Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

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avanti
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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#76 Beitrag von avanti » Mo 29. Jul 2019, 10:59

Reklamation des fehlenden Schildes läuft doch beim Amt schon.
Und wenn die aus der Haftung raus wollen, geben die Gas beim Aufstellen.
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Vilstaler
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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#77 Beitrag von Vilstaler » Mo 29. Jul 2019, 14:51

@DJ

Belese Dich doch nochmal was ich genau beschrieben hatte.... Das mit dem Beschleunigungsstreifen ist doch ganz was anderes apropos Ironie. ;)

So wie´s Alex eingestellt hat biegt der eine links auf die Zufahrt zur Autobahn auf und der andere rechts an der Rechtsabbieger-"Spur" nach rechts ab... Soweit alles klar.
NUR: DER, der nach links abgebogen ist und den Rechtsabbieger sieht nimmt doch im Regelfall den Gashahn zurück und lässt den Rechtsabbieger als Ersten durch weil DER sich sowieso im Recht fühlt das die Regel rechts vor links gilt - oder nicht? So und nicht anders läuft das meistens, und nichts anderes hab ich auch gemeint. Der "BLAUE" ob nun Recht oder Unrecht (das lass ich hier mal vorerst so stehen) fährt einfach durch, und der ROTE lässt ihn fahren. ;)

Gruß!


Florian
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DJ WOLF
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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#78 Beitrag von DJ WOLF » Mo 29. Jul 2019, 15:41

vilstaler, du meinst jeder linksabbieger wird so viel verständnis für den blauen rechtsabbieger aufbringen, hmmm, alleine wenn jeder zum nachdenken anfängt wer jetzt vielleicht vorrang hat erzeugt schon eine gefährliche situation! warum beim blauen rechtsabbieger ein negatives vorrangsschild aufzustellen ist, ergibt sich aus der flüssigkeit des verkehrs, nicht jeder biegt links und rechts ab, da der linksabbieger aber schon einmal den gegenverkehr abwarten muss, muss er danach so schnell wie möglich weiterfahren können um sich nicht nochmals ein paar meter weiter einbremsen zu müssen, ist wie bei einem kreisverkehr, der im kreis drinnen ist hat vorrang, vorausgesetzt jede straße die zum kreisverkehr führt hat ein negatives vorrangzeichen dabei. bei kreisverkehre ohne negatives vorrangzeichen hat derjenige vorrang der in den kreisverkehr einfährt, solche kreisverkehre kenne ich aber bei uns nicht! daher gehört beim blauen rechtsabbieger so schnell wie möglich ein negatives vorrangzeichen montiert!

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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#79 Beitrag von Schorsch » Mo 29. Jul 2019, 15:44

Vilstaler hat geschrieben:@DJ

Belese Dich doch nochmal was ich genau beschrieben hatte.... Das mit dem Beschleunigungsstreifen ist doch ganz was anderes apropos Ironie. ;)

So wie´s Alex eingestellt hat biegt der eine links auf die Zufahrt zur Autobahn auf und der andere rechts an der Rechtsabbieger-"Spur" nach rechts ab... Soweit alles klar.
NUR: DER, der nach links abgebogen ist und den Rechtsabbieger sieht nimmt doch im Regelfall den Gashahn zurück und lässt den Rechtsabbieger als Ersten durch weil DER sich sowieso im Recht fühlt das die Regel rechts vor links gilt - oder nicht? So und nicht anders läuft das meistens, und nichts anderes hab ich auch gemeint. Der "BLAUE" ob nun Recht oder Unrecht (das lass ich hier mal vorerst so stehen) fährt einfach durch, und der ROTE lässt ihn fahren. ;)

Gruß!


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Anscheinend nicht, da es wie der TE schreibt, ja dort wiederholt zu Unfällen kommt.

Allerdings kommt es in solchen Situationen öfters beim linksabbiegen mit dem Geradeausverkehr also schon vorher zum Unfall.

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Vilstaler
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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#80 Beitrag von Vilstaler » Mo 29. Jul 2019, 16:39

@DJ

"vilstaler, du meinst jeder linksabbieger wird so viel verständnis für den blauen rechtsabbieger aufbringen,"

Nö,-.. das meine ich nicht - sonst würde es ja auch nicht krachen! ;) Der Rechtsabbieger schert sich wenig um den Linksabbieger weil er auf der eigens geschaffenen Zubringerspur auch schon mit genug Tempo dahin brummt während der Linksabbieger erstmal den Gegenverkehr von der Bundesstraße aus kommend abwarten muss um dann nach links und obendrein den Rechtsabbieger gewähren lässt. Was das anbelangt ist das schon fast die Regel das es so abläuft - die brettern von rechts einfach drauflos ohne sich um die von links auffahrenden zu scheren.... Die kommen ja auch schon mit genügend Tempo an meistens wenn nicht ein Verkehrsstau die Auffahrt behindert um vielleicht dann auch mal den Linksabbieger großzügig einfädeln zu lassen. ;)
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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#81 Beitrag von DJ WOLF » Mo 29. Jul 2019, 21:16

vilstaler, du vergisst der blaue muss zweimal nach rechts abbiegen, der rote nur einmal nach links und der rote ist vor dem blauen auf einer neuen vorrangstraße...
vilstaler, wenn du in etwas mehr als einen monat nach faak kommst, zeige ich dir gerne persönlich solche kreuzungen!
sogar in velden gibt es so eine kreuzung, da hat auch der linksabbieger den vorrang gegenüber dem der von rechts einbiegt, fotobeweis folgt demnächst!

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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#82 Beitrag von John Doe » Mo 29. Jul 2019, 23:32

Wer nicht genug Verkehr praktiziert, kann seitenlang darüber theoretisieren - faszinierend! ;)
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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#83 Beitrag von Doc B » Mo 29. Jul 2019, 23:33

Manchmal bekomme ich echt Angst mich am nächsten Tag in den Straßenverkehr zu begeben! Traurig, soviel Unwissen bezüglich der StVO zu lesen.

Dabei ist es doch ganz einfach: Höchste Vorfahrtgewährung - Regelung durch Polizei, dann die umgangsprachliche Ampel, danach die Verkehrszeichen und als Grundgerüst Rechts vor Links!
Warte- und Haltelinien unterstützen nur ein vorhandenes Verkehrszeichen, ist dieses hier entfernt worden, warum auch immer, ist es keine Wartelinie mehr, quasi nur noch als Fahrstreifenverdeutlichung zu sehen. Kein straßenplanerischer Geniestreich aber immer noch kein Grund sich Gedanken über die Vorfahrt zu machen.

Also, steht an dieser Kreuzung kein Verkehrszeichen - Rechts vor links !

Ergebnis Blau hat Vorfahrt! Ohne Diskussion.

Wäre ich Blau, würde ich zwar deutlich machen, dass ich fahren möchte und in die Fahrspur rollen, dabei aber immer mit dem Nichtwissen von Rot rechnen und im Zweifel bremsen.

Denn §1 StVO sagt schon aus: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht!" Bedeutet also auch, mit Fehlern anderer ist zu rechnen.


Zur Nebeninfo, ich bin Fahrlehrer aller Klassen.

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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#84 Beitrag von krisu » Di 30. Jul 2019, 06:53

Doc B hat geschrieben:
Wäre ich Blau, würde ich zwar deutlich machen, dass ich fahren möchte und in die Fahrspur rollen, dabei aber immer mit dem Nichtwissen von Rot rechnen und im Zweifel bremsen.
:klatschen:

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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#85 Beitrag von Rolf64 » Di 30. Jul 2019, 08:09

Doc B hat geschrieben:Manchmal bekomme ich echt Angst mich am nächsten Tag in den Straßenverkehr zu begeben! Traurig, soviel Unwissen bezüglich der StVO zu lesen.

Dabei ist es doch ganz einfach: Höchste Vorfahrtgewährung - Regelung durch Polizei, dann die umgangsprachliche Ampel, danach die Verkehrszeichen und als Grundgerüst Rechts vor Links!
Warte- und Haltelinien unterstützen nur ein vorhandenes Verkehrszeichen, ist dieses hier entfernt worden, warum auch immer, ist es keine Wartelinie mehr, quasi nur noch als Fahrstreifenverdeutlichung zu sehen. Kein straßenplanerischer Geniestreich aber immer noch kein Grund sich Gedanken über die Vorfahrt zu machen.

Also, steht an dieser Kreuzung kein Verkehrszeichen - Rechts vor links !

Ergebnis Blau hat Vorfahrt! Ohne Diskussion.

Wäre ich Blau, würde ich zwar deutlich machen, dass ich fahren möchte und in die Fahrspur rollen, dabei aber immer mit dem Nichtwissen von Rot rechnen und im Zweifel bremsen.

Denn §1 StVO sagt schon aus: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht!" Bedeutet also auch, mit Fehlern anderer ist zu rechnen.


Zur Nebeninfo, ich bin Fahrlehrer aller Klassen.

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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#86 Beitrag von dbtech » Di 30. Jul 2019, 09:38

Doc B hat geschrieben:Manchmal bekomme ich echt Angst mich am nächsten Tag in den Straßenverkehr zu begeben! Traurig, soviel Unwissen bezüglich der StVO zu lesen.

Dabei ist es doch ganz einfach[...]
Danke, Doc B. Ganz meine Meinung. :elefant:

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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#87 Beitrag von DJ WOLF » Di 30. Jul 2019, 10:02

ich lasse mich ja gerne von fahrlehrer und polizisten belehren und bitte daher um eine erklärung! wir sind uns glaube ich alle einig, dass aus welchem grund auch immer bei blau ein negatives vorrangzeichen fehlt. der rote fahrer (nennen wir ihn huber) fährt seit 20 jahren so zur arbeit, bisher hatte er immer vorrang und auf seiner strecke sind keine veränderungen passiert, plötzlich soll er nachrang haben weil beim blauen fahrer (nennen wir ihn maier) plötzlich das verkehrszeichen fehlt und alles aufgehoben ist und die rechtsregel in kraft tritt und die bodenmarkierung nicht mehr gültig ist. ist das so richtig? wie soll herr huber auf einmal wissen da er ja wie die letzten 20 jahre sich schon auf einer neuen straße befindet, auf einmal gegenüber herrn maier den nachrang haben soll? wenn es einen kreisverkehr gibt sagen wir mit fünf einmündeten straßen und bei vier straßen davon ist korrekt ein negatives vorrangzeichen angebracht und bei der fünften straße hat ein ideot das negative vorrangzeichen entfernt, haben dann alle die von dieser straße kommen vorrang weil angeblich für sie die rechtsregel gilt? alle anderen fahrer der anderen 4 einmündeten straßen auf einmal unwissend nachrang haben? nächstes beispiel, herr huber fährt auf einer kreuzung die mit einer ampel geregelt ist und hat grün und fährt durch die kreuzung, bei herrn maier ist die lampe die sich bei rot befindet kaputt und bei ihm ist die ampel dadurch finster und für ihn ist in diesem moment die ampel außer funktion, gilt für ihn dann auch die rechtsregel und er hat vorrrang? nach der aussage von doc b gilt ja sofort die rechtsregel wenn ein verkehrszeichen fehlt und bodenmarkierungen ihre gültigkeit durch fehlende verkehrszeichen verlieren, ist das so richtig?

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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#88 Beitrag von Schorsch » Di 30. Jul 2019, 11:25

DJ WOLF hat geschrieben:ich lasse mich ja gerne von fahrlehrer und polizisten belehren und bitte daher um eine erklärung! wir sind uns glaube ich alle einig, dass aus welchem grund auch immer bei blau ein negatives vorrangzeichen fehlt. der rote fahrer (nennen wir ihn huber) fährt seit 20 jahren so zur arbeit, bisher hatte er immer vorrang und auf seiner strecke sind keine veränderungen passiert, plötzlich soll er nachrang haben weil beim blauen fahrer (nennen wir ihn maier) plötzlich das verkehrszeichen fehlt und alles aufgehoben ist und die rechtsregel in kraft tritt und die bodenmarkierung nicht mehr gültig ist. ist das so richtig? wie soll herr huber auf einmal wissen da er ja wie die letzten 20 jahre sich schon auf einer neuen straße befindet, auf einmal gegenüber herrn maier den nachrang haben soll?
Da zumindest in diesem Beispiel ein positives Zeichen für Huber fehlt hatte er schon immer auf den von rechts kommenden zu achten.

Auch beim Kreisverkehr hat der im Kreisverkehr fahrende ein positives Verkehrszeichen.

In solchen Ausnahmesituationen ist halt die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer gefragt.

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avanti
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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#89 Beitrag von avanti » Di 30. Jul 2019, 11:30

Ja, ist richtig.
Der Huber muss ebenso täglich aufpassen, wenn auf seiner gewohnten Route neue Schilder stehen.
Da wird er auch nicht sagen können "Die letzten 80Jahre dürfte ich hier aber 100 fahren."

Interessant wäre jetzt, ob jemand der das fehlende Schild z.B. umgefahren hat Mitschuld bekommt, wenn es kracht.
Oder ob Amtshaftung einsetzt, wenn die zuständige Behörde trotz Wissen um das fehlende Schild, dieses nicht unverzüglich ersetzt.
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Re: Frage an die Verkehrsexperten zwecks Vorfahrtregelung

#90 Beitrag von Vilstaler » Di 30. Jul 2019, 11:36

@Doc B

Da stimmt vieles was Du schreibst, aber ich will´s mir mit den Fahrlehrern nicht verscherzen also schweige ich lieber richtig ins Detail zu gehen zumal ich hier in der Verwandtschaft 2 mal bei versch. Fahrschulen den Eindruck gewonnen habe das man über den telefonischen Erstkontakt die Anzahl der Stunden BIS zur Fahrprüfung von 4 bis 6 Stunden pauschal beantwortet wird ohne den angehenden Fahrschüler und seine Fahrpraxis überhaupt zu kennen. Das finde ich schon dreist und völlig unprofessionell.... ;)

Gruß!

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