Thema ABE

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Panworker
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Thema ABE

#1 Beitrag von Panworker » Do 19. Sep 2019, 07:15

Gestern haben wir im Club über Auspuffanlagen diskutiert,weil ich mir eine Scorpion gekauft habe und keine ABE dabei war. Ich hatte beim Händler nachgefragt und bekam die Antwort( wenn die Kat-Patrone mit eingebaut ist , brauche ich keine).
Bin mir da aber nicht sicher, weil mein Kollege mit einer Akra hat immer eine ABE dabei.

Bin mal auf euer Fachwissen gespannt.
VG Jochen

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Mücke
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Re: Thema ABE

#2 Beitrag von Mücke » Do 19. Sep 2019, 08:59

Aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV):
Bauartgenehmigung/ABE nicht mitgeführt 10 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis 50 Euro
... mit Beeinträchtigung der Umwelt 90 Euro
... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit 90 Euro
Bella cavalcata.

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90Racer
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Re: Thema ABE

#3 Beitrag von 90Racer » Do 19. Sep 2019, 09:04

Hi,

Der Auszug des Bußgeldkatalogs ist korrekt - dennoch...

Ich glaube nachfolgendes hat immer noch Gültigkeit ;) - Dein Auspuff sollte demnach eine E4 Kennzeichnung haben und der Kat muss drin sein. Bei meiner HU interessierte das den Prüfer eher weniger - Hauptsache nicht zu laut und die Abgaswerte stimmen:

„97/24/EU Anhang 9

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis (Hersteller der Auspuffanlage) eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

So viel zum offiziellen Teil der ECE-Norm 97/24, was bedeutet dies nun genau:

Das ihr einen Auspuff fahren sollt der über eine ABE oder ein E-Prüfzeichen verfügt, ist mit Sicherheit jedem bekannt. Bauteile ohne ABE dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, da dies zum Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis führt. Die meisten Auspuffanlagen verfügen aber über diese Freigabe. Clevererweise ist den Verantwortlichen nicht in den Sinn gekommen, den Auspuff auf den entsprechenden Motor freizugeben, der ja auch in vielen anderen Fahrzeugen läuft, sondern das Ganze wird auf das Fahrzeug bezogen. Beispiel: Ein Yamaha Aerox hat den gleichen Motor wie ein MBK Stunt LC. Die Auspuffanlage ist allerdings nur auf dem Yamaha Aerox geprüft. Das heißt Ihr dürft den Auspuff eigentlich nicht auf dem MBK Stunt fahren obwohl dieser ein E-Prüfzeichen trägt.

Der oben aufgeführte Gesetzestext sagt nun aus, das eine Prüfbescheinigung (in der allein steht für welchen Roller der Auspuff freigegeben ist) nicht erforderlich ist, wenn der Auspuff über ein E-Prüfzeichen verfügt. Demzufolge könnt Ihr diese bei einer Kontrolle auch nicht vorzeigen, da der Hersteller nicht verpflichtet ist, den E-Pass mitzuliefern.

Die Firma XY hat sich genau mit diesen Sachverhalt an das Kraftfahrt-Bundesamt gewendet und hat die obige Bestätigung erhalten.“


Gruß aus dem Neandertal
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Panworker
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Re: Thema ABE

#4 Beitrag von Panworker » Do 19. Sep 2019, 13:01

Wow, danke. Damit kann ich was anfangen :-)
VG Jochen

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