Frage an die Juristen......
Verfasst: Mi 25. Mär 2020, 21:10
Schadenersatz laut § 249 BGB
Das einem jeden Recht gescheh', so steht es heut' im BGB.
So hat der Schuldige in Schadensfällen den alten Zustand wieder herzustellen,
dieser würde noch besteh'n, wenn das Gescheh'ne nicht gescheh'n.
Der Fall
Ein Biker, der es eilig hat, fährt durch die Straßen einer Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau und fährt so gegen eine Frau,
die in dem Umstand sich befindet, die Hoffnung auf ein Kind begründet.
Aufprall und auch jäher Schreck nahmen ihr die Hoffnung weg.
Die große Frage
Hat, so stellt sich nun die Frage, der Biker im Fall der Klage,
als Schuldiger in Schadensfällen, den Zustand wieder herzustellen?
Und immer schön fröhlich und gesund bleiben.
Gruß
Uli
Das einem jeden Recht gescheh', so steht es heut' im BGB.
So hat der Schuldige in Schadensfällen den alten Zustand wieder herzustellen,
dieser würde noch besteh'n, wenn das Gescheh'ne nicht gescheh'n.
Der Fall
Ein Biker, der es eilig hat, fährt durch die Straßen einer Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau und fährt so gegen eine Frau,
die in dem Umstand sich befindet, die Hoffnung auf ein Kind begründet.
Aufprall und auch jäher Schreck nahmen ihr die Hoffnung weg.
Die große Frage
Hat, so stellt sich nun die Frage, der Biker im Fall der Klage,
als Schuldiger in Schadensfällen, den Zustand wieder herzustellen?
Und immer schön fröhlich und gesund bleiben.
Gruß
Uli