Moin,
ich kenne diese Vorschriften auch und leider machen da Sachbearbeiter gerne, selbst wenn die offiziellen Seiten (Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) anderes sagen, so ihre eigenen Pläne (O-Ton HH: "Wir vergeben keine kleinen 2-zeiligen Kennzeichen für Anhänger...").
Eine Argumentationshilfe für das Kraftradkennzeichen anstelle des Leichtkraftradkennzeichens ist die Anbringung der seitlichen Reflektoren "ab Werk".
Die Sichtbarkeit "nach hinten seitlich" ist deutlich eingeschränkt, wie man ja auf dem Kennzeichenbild deutlich sieht. Die serienmäßige Kennzeichenvorbereitung "schreit" förmlich nach dem 180x200 Kennzeichen.