Vespa 50N Zulassen
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Vespa 50N Zulassen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, ich möchte mir eine restaurierte Vespa 50N BJ 1975 kaufen.
Laut Händler sind deutsche Papiere dabei.
Ein bekannter von mir sagt nun das die bereits einmal in Deutschland zugelassen sein muss bzw. eine Betriebserlaubnis, damit ich die in München zugelassen bekomme. Aber ich dachte immer bei einer 50er brauche ich nur das Versicherungskennzeichen und keine Zulassung? Kann mich da jemand aufklären?
ich habe eine Frage, ich möchte mir eine restaurierte Vespa 50N BJ 1975 kaufen.
Laut Händler sind deutsche Papiere dabei.
Ein bekannter von mir sagt nun das die bereits einmal in Deutschland zugelassen sein muss bzw. eine Betriebserlaubnis, damit ich die in München zugelassen bekomme. Aber ich dachte immer bei einer 50er brauche ich nur das Versicherungskennzeichen und keine Zulassung? Kann mich da jemand aufklären?
Zuletzt geändert von M140i am Mo 29. Okt 2018, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.
- Wenne
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Re: Vespa 50N Zulassen
Du benötigst für eine 50-er, welche 40 km/h (45 oder 50-je nach Baujahr) schnell fährt, keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen.
Anders verhält es sich, wenn die V50 über 50 km/h schnell fahren darf.
Dann ist eine Hauptuntersuchung fällig (alle 2 Jahre) und sie muss zugelassen werden.
Bei einem Versicherungskennzeichen hingegen holst du jährlich im März ein neues Versicherungskennzeichen.
Grüße
Wenne
Anders verhält es sich, wenn die V50 über 50 km/h schnell fahren darf.
Dann ist eine Hauptuntersuchung fällig (alle 2 Jahre) und sie muss zugelassen werden.
Bei einem Versicherungskennzeichen hingegen holst du jährlich im März ein neues Versicherungskennzeichen.
Grüße
Wenne
Was ist eigentlich eine "T5"?
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=19&t=9329
Meine 1972-er Fahrschul-Vespa-Sprint
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=20&t=19763
Einbau i.e.-Motor in Vespa ET4
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=11&t=14574
Ein netter Bausatz im Maßstab 1:1
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=19&t=26046
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Re: Vespa 50N Zulassen
Der Händler sagt mir das es bei der 50er nicht nötig ist, mein Spezl sagt was anderes..Wenne hat geschrieben:Du benötigst für eine 50-er, welche 40 km/h (45 oder 50-je nach Baujahr) schnell fährt, keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen.
Anders verhält es sich, wenn die V50 über 50 km/h schnell fahren darf.
Dann ist eine Hauptuntersuchung fällig (alle 2 Jahre) und sie muss zugelassen werden.
Bei einem Versicherungskennzeichen hingegen holst du jährlich im März ein neues Versicherungskennzeichen.
Grüße
Wenne
Als laie steht man echt blöd da..
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Re: Vespa 50N Zulassen
vorm Kauf Papiere ansehen.... evtl knipsen und hier zeigen, dann kann ich Dir sagen, was Sache ist
Rita
Rita
- olinger
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Re: Vespa 50N Zulassen
Kennzeichen kannst du dir doch ohne weiteres im Internet bestellen.
Fahrgestellnummer und Typ reicht meistens.
Bestelle immer bei wgv Versicherung.
Fahrgestellnummer und Typ reicht meistens.
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Sprint S 50 2T Bj. 16
50 N Bj. 77
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- Registriert: Mi 11. Jul 2012, 21:15
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Re: Vespa 50N Zulassen
Als 50er Mokick ist die V50 an sich Zulassungsfrei, aber auch wenn man ggf. auch so ein Versicherungskennzeichen bekäme:
Eine Betriebserlaubnis ist für den legalen Betrieb erforderlich.
Entweder hat man eine allgemeine Betriebserlaubnis vom Hersteller (Bei deutscher Erstauslieferung, bei Verlust kann Piaggio eine neue ausstellen) oder eine vom TÜV erstellte Betriebserlaubnis (bei Importfahrzeugen oder Umgebauten Fahrzeugen).
Seit der Jahrtausendwende gibt's statt der ABE die CoC, welche EU-Weit gültig ist.
Eine Betriebserlaubnis ist für den legalen Betrieb erforderlich.
Entweder hat man eine allgemeine Betriebserlaubnis vom Hersteller (Bei deutscher Erstauslieferung, bei Verlust kann Piaggio eine neue ausstellen) oder eine vom TÜV erstellte Betriebserlaubnis (bei Importfahrzeugen oder Umgebauten Fahrzeugen).
Seit der Jahrtausendwende gibt's statt der ABE die CoC, welche EU-Weit gültig ist.