen, für Kraftfahrzeuge mit über 2 Rädern hier einkopieren! Dies irritiert nur.
Und ändern tut es gar nichts an der Tatsache, das man mit einem Anhänger an einem Zweirad auf der Bahn nicht mehr als 60 km/h fahren darf (punkt).
und wer noch nen bissel darüber lesen will:
lmgtfy
die ersten zwei Ergebnisse sind schon ganz gut :
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=53205
http://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=3803
ciao da-cat
Du solltest hier keine Verordnungen, für Kraftfahrzeuge mit über 2 Rädern hier einkopieren! Dies irritiert nur.
Und ändern tut es gar nichts an der Tatsache, das man mit einem Anhänger an einem Zweirad auf der Bahn nicht mehr als 60 km/h fahren darf (punkt).
und wer noch nen bissel darüber lesen will:
lmgtfy
die ersten zwei Ergebnisse sind schon ganz gut :
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=53205
http://www.goldwing-forum.de/forum/topic.php?id=3803
ciao da-cat
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- avanti
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
och, googlen kann auch schon mal schiefgehen.da-cat hat geschrieben:avanti,
Du solltest hier keine Verordnungen, für Kraftfahrzeuge mit über 2 Rädern hier einkopieren!
Die zitierte Fundstelle hatte schlichtweg eine fehlende Einrückung.
Und die PAV-Fahrer hier rücken sowas ja auch schnell zurecht.
Danke Olaf.
Ich glaube deswegen hat keiner schlaflose Nächte ...
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.
- major-dees (†2023)
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
Doch !!!! Die Katze, wenn ich mal wieder seiner Frau petze, dass er schneller fuhravanti hat geschrieben:Ich glaube deswegen hat keiner schlaflose Nächte ...
Dann gibts wieder Dresche von seinem Eheweibchen
Fährst du rückwärts an den Baum,
verkleinert sich dein Kofferraum.
Geschieht das ganze dann frontal,
ist das dem Kofferraum egal.
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Geschieht das ganze dann frontal,
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- abs
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
Für die PAV-Fahrer, klebt es Euch in den Deckel vom Anhänger!
Bußgeldkatalog:
21 km/h zu schnell, 70,-- EUR, plus 23,50 EUR Gebühren und 1 Punkt
31 km/h zu schnell, 120,-- EUR,plus 23,50 EUR Gebühren und 3 Punkte
41 km/h zu schnell, 160,-- EUR, plus 23,50 EUR Gebühren, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot!
Plus Zuschlag wenn in der Probezeit und wenn schon Punkte vorhanden sind. Alle Werte für das Fahren außerhalb von Ortschaften.
Bußgeldkatalog:
21 km/h zu schnell, 70,-- EUR, plus 23,50 EUR Gebühren und 1 Punkt
31 km/h zu schnell, 120,-- EUR,plus 23,50 EUR Gebühren und 3 Punkte
41 km/h zu schnell, 160,-- EUR, plus 23,50 EUR Gebühren, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot!
Plus Zuschlag wenn in der Probezeit und wenn schon Punkte vorhanden sind. Alle Werte für das Fahren außerhalb von Ortschaften.
- Doc
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
Wem willste denn damit Angst machen?
Zum Vergleich, LKW mit zGG über 7,5 t dürfen auf 2-spurigen Landstraßen auch nur 60 fahren. Die haben Fahrtenschreiber, lassen sich deswegen viel besser kontrollieren und trotzdem hält sich keiner dran.
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Zum Vergleich, LKW mit zGG über 7,5 t dürfen auf 2-spurigen Landstraßen auch nur 60 fahren. Die haben Fahrtenschreiber, lassen sich deswegen viel besser kontrollieren und trotzdem hält sich keiner dran.
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- derLimburger
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
GTV'ler hat geschrieben:Wem willste denn damit Angst machen?
Zum Vergleich, LKW mit zGG über 7,5 t dürfen auf 2-spurigen Landstraßen auch nur 60 fahren. Die haben Fahrtenschreiber, lassen sich deswegen viel besser kontrollieren und trotzdem hält sich keiner dran.
Wo kein Kläger, da kein Richter!
, so isses !......
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Das Internet ist ein großer Spucknapf
Nassau, kein schöner Land !
MidsummerVespaDays 2014 : Das Video und Bilder
Männer-Urlaub in den Cevennen
Goldener Oktober in den Vogesen
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Re: Anhänger/ Nachläufer Vespa
Richtich !!!derLimburger hat geschrieben:GTV'ler hat geschrieben:Wem willste denn damit Angst machen?
Zum Vergleich, LKW mit zGG über 7,5 t dürfen auf 2-spurigen Landstraßen auch nur 60 fahren. Die haben Fahrtenschreiber, lassen sich deswegen viel besser kontrollieren und trotzdem hält sich keiner dran.
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fips