Fällt das nicht unter Veränderung der Beleuchtung, wenn ich da was rumfummele?
Streng genommen ja , aber du baust da keine LED Unterbodenbeleuchtung mit Flackerlichter und Halligalliblaulicht dran , sondern erweiterst eigentlich dein Fahrzeug mit sinvollen "basteleien" .
Und ausserdem kann ich mir nicht vorstellen das ein Prüfer genau weiß welches Model , Warnblinker hat, und welches nicht . Kann auch ein Original Zubehör sein .
Das Zeug sollte nur CE Zeichen haben und im Verkehr zugelassen sein . Da du deine Originalblinker zum blinken verwendest , hat sich das eh erledigt.
Was das andere betrifft ( Zitat) der fummelt an der Blinkfrequenz rum , das ist was anderes ! Schnelle Blinker gibs nur wenn etwas faul in der Elektirk ist, oder etwas manipuliert wurde,
Warnblinker haben aber auch die erforderliche Blinkfrequenz. ! Somit legal.
Einbauen Spass haben .