Hattinger hat geschrieben:DJ WOLF hat geschrieben:
Nach Abrechnung DAV Streitwert 4000€ würde Dich, mit Gerichtskosten, die 1. Instanz ca. 1800€ kosten. Wenn Du gewinnst kommt es darauf an was das Gericht entscheidet.
DAV Prozesskosten Rechner.
Und die Versicherung wird nie die Kosten für den Motor übernehmen.
Die kann nämlich, nach dem der Anwalt der Versicherung den Fall gemeldet hat die Kostenübernahme ablehnen wenn nach deren Meinung keine Aussicht auf Erfolg besteht. Bis zu dieser Ablehnung werden aber die Anwaltskosten in der Regel übernommen. Auskunft gibt der Versicherungsvertrag.
mir wurde aber zweimal schon so geholfen!
zwei dänische kinder sind mir mal in lech am arlberg mit skischuhen über die motorhaube auf das autodach gestiegen und haben am autodach gespielt. schaden waren 3000 euro. der vater der kinder hat sich entschuldigt mit dem satz, "kinder halt, ich komme natürlich für den schaden selbstverständlich auf, schicken sie mir die rechnung sobald sie die höhe des schadens wissen!" der däne fotokopierte seine goldene masterkard (ausweis hatte er angeblich im hotel gelassen) auf ein papier und schrieb zwei telefonnummern, seinen namen und seine adresse und entschuldigte sich nochmals und war weg. meine versicherung wo ich für mein auto eine teilkasko hatte, machte ein schadensgutachten und schickte dem dänen die rechnung. es kam null feedback aus dänemark, dann schaltete sich meine rechtschutzversicherung von der selben versicherung der teilkasko ein. etliche anwaltsbriefe blieben erfolglos, danach nahm ich die sache selbst in die hand. ich rief die beiden telefonnummern an, dänisch verstand ich natürlich nicht aber es waren immer die selben worte von einem band, niemals fand ein gespräch statt. danach fuhr ich zur dänischen botschaft nach wien. die in der botschaft sagten mir es gibt keinen olsen (name ist in dänemark so oft vertreten wie bei uns maier, müller, schmied) unter dieser adresse die noch dazu falsch war. es wurden auch die beiden telefonnummern angerufen, beide bandansagen für irgendeinen quatsch... bei der kreditkartenfirma war ich auch, dort erfuhr eine auskunft kann nur durch richterlichen beschluss veranlasst werden und dauert mindestens ein jahr, noch dazu durch ein gericht was hunderte kilometer von meinem heimatort entfernt ist. mit dieser erkenntnis ging ich zu meiner rechtschutzversicherung und teikaskoversicherung und schlug ihnen vor meine teilkasko soll den schaden wegen "vandalismus wegen unbekannt" übernehmen. natürlich war mir der däne mit seinen kindern nicht unbekannt aber er hat sich mit falscher adresse präsentiert und eine ausforschung durch die kreditkarte würde ewig dauern und sicher würden noch weitere folgekosten in diese richtung kommen. nach kurzer beratung übernahme die rechtschutz und teilkasko abteilung meiner versicherung jeweils zur hälfte. der däne wurde leider nicht belangt was meinen gerechtigkeitssinn widerspricht, aber ich kam wenigstens zu meinem geld.
was will ich damit mitteilen, aufgeben tut man einen brief, mit ein bisschen nachdruck und nicht nachlassen und vielleicht ein bisschen auf die nerven gehen kann man bei den versicherungen einiges bewirken, man darf nur nicht schnell aufgeben!
mit meiner gts300 mit asr problem kam es vor 4 jahren zu einer außergerichtlichen wandlung der gts und meine rechtschutzversicherung beteiligte sich beim aufpreis auf eine neue. ein einziger rechtsanwaltsbrief hätte meiner rechtschutzversicherung mehr gekostet...
ich will keine verschwörungstheorie einleiten, aber es ist auch nicht zu 100% ausgeschlossen, dass ein unbekannter aus welchem grund auch immer das motoröl ausgelassen hat, dann wäre es vandalismus und von der teilkasko gedeckt. alles ist möglich, ob verschwörungstheorie oder nicht, es kann bei diesem fall in jede richtung gehen wo die schuld zu suchen ist!