Re: neuer ABS Ring für HPE Modelle
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 12:25
Danke dir !!
Wie teuer ist ein Ecu_Flash?
Wie teuer ist ein Ecu_Flash?
GTS LX ET PX Sprint 946 Elettrica und mehr....
https://vespaforum.de/
stilotto hat geschrieben:Ihr könnt doch alle Testen ob eure HPE schneller geht
Besorgt euch ein gutes GPS.
Fahr mal euren Serien-Topspeed raus.
Dann steckt ihr den Hinterradsensor ab.
Und dann das gleiche noch mal!
In der MIU G4 gibt es eine VMAX-Limiter und RPM-Limiter.
Wenn der VMAX Limiter einstetzt dreht der Motor erst ca. 8300Umin. Das wird seinen Grund haben
Der RPM Limiter kommt bei ca. 9600Umin.
Der umstand lässt sich auch mit dem ECU-Flash beheben.
Die den Ring tauschen sollten das auch vorne tun. Sonst besteht für ABS und ASR eine permanente Abweichung von ca. 10%.
So wie ich das sehen kann diese Größe die ASR-Kalibrierung nicht mehr ausgleichen.
Ich zitiere mich mal selbst, bereits auf Seite 1 habe ich die Funktion beschrieben. Mit ein wenig technischem Verständnis kann man auch ohne genaues Wissen erkennen, wie das funktioniert.Doc B hat geschrieben:Würde nur Sinn machen, wenn die Abregelung durch die Drehzahl des ABS-Sensors gesteuert wird. Also die Drehzahl des Rades gemessen wird. Durch einen anders getakteten ABS-Ring wird die Geschwindigkeit genauer und die echte Geschwindigkeit mehr. Anders kann es ja nicht sein.
...
avanti hat geschrieben:Denke mal, dass mit Veränderung der Abstände im Sensorkranz die Elektronik ein wenig in die Irre geführt werden kann, wie beim Pedelec Tuning.
Durch das erneute Kalibieren verhält sich das ASR jetzt wahrscheinlich wieder wie im Originalzustand und greift tendenziell zu früh ein, oder?patbau hat geschrieben:Hallo, ich habe gestern auch das Tonrad von Kübler gewechselt, zur Sicherheit auch neu kalibriert.
Ich wiederhole mich: 10% weinger Tonradsignale sind 10% weniger Wegstrecke. Und der Wegstreckenzähler ist bei allen modernen Piaggio Rollern von Hause aus auf unter 1% genau.Juraforum, "Tachomanipulation - Rechtslage"
In § 22b StVG (Straßenverkehrs-Gesetz) geregelt.
Dieser lautet wie folgt:
(1) „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.“
Die Tat wird mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bestraft. ...
Welche Strafe den Täter im Ergebnis erwartet, hängt vom Einzelfall und seinen Umständen ab. Hat der Täter keine Vorstrafen, wird er in der Regel mit einer Geldstrafe davonkommen, vor allem wenn er geständig ist. Hat der Täter jedoch bereits mehrere Vorstrafen und ggf. sogar einschlägige wegen gleichgelagerter Delikte, dürfte ihn eine Freiheitsstrafe erwarten.
Wie kann das aber sein? Wenn der Tacho nun die exakte Geschwindigkeit anzeigt, zeigt er doch logischerweise die korrekte Wegstrecke an.ADroste hat geschrieben:Ich wiederhole mich: 10% weinger Tonradsignale sind 10% weniger Wegstrecke. Und der Wegstreckenzähler ist bei allen modernen Piaggio Rollern von Hause aus auf unter 1% genau.Juraforum, "Tachomanipulation - Rechtslage"
In § 22b StVG (Straßenverkehrs-Gesetz) geregelt.
Dieser lautet wie folgt:
(1) „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.“
Die Tat wird mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bestraft. ...
Welche Strafe den Täter im Ergebnis erwartet, hängt vom Einzelfall und seinen Umständen ab. Hat der Täter keine Vorstrafen, wird er in der Regel mit einer Geldstrafe davonkommen, vor allem wenn er geständig ist. Hat der Täter jedoch bereits mehrere Vorstrafen und ggf. sogar einschlägige wegen gleichgelagerter Delikte, dürfte ihn eine Freiheitsstrafe erwarten.
Gruß
Armin, der Spielverderber
Das Thema gab's hier schon, auf den Seiten 4-5. Wegstrecke wird sehr genau erfasst, der Tacho geht dagegen schön vor.Back2Vespa hat geschrieben:Wie kann das aber sein? Wenn der Tacho nun die exakte Geschwindigkeit anzeigt, zeigt er doch logischerweise die korrekte Wegstrecke an.
Stimmt. Ich bin schon häufig längere Touren gefahren, bei denen die gemessenen Strecken zu fast 100 % mit den Angaben bei Google Maps übereinstimmten.ItaliaScooter hat geschrieben:Das Thema gab's hier schon, auf den Seiten 4-5. Wegstrecke wird sehr genau erfasst, der Tacho geht dagegen schön vor.Back2Vespa hat geschrieben:Wie kann das aber sein? Wenn der Tacho nun die exakte Geschwindigkeit anzeigt, zeigt er doch logischerweise die korrekte Wegstrecke an.