Es gibt zu diesem Thema nicht den "Allumfassenden Link" Schorsch,
aber der von neos65 eingestellte enthält bei sorgfältigem lesen doch schon einige Informationen.
Eventuell sind hier https://www.1000ps.de/businessnews-3006 ... -gute-idee nochmals einige Informationen mehr enthalten.
Fakt ist aber, hast du "nur" einen deutschen B Führerschein (nach 1980) fährst du im EU-Ausland legal keine 125 ccm. Auch die Schlüsselzahl 196 rüttelt da nichts dran.
GTS - aber welche??
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Re: GTS - aber welche??
Dass die Schlüsselzahl 196 relevant ist habe ich nie behauptet. Vor einigen Wochen wurde hier aber noch "nachgewiesen" dass man z. B. in Frankreich anscheinend problemlos eine 125er mit der Klasse B fahren kann.fixburg hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 07:22Es gibt zu diesem Thema nicht den "Allumfassenden Link" Schorsch,
aber der von neos65 eingestellte enthält bei sorgfältigem lesen doch schon einige Informationen.
Eventuell sind hier https://www.1000ps.de/businessnews-3006 ... -gute-idee nochmals einige Informationen mehr enthalten.
Fakt ist aber, hast du "nur" einen deutschen B Führerschein (nach 1980) fährst du im EU-Ausland legal keine 125 ccm. Auch die Schlüsselzahl 196 rüttelt da nichts dran.
Es geht darum ob auch ein ausl. Führerschein B in Italien den gleichen Umfang wie ein italienischer FS hat und da fehlt eine eindeutige Aussage.
https://www.cooltra.com/de/mietbedingungen/ Die meinen B auch ohne 196 reicht für einen üblichen 125er Roller.
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Re: GTS - aber welche??
Auch wenn es den "Einheitlichen EU-Führerschein" gibt, gilt das nur für den nationelen B-Führerschein (hier konkret: französischer B-FS).
Das hat damit zu tun, dass sich die Eu-Mitgliedstaaten schlichtweg nicht für eine einheitliche Regelung einigen konnten!
Also auch wenn ein Rollervermieter dir ein Fahrzeug mit einfachem deutschen B-Führerschein zur Verfügung stellt, macht es dass noch lange nicht legal.Schorsch hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 08:12Es geht darum ob auch ein ausl. Führerschein B in Italien den gleichen Umfang wie ein italienischer FS hat und da fehlt eine eindeutige Aussage.
https://www.cooltra.com/de/mietbedingungen/ Die meinen B auch ohne 196 reicht für einen üblichen 125er Roller.
Der Hund liegt bei dem von dir verlinkten Link meiner Meinung nach in diesem Satz begraben:
* Hinweis: Wenn dein Führerschein nicht aus einem Land der Europäischen Wirtschaftsunion stammt oder aus einem Land stammt, das keine Vereinbarung mit Spanien (oder einem anderen Land, in dem Cooltra vertreten ist) hat, benötigst du eine internationale Fahrerlaubnis (IDP). Ebenso gelten für die gültigen Dokumente das Recht des Landes, in dem du fährst, und nicht das Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
Eine solche Vereinbarung existiert zwischen Deutschland und Spanien (und anderen EU-Mitgliedsstaaten) nicht. Siehe Antwort oben.
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Re: GTS - aber welche??
@ fixburg,
Du erklärst hier eine Menge nicht gestellter Fragen deren Antworten zumindest von mir nicht bestritten wurden.
Hier geht es darum ob man in Italien mit einem nicht italienischen FS Kl B einen 125er Roller fahren darf und da unterscheiden sich ja auch hier noch die Meinungen.
Du erklärst hier eine Menge nicht gestellter Fragen deren Antworten zumindest von mir nicht bestritten wurden.
Hier geht es darum ob man in Italien mit einem nicht italienischen FS Kl B einen 125er Roller fahren darf und da unterscheiden sich ja auch hier noch die Meinungen.
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Re: GTS - aber welche??
Eigentlich habe ich diese Frage schon beantwortet.
Einen Präzedenzfall hierzu, wo jemand wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ("trotz deutschem B") eines 125 ccm Kraftrades im Eu-Ausland verurteilt wurde gibt es meines Wissens nach nicht.
Hier darf dann "vermutet" werden, dass es die ausländischen Kollegen von Polizei und Behörden schlichtweg nicht besser wissen, es aufgrund nationaler Gültigkeit dulden oder einfach gar nicht interessiert.
Für mehr darüber zu erfahren lege ich dir die gültige "Führerscheinrichtlinie Richtlinie 2006/126/EG" ans Herz. Die hat Bestand. Die ist gültig.
Da erfährst du zumindest welchen Spielraum jedes Land hat, dass heißt was einheitlich sein MUSS und was national geregelt werden KANN.
Leider ist das jeweilige Dokument des EU-Mitgliedsstaates "mit Ihrer Regelung" nicht öffentlich einsehbar.
Abschließend kann ich nur nochmals wiederholen, dass es innerhalb Deutschlands und anderen EU-Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Klasse B (nach 1980) und 125ccm im EU-Ausland keine Vereinbarungen gibt und es im Falle eines Rechtstreites nur eine richtige Antwort geben kann - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Ich gebe dir in sofern Recht, dass es sich bei diesem Thema zumindest "in den Köpfen" vieler um eine gewisse Grauzone handelt, ist es doch sehr schwer an zuverlässige Informationen zu gelangen, wenn man sich nicht sehr intensiv mit der Thematik befasst. Erschwerend kommt hinzu, dass unzählige "Fachartikel" vollends in unterschiedliche Richtungen laufen. Ebenso legen viele Betroffene (Rollervermieter..., usw.) sich alles so zurecht, wie es eben zum Geschäft passt.Fakt ist aber, hast du "nur" einen deutschen B Führerschein (nach 1980) fährst du im EU-Ausland legal keine 125 ccm. Auch die Schlüsselzahl 196 rüttelt da nichts dran.
Einen Präzedenzfall hierzu, wo jemand wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ("trotz deutschem B") eines 125 ccm Kraftrades im Eu-Ausland verurteilt wurde gibt es meines Wissens nach nicht.
Hier darf dann "vermutet" werden, dass es die ausländischen Kollegen von Polizei und Behörden schlichtweg nicht besser wissen, es aufgrund nationaler Gültigkeit dulden oder einfach gar nicht interessiert.
Für mehr darüber zu erfahren lege ich dir die gültige "Führerscheinrichtlinie Richtlinie 2006/126/EG" ans Herz. Die hat Bestand. Die ist gültig.
Da erfährst du zumindest welchen Spielraum jedes Land hat, dass heißt was einheitlich sein MUSS und was national geregelt werden KANN.
Leider ist das jeweilige Dokument des EU-Mitgliedsstaates "mit Ihrer Regelung" nicht öffentlich einsehbar.
Abschließend kann ich nur nochmals wiederholen, dass es innerhalb Deutschlands und anderen EU-Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Klasse B (nach 1980) und 125ccm im EU-Ausland keine Vereinbarungen gibt und es im Falle eines Rechtstreites nur eine richtige Antwort geben kann - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.