Von Stuttgart nach Südtirol

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GrafKrolock
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Re: Von Stuttgart nach Südtirol

#31 Beitrag von GrafKrolock » Di 4. Mai 2021, 20:46

Zumindest scheint es ja nicht gleich eine Verkehrsstraftat zu sein, wie hierzulande. Klar ist doof, wenn man erwischt wird, aber die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist doch als Urlauber schon zeitmäßig eher gering.
Mich juckts ja nicht, hab einen A-Lappen, aber für andere eventuell interessant.

Schorsch
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Re: Von Stuttgart nach Südtirol

#32 Beitrag von Schorsch » Mi 5. Mai 2021, 08:01

GrafKrolock hat geschrieben:
Di 4. Mai 2021, 20:46
Zumindest scheint es ja nicht gleich eine Verkehrsstraftat zu sein, wie hierzulande. Klar ist doof, wenn man erwischt wird, aber die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ist doch als Urlauber schon zeitmäßig eher gering.
Mich juckts ja nicht, hab einen A-Lappen, aber für andere eventuell interessant.
Für einen Vespafahrer mag das billig sein:
In Frankreich müssten Sie 4.500 Euro Strafgebühr zahlen, wenn man Sie erwischen würde.
https://www.allianz-autowelt.de/bussgel ... r-straftat

GrafKrolock
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Re: Von Stuttgart nach Südtirol

#33 Beitrag von GrafKrolock » Mi 5. Mai 2021, 16:08

Wie Du aber weiter oben hast lesen können, zählt das dort nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil 125ccm in der Klasse B inkludiert ist, man aber einen Nachweis über einen Zusatz braucht.

Schorsch
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Re: Von Stuttgart nach Südtirol

#34 Beitrag von Schorsch » Mi 5. Mai 2021, 16:45

Du bist der Jurist.

Üblicherweise gelten die Erlaubnisse im Ausland in gleichem Umfang wie im Inland und werden auch im Ausland nicht durch Einträge erweitert.

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Re: Von Stuttgart nach Südtirol

#35 Beitrag von ottilein » Mi 5. Mai 2021, 22:17

Schorsch hat geschrieben:
Mi 5. Mai 2021, 16:45
Üblicherweise gelten die Erlaubnisse im Ausland in gleichem Umfang wie im Inland und werden auch im Ausland nicht durch Einträge erweitert.
Das ist zwar im Prinzip richtig, aber im vorgenannten Link weiter oben (auf der Webseite der Französischen Behörden) steht das man mit Ausländischem EU-Klasse B + der französischen 7 Stündigen Schulung fahren darf, weil in Frankreich nicht eingetragen wird sondern nur die Schulungsbescheinigung mitgeführt werden muss, zusätzlich zum "B-Lappen"...

Und weiter unten in dem selben Link steht auch in welche Straf-Kategorie es fallen würde, wenn man diesen Schulungsnachweis nicht hat.

Darauf basierte die Diskussion, daß der eine oder andere dabei schwach werden könnte, aufgrund des im Vergleich zu der Rechtlage in DE relativ geringen Strafmaßes. Die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis sind auch in Frankreich viel höher....das fahren ohne die 125er Schulung scheint jedoch in F eher ein kleineres Vergehen zu sein..... :vespa:

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Re: Von Stuttgart nach Südtirol

#36 Beitrag von Pinin » Mo 31. Mai 2021, 01:49

@ottilein Danke für den Link (erst jetzt gesehen)
Daraus geht aber nicht hervor ob die Ausbildung nur in Frankreich gemacht werden kann. Da man nur eine Bescheinigung zeigen muss reicht eventuell auch eine Bescheinigung der B196 Fahrschule in der Theorie und Praxisstunden aufgeführt sind
(die im übrigen deutlich mehr an Stunden beinhaltet als in Frankreich gefordert)

B obtenu en Europe:
Oui, le permis B européen permet de conduire une motocyclette légère (125ccm/15PS) ou un scooter 3 roues de la catégorie L5e (50ccm). Toutefois, vous devez suivre une formation.

Ps.: Admins falls wer mitliest: warum bekommt man keine Benachrichtigung wenn hier jemand was schreibt

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Re: Von Stuttgart nach Südtirol

#37 Beitrag von derLimburger » Mo 31. Mai 2021, 07:45

Pinin hat geschrieben:
Mo 31. Mai 2021, 01:49

Ps.: Admins falls wer mitliest: warum bekommt man keine Benachrichtigung wenn hier jemand was schreibt
Guggsdu :

app.php/help/faq#f8r0


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GrafKrolock
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Re: Von Stuttgart nach Südtirol

#38 Beitrag von GrafKrolock » Mi 2. Jun 2021, 15:44

Ihr müsst aber generell auch betrachten, dass in Frankreich zusätzlich der Nachweis der mehrjährigen Fahrpraxis erforderlich ist, und der wird NICHT durch das Datum auf dem Führerschein erbracht, sondern durch eine Versicherungsbestätigung aus Frankreich. Heißt: Um legal eine 125er ohne A1 fahren zu dürfen, muss man mehrere Jahre ein Auto in Frankreich (!) angemeldet/versichert gehabt haben. Für Ausländer ohne französischen Wohnsitz kaum erbringbar.

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