Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

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ottilein
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Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

#1 Beitrag von ottilein » Sa 24. Apr 2021, 22:36

Sorry erstmal für den reißerischen Titel, aber was ja nicht ist, kann ja noch werden :)

Die EU Kommission plant Ende 2022 eine Neuauflage der EU Führerscheinverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung ist z.B. auch geregelt, daß EU Staaten für ihr Territorium die uns bekannten Ausnahmen zulassen können, um mit der Fahrerlaubnis der Klasse B auch Zweiräder der Klasse A1 zu führen. Bei dieser Initiative geht zwar nicht Primär um dieses Thema, jedoch könnte man die Bürokraten dazu animieren, die gegenseitige Anerkennung zumindest als Rechtsgrundlage zu unterstützen.

Der Fahrplan zu dieser Gesetzesinitiative befindet sich grade in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Firmen, Organisationen, Verbände und alle EU-Bürger können noch bis zum 21 Mai 2021 Ihre Anregungen zur Berücksichtigung an die EU Kommission senden.
Ich würde Euch bitten davon rege Gebrauch zu machen! :pistole:

Man kann die Kommentare in jeder Amtssprache der EU einreichen. Ich selber habe bereits einen sehr umfangreichen Kommentartext in Englischer Sprache an die Kommision gesandt.

Wichtig ist nur, daß ihr bei Euren Kommentaren nicht direkt und sehr spezifisch auf die B196 Regelung in Deutschland Bezug nehmt (mit der die EU Kommission ja nichts am Hut hat), sondern eher auf das Fahren von A1 Zweirädern mit Klasse B an sich.

Als hilfreiche Argumentationslinie wäre es z.B. vorteilhaft etwas in die Richtung der positiven Umweltaspekte (z.B. geringerer Verbrauch, weniger Verkehrsdichte in Städten, Förderung der Elektromobilität von A1 Zweirädern u.s.w.) sowie der momentanen Nachteile in der Freizügigkeit und freie Beweglichkeit, den kleinen Grenzverkehr und grenzüberschreitenes Pendeln, welche durch die momentan fehlenden gegenseitigen Anerkennungen dieser Ausnahmeregelungen entstanden sind. Ebenso wenn ein EU Bürger sein Wohnsitz in ein anderes EU Land verlegt, ihm dadurch Nachteile entstehen, weil seine, z.B. Deutsche, Österreichische, Französiche, Belgische, Ausnahmeregelung (trotz „Kurs“ in dem Heimatland) im anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und er dadurch unnötig diskriminiert wird oder je nach EU Land gar genötigt würde seinen Führerschein umzutauschen.

Da es sich in diesem Stadium auch um eine Folgenabschätzung geht, sind auch Kommentare empfehlenswert, die z.B. einen wirtschaftlichen, sozialen, umwelt oder einen Grundrechte-Vorteil haben. So, jetzt habe ich Euch hoffentlich schon genug Stichpunkte genannt, um die Bürokraten in Brüssel ein wenig zu beschäftigen. Bitte Kommentiert alle fleißig dieses Gesetzesvorhaben. :vespa:

Ihr findet den Vorgang und die Kommentarfunktion (nach Registrierung) unter diesem Link der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/info/law/better-re ... g-Licences

Mertmk3
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Re: Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

#2 Beitrag von Mertmk3 » So 25. Apr 2021, 08:27

Super zusammengefasst. Habe mich eben registriert und werde kommentieren sobald ich mich einloggen kann.

joergs
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Re: Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

#3 Beitrag von joergs » So 25. Apr 2021, 19:33

Danke. Habe auch Feedback gegeben. Macht Sinn

Mike1234
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Re: Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

#4 Beitrag von Mike1234 » Mo 26. Apr 2021, 15:29

Habe mich auch beteiligt! Hoffen wir mal das es was bewirkt....

GrafKrolock
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Re: Mit B196 bald ins Ausland? Revision der EU Führerscheinverordnung geplant.

#5 Beitrag von GrafKrolock » Di 27. Apr 2021, 12:18

Dito.

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