Vespa 50N Zulassen

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M140i
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Vespa 50N Zulassen

#1 Beitrag von M140i » Mo 29. Okt 2018, 08:47

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, ich möchte mir eine restaurierte Vespa 50N BJ 1975 kaufen.

Laut Händler sind deutsche Papiere dabei.

Ein bekannter von mir sagt nun das die bereits einmal in Deutschland zugelassen sein muss bzw. eine Betriebserlaubnis, damit ich die in München zugelassen bekomme. Aber ich dachte immer bei einer 50er brauche ich nur das Versicherungskennzeichen und keine Zulassung? Kann mich da jemand aufklären?
Zuletzt geändert von M140i am Mo 29. Okt 2018, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Wenne
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Re: Vespa 50N Zulassen

#2 Beitrag von Wenne » Mo 29. Okt 2018, 08:50

Du benötigst für eine 50-er, welche 40 km/h (45 oder 50-je nach Baujahr) schnell fährt, keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen.
Anders verhält es sich, wenn die V50 über 50 km/h schnell fahren darf.
Dann ist eine Hauptuntersuchung fällig (alle 2 Jahre) und sie muss zugelassen werden.
Bei einem Versicherungskennzeichen hingegen holst du jährlich im März ein neues Versicherungskennzeichen.

Grüße
Wenne
Was ist eigentlich eine "T5"?
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Ein netter Bausatz im Maßstab 1:1
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M140i
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Re: Vespa 50N Zulassen

#3 Beitrag von M140i » Mo 29. Okt 2018, 09:04

Wenne hat geschrieben:Du benötigst für eine 50-er, welche 40 km/h (45 oder 50-je nach Baujahr) schnell fährt, keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen.
Anders verhält es sich, wenn die V50 über 50 km/h schnell fahren darf.
Dann ist eine Hauptuntersuchung fällig (alle 2 Jahre) und sie muss zugelassen werden.
Bei einem Versicherungskennzeichen hingegen holst du jährlich im März ein neues Versicherungskennzeichen.

Grüße
Wenne
Der Händler sagt mir das es bei der 50er nicht nötig ist, mein Spezl sagt was anderes..
Als laie steht man echt blöd da.. :)

Rita
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Re: Vespa 50N Zulassen

#4 Beitrag von Rita » Mo 29. Okt 2018, 09:47

vorm Kauf Papiere ansehen.... evtl knipsen und hier zeigen, dann kann ich Dir sagen, was Sache ist

Rita

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olinger
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Re: Vespa 50N Zulassen

#5 Beitrag von olinger » Mo 29. Okt 2018, 13:25

Kennzeichen kannst du dir doch ohne weiteres im Internet bestellen.
Fahrgestellnummer und Typ reicht meistens.
Bestelle immer bei wgv Versicherung.
Sprint S 50 2T Bj. 16

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d-marc
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Re: Vespa 50N Zulassen

#6 Beitrag von d-marc » Di 30. Okt 2018, 14:16

Als 50er Mokick ist die V50 an sich Zulassungsfrei, aber auch wenn man ggf. auch so ein Versicherungskennzeichen bekäme:
Eine Betriebserlaubnis ist für den legalen Betrieb erforderlich.
Entweder hat man eine allgemeine Betriebserlaubnis vom Hersteller (Bei deutscher Erstauslieferung, bei Verlust kann Piaggio eine neue ausstellen) oder eine vom TÜV erstellte Betriebserlaubnis (bei Importfahrzeugen oder Umgebauten Fahrzeugen).
Seit der Jahrtausendwende gibt's statt der ABE die CoC, welche EU-Weit gültig ist.

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