schaumbad... ;-)

Für alle hübschen Bilder!
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dreitagebart
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schaumbad... ;-)

#1 Beitrag von dreitagebart » Sa 31. Okt 2015, 12:56

hallo zusammen,

heute bei dem schönen wetter war vespa waschtag angesagt und ich hab meiner kleinen eine kleine schaumwäsche gegönnt... morgen steht ja auch unsere kleine niederrheintour an, da muss sie ja gut aussehen...zudem bin ich nun auch stolzer besitzer eines smartphones (Huawei P8 Lite...vorher noch son altes Samsung Slider Mobiltelefon und meine alte BenQ digicam hatte auch ihren Geist aufgegeben..;-) ) und musste nun natürlich auch die kamera testen...

hier das Ergebnis der ersten Schnappschüsse...

Schaumbad:

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und noch eins:

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und fertig:

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morgen werden sicher ein paar schöne herbstbilder von der tour dazu kommen...freue mich schon drauf...

gruss

robert
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PrimaVespa
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Re: schaumbad... ;-)

#2 Beitrag von PrimaVespa » Sa 31. Okt 2015, 13:04

Wunderschöner Roller, spitzen Bilder!

Wünsche dir und deinen Mitfahrern morgen eine schöne Tour mit viel Sonne!

Gruß
Markus

montrealzzz
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Re: schaumbad... ;-)

#3 Beitrag von montrealzzz » Sa 31. Okt 2015, 13:52

Klasse Bilder Robert!

Ich wünsche Euch viel Spaß auf Eurer Tour morgen!

Sei so lieb und grüß mir die anderen Teilnehmer.

Gruß Thomas 8-)

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matthiasgts
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Re: schaumbad... ;-)

#4 Beitrag von matthiasgts » Sa 31. Okt 2015, 16:02

Hey Robert, sieht ja wieder 1a aus Dein Schnuckelchen :klatschen:
Sag mal was bekommst Du eigentlich monatlich an Gratifikation aus Wolfenbüttel für das Sponsoring auf Deiner Mopete ? :mrgreen:
Gruß
Matthias
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Re: schaumbad... ;-)

#5 Beitrag von Vilstaler » Sa 31. Okt 2015, 17:21

Sogar die "Ohren" hat er ihr gewaschen! :shock: :mrgreen:
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Re: schaumbad... ;-)

#6 Beitrag von GTS125ie » Sa 31. Okt 2015, 17:55

Schaum ist immer gut :) am besten berührungslos auf- und abgetragen


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Re: schaumbad... ;-)

#7 Beitrag von CaldaroVespa » Sa 31. Okt 2015, 19:49

Hallo Robert,

da ist Deine Vespa ja bestens für die Tour gerüstet und jetzt musst Du bestimmt auch noch in die Wanne ;) .

Ich wünsche Euch eine schöne Runde und vjel Spaß. Auch von mkr herzliche Grüße an Deine Mitfahrer.

Gruß
Hans
Gruß vom Hans

Spontanität will wohl überlegt sein

roberto1
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Re: schaumbad... ;-)

#8 Beitrag von roberto1 » Sa 31. Okt 2015, 20:42

Darf man das überhaupt auf öffentlichen Flächen so eine Schaumwäsche?

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Re: schaumbad... ;-)

#9 Beitrag von AnnS » Sa 31. Okt 2015, 20:51

So ein "Schaumbad" werd ich Montag der Triple gönnen. Morgen wird noch bisschen Dreck eingefahren.

Gruß
Annette

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Re: schaumbad... ;-)

#10 Beitrag von Oller Roller » So 1. Nov 2015, 01:13

Robert,

an deiner Waschtechnik musst Du noch arbeiten.

Hier ein Video von (m)einer letzten Vespa-Wäsche: ;)

https://www.youtube.com/watch?v=1DSYZy6j3wE

:bier:


Ansonsten: Saubere Sache, Deine Vespa!
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Re: schaumbad... ;-)

#11 Beitrag von Willi59 » So 1. Nov 2015, 08:01

Geht doch alles viel bequemer.......

http://www.youtube.com/watch?v=1_nXAQoXFpU

gibt aber auch ganz Bekloppte........

http://www.youtube.com/watch?v=Np7E0yAFKx4
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Re: schaumbad... ;-)

#12 Beitrag von Vespamaus » So 1. Nov 2015, 09:24

Jaup, so eine Wäsche bekommt meine Kleine auch regelmäßig.
Ich packe dann noch Liquidglas drauf. Damit wird der Lack toll versiegelt und er glänzt wie neu.

Liebe Grüße!
Wer die Vespa nicht schätzt, verdient sie nicht. Und wer sie ehrt, der fährt! :vespa:

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Re: schaumbad... ;-)

#13 Beitrag von oeme64 » So 1. Nov 2015, 13:19

Oller Roller hat geschrieben:Robert,

an deiner Waschtechnik musst Du noch arbeiten.

Hier ein Video von (m)einer letzten Vespa-Wäsche: ;)

https://www.youtube.com/watch?v=1DSYZy6j3wE

:bier:


Ansonsten: Saubere Sache, Deine Vespa!
Da tränen zwar die Augen, aber der Roller wurde halt nicht sauber :lol: :lol: :lol:
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Re: schaumbad... ;-)

#14 Beitrag von Vilbelvespa (†2020) » So 1. Nov 2015, 18:18

roberto1 hat geschrieben:Darf man das überhaupt auf öffentlichen Flächen so eine Schaumwäsche?
Nein natürlich nicht.
Echte Männer ziehen deshalb auch die Regenkombi an und fahren durch die Waschanlage. ;)

Gruß Olaf
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Wer auf meine Ratschläge hört, macht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr.
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Re: schaumbad... ;-)

#15 Beitrag von GTS125ie » Mo 2. Nov 2015, 16:18

roberto1 hat geschrieben:Darf man das überhaupt auf öffentlichen Flächen so eine Schaumwäsche?

Grundsätzlich gibt es kein einheitliches Gesetz dazu, es entscheidet jede Kommune für sich. In Dortmund ist es erlaubt, in Hagen zum Beispiel nicht. Andere erlauben es nur in bestimmten Gebieten oder Straßen. Am besten beim jeweiligen Ordnungsamt fragen. Hier ein Auszug :


Eine spezielle bundesgesetzliche Regelung für das Autowaschen „vor der Haustür” gibt es in Deutschland nicht. Die allgemeine Rechtsgrundlage für den Gewässerschutz, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), stellt nur allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit potentiell Gewässer belastenden Tätigkeiten auf. Hiernach ist für das Einbringen und die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser eine Erlaubnis erforderlich. Diese kann die zuständige Behörde nur erteilen, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (§ 48 Absatz 1 Satz 1 WHG).

Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können - auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, da beispielsweise Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden. Das Tatbestandsmerkmal des „Einleitens” umfasst zusätzlich eine zielgerichtete, auf das Grundwasser bezogene Tätigkeit. Eine bewusste Schadstoffeinleitung in das Grundwasser (Absicht) ist jedoch nicht erforderlich; vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in das Grundwasser auch dann eingeleitet wird, wenn zwar keine unmittelbare Verbindung zu ihm hergestellt wird, aber bei den gegebenen Bodenverhältnissen auch bei einem Einleiten in die entsprechenden Bodenschichten damit zu rechnen ist, dass der in den Boden gebrachte Stoff in das Grundwasser gelangt (Knopp in Siedler/Zeitler/Knopp/Dahme/Gößl, Kommentar zum WHG, § 9 Rdn. 5 mit Verweis auf die Kommentierung zu § 3, Rdn.19 WHG (alte Fassung)).

Bei einer Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund liegt in der Regel eine hinreichende Verbindung zum Grundwasser vor. Die Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund ist daher erlaubnispflichtig nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG, nicht aber erlaubnisfähig, d.h. die zuständige Behörde könnte – falls diese beantragt würde – eine Erlaubnis wegen der drohenden Grundwassergefährdung nicht erteilen. Wer dennoch sein Auto auf unbefestigtem Grund wäscht, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs.1 Nr.1 WHG.

Wenn dagegen der Untergrund hinreichend befestigt ist und gesichert ist, dass die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Schmutzabwässer in die Kanalisation gelangen, greift das Verbot des § 47 Abs. 1 S. 1 WHG nicht. Der Bund macht allerdings mit dem Wasserhaushaltsgesetz nur allgemeine Vorgaben für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz. Der Vollzug des Wasserrechtes erfolgt durch die Budesländer. Unter Berücksichtigung der Wassergesetze der Länder sind letztlich die Gemeinden für die ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung verantwortlich. Zusätzliche Anforderungen an die "Autowäsche vor der Haustür" können daher auch die jeweiligen Polizeiverordnungen unter Berücksichtigung des WHG und der Gesetzgebung des zuständigen Landes treffen. In vielen Kommunen wird mittlerweile das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. In diesem Zusammenhang sind auch die örtlichen Gegebenheiten, wie Lage im Wasserschutzgebiet und Art des Entwässerungssystems (Trenn-/Mischsystem), zu berücksichtigen.

Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.

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