schaumbad... ;-)
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schaumbad... ;-)
hallo zusammen,
heute bei dem schönen wetter war vespa waschtag angesagt und ich hab meiner kleinen eine kleine schaumwäsche gegönnt... morgen steht ja auch unsere kleine niederrheintour an, da muss sie ja gut aussehen...zudem bin ich nun auch stolzer besitzer eines smartphones (Huawei P8 Lite...vorher noch son altes Samsung Slider Mobiltelefon und meine alte BenQ digicam hatte auch ihren Geist aufgegeben.. ) und musste nun natürlich auch die kamera testen...
hier das Ergebnis der ersten Schnappschüsse...
Schaumbad:
und noch eins:
und fertig:
morgen werden sicher ein paar schöne herbstbilder von der tour dazu kommen...freue mich schon drauf...
gruss
robert
heute bei dem schönen wetter war vespa waschtag angesagt und ich hab meiner kleinen eine kleine schaumwäsche gegönnt... morgen steht ja auch unsere kleine niederrheintour an, da muss sie ja gut aussehen...zudem bin ich nun auch stolzer besitzer eines smartphones (Huawei P8 Lite...vorher noch son altes Samsung Slider Mobiltelefon und meine alte BenQ digicam hatte auch ihren Geist aufgegeben.. ) und musste nun natürlich auch die kamera testen...
hier das Ergebnis der ersten Schnappschüsse...
Schaumbad:
und noch eins:
und fertig:
morgen werden sicher ein paar schöne herbstbilder von der tour dazu kommen...freue mich schon drauf...
gruss
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Re: schaumbad... ;-)
Wunderschöner Roller, spitzen Bilder!
Wünsche dir und deinen Mitfahrern morgen eine schöne Tour mit viel Sonne!
Gruß
Markus
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Markus
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Re: schaumbad... ;-)
Klasse Bilder Robert!
Ich wünsche Euch viel Spaß auf Eurer Tour morgen!
Sei so lieb und grüß mir die anderen Teilnehmer.
Gruß Thomas
Ich wünsche Euch viel Spaß auf Eurer Tour morgen!
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Gruß Thomas
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Re: schaumbad... ;-)
Hey Robert, sieht ja wieder 1a aus Dein Schnuckelchen
Sag mal was bekommst Du eigentlich monatlich an Gratifikation aus Wolfenbüttel für das Sponsoring auf Deiner Mopete ?
Gruß
Matthias
Sag mal was bekommst Du eigentlich monatlich an Gratifikation aus Wolfenbüttel für das Sponsoring auf Deiner Mopete ?
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VESPA Grüße aus der Löwenstadt
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Re: schaumbad... ;-)
Sogar die "Ohren" hat er ihr gewaschen!
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Re: schaumbad... ;-)
Hallo Robert,
da ist Deine Vespa ja bestens für die Tour gerüstet und jetzt musst Du bestimmt auch noch in die Wanne .
Ich wünsche Euch eine schöne Runde und vjel Spaß. Auch von mkr herzliche Grüße an Deine Mitfahrer.
Gruß
Hans
da ist Deine Vespa ja bestens für die Tour gerüstet und jetzt musst Du bestimmt auch noch in die Wanne .
Ich wünsche Euch eine schöne Runde und vjel Spaß. Auch von mkr herzliche Grüße an Deine Mitfahrer.
Gruß
Hans
Gruß vom Hans
Spontanität will wohl überlegt sein
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Re: schaumbad... ;-)
Darf man das überhaupt auf öffentlichen Flächen so eine Schaumwäsche?
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Re: schaumbad... ;-)
So ein "Schaumbad" werd ich Montag der Triple gönnen. Morgen wird noch bisschen Dreck eingefahren.
Gruß
Annette
Gruß
Annette
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Re: schaumbad... ;-)
Robert,
an deiner Waschtechnik musst Du noch arbeiten.
Hier ein Video von (m)einer letzten Vespa-Wäsche:
https://www.youtube.com/watch?v=1DSYZy6j3wE
Ansonsten: Saubere Sache, Deine Vespa!
an deiner Waschtechnik musst Du noch arbeiten.
Hier ein Video von (m)einer letzten Vespa-Wäsche:
https://www.youtube.com/watch?v=1DSYZy6j3wE
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Verband der Prodomo-Fahrer, Geschäftsführung Hochtaunus, Karto-Graf h.c.
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Re: schaumbad... ;-)
Geht doch alles viel bequemer.......
http://www.youtube.com/watch?v=1_nXAQoXFpU
gibt aber auch ganz Bekloppte........
http://www.youtube.com/watch?v=Np7E0yAFKx4
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gibt aber auch ganz Bekloppte........
http://www.youtube.com/watch?v=Np7E0yAFKx4
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Re: schaumbad... ;-)
Jaup, so eine Wäsche bekommt meine Kleine auch regelmäßig.
Ich packe dann noch Liquidglas drauf. Damit wird der Lack toll versiegelt und er glänzt wie neu.
Liebe Grüße!
Ich packe dann noch Liquidglas drauf. Damit wird der Lack toll versiegelt und er glänzt wie neu.
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Wer die Vespa nicht schätzt, verdient sie nicht. Und wer sie ehrt, der fährt!
"Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muss sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren." A. Einstein
Die Verhübschung meiner ET4
Steckdosen-Einbau an meiner ET4
Dia-/Video-Show MVD-Westerwald-Tour 2014 während der MVDs 2014 in Balduinstein
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Re: schaumbad... ;-)
Da tränen zwar die Augen, aber der Roller wurde halt nicht sauberOller Roller hat geschrieben:Robert,
an deiner Waschtechnik musst Du noch arbeiten.
Hier ein Video von (m)einer letzten Vespa-Wäsche:
https://www.youtube.com/watch?v=1DSYZy6j3wE
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Re: schaumbad... ;-)
Nein natürlich nicht.roberto1 hat geschrieben:Darf man das überhaupt auf öffentlichen Flächen so eine Schaumwäsche?
Echte Männer ziehen deshalb auch die Regenkombi an und fahren durch die Waschanlage.
Gruß Olaf
Um den Oberwichtigtuern aus diesem Forum keine Angriffsfläche mehr zu bieten.
Alle meine Postings sind meine persönliche Meinung.
Wer auf meine Ratschläge hört, macht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Ich übernehme keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
Am Besten ihr hört nicht auf mich und fahrt gleich in eure Werkstatt.
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Re: schaumbad... ;-)
roberto1 hat geschrieben:Darf man das überhaupt auf öffentlichen Flächen so eine Schaumwäsche?
Grundsätzlich gibt es kein einheitliches Gesetz dazu, es entscheidet jede Kommune für sich. In Dortmund ist es erlaubt, in Hagen zum Beispiel nicht. Andere erlauben es nur in bestimmten Gebieten oder Straßen. Am besten beim jeweiligen Ordnungsamt fragen. Hier ein Auszug :
Eine spezielle bundesgesetzliche Regelung für das Autowaschen „vor der Haustür” gibt es in Deutschland nicht. Die allgemeine Rechtsgrundlage für den Gewässerschutz, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), stellt nur allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit potentiell Gewässer belastenden Tätigkeiten auf. Hiernach ist für das Einbringen und die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser eine Erlaubnis erforderlich. Diese kann die zuständige Behörde nur erteilen, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (§ 48 Absatz 1 Satz 1 WHG).
Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können - auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, da beispielsweise Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden. Das Tatbestandsmerkmal des „Einleitens” umfasst zusätzlich eine zielgerichtete, auf das Grundwasser bezogene Tätigkeit. Eine bewusste Schadstoffeinleitung in das Grundwasser (Absicht) ist jedoch nicht erforderlich; vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in das Grundwasser auch dann eingeleitet wird, wenn zwar keine unmittelbare Verbindung zu ihm hergestellt wird, aber bei den gegebenen Bodenverhältnissen auch bei einem Einleiten in die entsprechenden Bodenschichten damit zu rechnen ist, dass der in den Boden gebrachte Stoff in das Grundwasser gelangt (Knopp in Siedler/Zeitler/Knopp/Dahme/Gößl, Kommentar zum WHG, § 9 Rdn. 5 mit Verweis auf die Kommentierung zu § 3, Rdn.19 WHG (alte Fassung)).
Bei einer Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund liegt in der Regel eine hinreichende Verbindung zum Grundwasser vor. Die Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund ist daher erlaubnispflichtig nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG, nicht aber erlaubnisfähig, d.h. die zuständige Behörde könnte – falls diese beantragt würde – eine Erlaubnis wegen der drohenden Grundwassergefährdung nicht erteilen. Wer dennoch sein Auto auf unbefestigtem Grund wäscht, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs.1 Nr.1 WHG.
Wenn dagegen der Untergrund hinreichend befestigt ist und gesichert ist, dass die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Schmutzabwässer in die Kanalisation gelangen, greift das Verbot des § 47 Abs. 1 S. 1 WHG nicht. Der Bund macht allerdings mit dem Wasserhaushaltsgesetz nur allgemeine Vorgaben für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz. Der Vollzug des Wasserrechtes erfolgt durch die Budesländer. Unter Berücksichtigung der Wassergesetze der Länder sind letztlich die Gemeinden für die ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung verantwortlich. Zusätzliche Anforderungen an die "Autowäsche vor der Haustür" können daher auch die jeweiligen Polizeiverordnungen unter Berücksichtigung des WHG und der Gesetzgebung des zuständigen Landes treffen. In vielen Kommunen wird mittlerweile das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. In diesem Zusammenhang sind auch die örtlichen Gegebenheiten, wie Lage im Wasserschutzgebiet und Art des Entwässerungssystems (Trenn-/Mischsystem), zu berücksichtigen.
Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.