ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
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ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Hallo,
ist es legal eine ET2 mit einer Geschwindigkeit von 60-65 km/h zu fahren?
Gruß
ist es legal eine ET2 mit einer Geschwindigkeit von 60-65 km/h zu fahren?
Gruß
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Markus08 hat geschrieben:Hallo,
ist es legal eine ET2 mit einer Geschwindigkeit von 60-65 km/h zu fahren?
Gruß
Ja und nein. Sind es echte 65-klares nein, selbst wenn alles original ist. Nach Tacho 65 können auch echte 50 sein, dann ja. Schon mal mit Navi abgeglichen?
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Aber gibt es da nicht eine Regelung "bis Baujahr xxxx"?
Gruß
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
bis 86 40km/h (können teilweise auf 50km/h umgerüstet werden)
86 bis 2003 50km/h
danach 45 km/h
lediglich EX DDR Kisten dürfen 60km/h
Rita
86 bis 2003 50km/h
danach 45 km/h
lediglich EX DDR Kisten dürfen 60km/h
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- kristediekrise
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Hallo Markus,
erstmal Willkommen hier im Forum
Legal ist das net. Aber hast du deine ET entdrosselt (oder so gekauft)? D-Ring drinne? Schau mal nach..... Meine ET2 fährt so um die Tacho 62, 63, nach GPS echte 57 .....
erstmal Willkommen hier im Forum
Legal ist das net. Aber hast du deine ET entdrosselt (oder so gekauft)? D-Ring drinne? Schau mal nach..... Meine ET2 fährt so um die Tacho 62, 63, nach GPS echte 57 .....
Gruß, Didi
Meine Italienerin macht manchmal.... SiSiSi.....No!
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Mist, doppelt.
Zuletzt geändert von kasonova am Mi 11. Jul 2012, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Hi, erst mal wie wurde die Geschwindigkeit gemessen, der Tacho lügt wie Teufel. Zweitens; der Besitzer ist dafür verantwortlich, das die in den PAPIEREN angegebene Höchsgeschwindigkeit nicht WESENTLICH überschritten wird. Gleichgültig warum das passiert, auch wenn das schon ab Werk so war, MUSS der das abstellen oder abstellen lassen.
Zuletzt geändert von kasonova am Mi 11. Jul 2012, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Hi!
Interessant finde ich das insgesamt schon: der Hersteller liefert ein Produkt, dass eine deutlich ("wesentlich" ist damit ganz sicher in jedem Fall erfüllt) falsche Geschwindigkeit anzeigt, der Kunde ist aber verpflichtet, einzuschreiten, wenn die Geschwindigkeit wesentlich abweicht ...
Mein Tacho zeigt 10km/h zu viel an, das weiß ich aber nur vom Navi. Warum sollte ich davon ausgehen, dass mein Navi korrekt misst? Wenn mein Roller jetzt eine Geschwindigkeit von 60km/h anzeigt, muss ich ihn dann untersuchen lassen? Ab welcher Geschwindigkeit müsste ich denn was tun?
Gab es dazu eigentlich Mal echte Gerichtsfälle oder wird das nur dann ausgepackt, wenn was passiert?
Gruß
Daniel
Interessant finde ich das insgesamt schon: der Hersteller liefert ein Produkt, dass eine deutlich ("wesentlich" ist damit ganz sicher in jedem Fall erfüllt) falsche Geschwindigkeit anzeigt, der Kunde ist aber verpflichtet, einzuschreiten, wenn die Geschwindigkeit wesentlich abweicht ...
Mein Tacho zeigt 10km/h zu viel an, das weiß ich aber nur vom Navi. Warum sollte ich davon ausgehen, dass mein Navi korrekt misst? Wenn mein Roller jetzt eine Geschwindigkeit von 60km/h anzeigt, muss ich ihn dann untersuchen lassen? Ab welcher Geschwindigkeit müsste ich denn was tun?
Gab es dazu eigentlich Mal echte Gerichtsfälle oder wird das nur dann ausgepackt, wenn was passiert?
Gruß
Daniel
- kasonova
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Ja was dein Tacho anzeigt, intressiert keine Sau, nur was die Rennleitung misst ist maßgebend. Im übrigen ist es Vorschrift das Tachos voreilen (mehr anzeigen), damit keiner sich damit herausreden kann, dass der Tacho die geforderte Geschwindigkeit angezeigt hat. Es gibt keinen serienmößigen Tacho der genau anzeigt, vom Mofa bis zum Ferrari, alle zeigen zu viel an. Hübscher Nebeneffekt, die Leute fahren lansamer als sie dürfen, und geben damit an, dass ihr Auto schneller ist als in Prospekt.
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Habt ihr eure ET2 auf 50 gedrosselt oder wie?
Oder zeigt es bei euch allen 60-65 an, fährt aber in Wirklichkeit anders...
Gruß
Oder zeigt es bei euch allen 60-65 an, fährt aber in Wirklichkeit anders...
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- kristediekrise
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
ja da kannste immer was runterrechnen. Übrigens, es gibt ET2- Modelle, die haben ab Werk gar keinen D-Ring. Bis Ende 98 war das wohl so. Meine hatte so ein "Unterlegscheibchen" drinne. Ich glaub, genau weiß aber keiner, was sich die Herren in Pontedera dabei gedacht haben....
Gruß, Didi
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Hi,
also mit meinem alten Roller (keine Vespa) hab ich bei einigen Rollerhändlern nach diesem Thema gefragt. ALLE sind dabei sehr ungehalten geworden. Die Rollerhändler stellen sich da ziemlich an, weil sie den Eindruck bekommen, man möchte ihnen an den Karren fahren (in der Tat ist es ja so, dass wahrscheinlich die meisten Händler anbieten, den Ring für den Kunden, aber auf dessen Verantwortung zu entfernen - das habe ich schon mit eigenen Ohren in einem Verkaufsgespräch gehört!). Ich habe daher aufgegeben, die Verantwortung für die Geschwindigkeit meines Gefährts an den Händler abgeben zu wollen. Da ich aber selbst, wie die meisten anderen ja auch, im Prinzip nicht in der Lage bin, die Geschwindigkeit korrekt zu messen, finde ich es schon interessant, dass ich dafür zur Verantwortung gezogen werden soll. Aus meiner Sicht kann es doch nicht sein, dass ich vom Händler ein Fahrzeug aus der Inspektion zurück bekomme, das in dem Punkt nicht in Ordnung ist und der mir das nicht Mal mitteilt! Wenn ich Händler/Reparateur wäre, würde ich das grundsätzlich prüfen und auf die Rechnung schreiben, dass ich eine Überprüfung von Vmax empfehle.
Nachdem ich mit meinem alten Roller (der nach meinem Navi max 53 bei Tacho max 60 machte) Mal von der Polizei angehalten wurde und sofort mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, warum ich 70 fahren würde und anschließend im kalten Herbst sehr lange in der Kälte warten musste (nachts um halber ...), bis der Polizist sich über meinen Fahrzeugtyp erkundigt hatte, fahre ich generell wenn ich was Blaues sehe oder erahne, nur noch Tacho 45 bis max. 50.
Die Sache damals ging so aus, dass ich selbst hinter dem Polizeiauto die gleiche Strecke nochmal mit Vollgas fahren musste. Mir wurde danach vorgeworfen, ich sei nicht Vollgas gefahren (klar, hätt ich auch gesagt, wie sonst kommt man aus der Nummer raus - es war aber definitiv Vollgas, wie davor auch) und man werde meinen Roller später untersuchen. Ich hab dann noch ne Email hinterhergeschickt und danach nie wieder was gehört. (Ich denke, viele Polizisten sollten mehr psychologisches Training bekommen, dann wäre der Berufsstand in der Gesellschaft auch nicht so unbeliebt.)
Gruß
Daniel
also mit meinem alten Roller (keine Vespa) hab ich bei einigen Rollerhändlern nach diesem Thema gefragt. ALLE sind dabei sehr ungehalten geworden. Die Rollerhändler stellen sich da ziemlich an, weil sie den Eindruck bekommen, man möchte ihnen an den Karren fahren (in der Tat ist es ja so, dass wahrscheinlich die meisten Händler anbieten, den Ring für den Kunden, aber auf dessen Verantwortung zu entfernen - das habe ich schon mit eigenen Ohren in einem Verkaufsgespräch gehört!). Ich habe daher aufgegeben, die Verantwortung für die Geschwindigkeit meines Gefährts an den Händler abgeben zu wollen. Da ich aber selbst, wie die meisten anderen ja auch, im Prinzip nicht in der Lage bin, die Geschwindigkeit korrekt zu messen, finde ich es schon interessant, dass ich dafür zur Verantwortung gezogen werden soll. Aus meiner Sicht kann es doch nicht sein, dass ich vom Händler ein Fahrzeug aus der Inspektion zurück bekomme, das in dem Punkt nicht in Ordnung ist und der mir das nicht Mal mitteilt! Wenn ich Händler/Reparateur wäre, würde ich das grundsätzlich prüfen und auf die Rechnung schreiben, dass ich eine Überprüfung von Vmax empfehle.
Nachdem ich mit meinem alten Roller (der nach meinem Navi max 53 bei Tacho max 60 machte) Mal von der Polizei angehalten wurde und sofort mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, warum ich 70 fahren würde und anschließend im kalten Herbst sehr lange in der Kälte warten musste (nachts um halber ...), bis der Polizist sich über meinen Fahrzeugtyp erkundigt hatte, fahre ich generell wenn ich was Blaues sehe oder erahne, nur noch Tacho 45 bis max. 50.
Die Sache damals ging so aus, dass ich selbst hinter dem Polizeiauto die gleiche Strecke nochmal mit Vollgas fahren musste. Mir wurde danach vorgeworfen, ich sei nicht Vollgas gefahren (klar, hätt ich auch gesagt, wie sonst kommt man aus der Nummer raus - es war aber definitiv Vollgas, wie davor auch) und man werde meinen Roller später untersuchen. Ich hab dann noch ne Email hinterhergeschickt und danach nie wieder was gehört. (Ich denke, viele Polizisten sollten mehr psychologisches Training bekommen, dann wäre der Berufsstand in der Gesellschaft auch nicht so unbeliebt.)
Gruß
Daniel
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Es ist nun mal nicht legal, da in den meisten Fällen die ABE erlischt.daniu hat geschrieben:Hi,
also mit meinem alten Roller (keine Vespa) hab ich bei einigen Rollerhändlern nach diesem Thema gefragt. ALLE sind dabei sehr ungehalten geworden. Die Rollerhändler stellen sich da ziemlich an, weil sie den Eindruck bekommen, man möchte ihnen an den Karren fahren
Häufig ist dann bei der Kundschaft ja auch kein passender Führerschein vorhanden.
Und wie will der im Prinzip ahnungslose dann noch bei der Rennleitung behaupten dass an seinem Roller alles in Ordnung ist weil er so gekauft wurde oder aus der Werkstatt kommt?Da ich aber selbst, wie die meisten anderen ja auch, im Prinzip nicht in der Lage bin, die Geschwindigkeit korrekt zu messen, finde ich es schon interessant, dass ich dafür zur Verantwortung gezogen werden soll. Aus meiner Sicht kann es doch nicht sein, dass ich vom Händler ein Fahrzeug aus der Inspektion zurück bekomme, das in dem Punkt nicht in Ordnung ist und der mir das nicht Mal mitteilt! Wenn ich Händler/Reparateur wäre, würde ich das grundsätzlich prüfen und auf die Rechnung schreiben, dass ich eine Überprüfung von Vmax empfehle.
Abschleppen und Gutachten mit Bußgeld für einen knappen Tausender wäre richtiger und lehrreicher gewesen.Nachdem ich mit meinem alten Roller (der nach meinem Navi max 53 bei Tacho max 60 machte) Mal von der Polizei angehalten wurde und sofort mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, warum ich 70 fahren würde und anschließend im kalten Herbst sehr lange in der Kälte warten musste (nachts um halber ...),
Schorsch
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Hallo Schorsch,
ich glaub Du hast mich ein bisschen falsch verstanden:
mein Roller durfte 50km/h, war also definitiv nicht zu schnell, schon gleich 3 Mal nicht bei 70km/h (an der Kurve hätte selbst ich, trotz sehr guter Ortskenntnis, niemals vmax ausfahren können). Ich habe noch nie bei einem Roller dafür gesorgt, dass er schneller fährt, als erlaubt, geschweige denn jemand gebeten, das für mich zu erledigen! Und deshalb war meine Frage beim Händler immer, was ich tun muss, damit ich keine Probleme mit dem Staat bekomme. Darauf reagieren die Händler dann ausnahmslos gereizt (hatte ich im Lauf der Zeit bei 3 Händlern gemacht) und deshalb fühle ich mich da allein gelassen, weil ich keine Ahnung habe, wie ich es schaffen soll, meinen Roller definitv nicht zu schnell fahren zu lassen. Und genau darauf geht auch meine Idee mit dem Hinweis auf der Rechnung raus. Der Händler sollte mir sagen, wenn er der Meinung ist, an dem Fahrzeug müsste was gemacht werden (oder auch nur untersucht werden), damit ich keine Probleme bekomme. Die Realität ist aber, dass die Händler eher dafür sorgen, dass die Fahrzeuge zu schnell fahren (und trotzdem am Ende die Hände in Unschuld waschen)
Den Satz:
Und dass der Händler beim Verkauf nicht verpflichtet ist, das Fahrzeug ABE konform zu übergeben, kann doch irgendwie auch nicht sein, oder sieht das jemand anders?
Gruß
Daniel
PS.: ich hatte damals übrigens sehr schnell angeboten, dass mein Roller doch abgeschleppt werden soll (hätte heim laufen können). Vielleicht war es der Hinweis, dass ich dann vorher Fotos machen werde und ggf. entstehende Schäden in Rechnung stellen würde, der das ganze in die Länge gezogen hat ... Fakt ist doch, dass ich als unbescholtener Bürger ohne eine Straftat begangen zu haben (weder bewusst noch unbewusst) einfach Mal länger in der Kälte stehen musste, weil die Herren es gerade so wollten und mir mit absurden Vorwürfen gegenüber traten ...
ich glaub Du hast mich ein bisschen falsch verstanden:
mein Roller durfte 50km/h, war also definitiv nicht zu schnell, schon gleich 3 Mal nicht bei 70km/h (an der Kurve hätte selbst ich, trotz sehr guter Ortskenntnis, niemals vmax ausfahren können). Ich habe noch nie bei einem Roller dafür gesorgt, dass er schneller fährt, als erlaubt, geschweige denn jemand gebeten, das für mich zu erledigen! Und deshalb war meine Frage beim Händler immer, was ich tun muss, damit ich keine Probleme mit dem Staat bekomme. Darauf reagieren die Händler dann ausnahmslos gereizt (hatte ich im Lauf der Zeit bei 3 Händlern gemacht) und deshalb fühle ich mich da allein gelassen, weil ich keine Ahnung habe, wie ich es schaffen soll, meinen Roller definitv nicht zu schnell fahren zu lassen. Und genau darauf geht auch meine Idee mit dem Hinweis auf der Rechnung raus. Der Händler sollte mir sagen, wenn er der Meinung ist, an dem Fahrzeug müsste was gemacht werden (oder auch nur untersucht werden), damit ich keine Probleme bekomme. Die Realität ist aber, dass die Händler eher dafür sorgen, dass die Fahrzeuge zu schnell fahren (und trotzdem am Ende die Hände in Unschuld waschen)
Den Satz:
verstehe ich nicht (wer ist denn der "ahnungslose"?). Ich erwarte lediglich von einer Werkstatt, dass mir mitgeteilt wird, wenn mein Roller nicht der ABE entspricht. Ob ich dann was mache, oder was ich später mache, bleibt selbstverständlich meine Verantwortung. Fakt ist doch, dass ich als Kunde eigentlich nicht die Möglichkeit habe, zu überprüfen, ob alles in Ordnung ist. Wenn dann bei mir der Eindruck entsteht, der Händler möchte das noch nicht Mal für mich prüfen, frage ich mich echt, was ich tun soll ...Und wie will der im Prinzip ahnungslose dann noch bei der Rennleitung behaupten dass an seinem Roller alles in Ordnung ist weil er so gekauft wurde oder aus der Werkstatt kommt?
Und dass der Händler beim Verkauf nicht verpflichtet ist, das Fahrzeug ABE konform zu übergeben, kann doch irgendwie auch nicht sein, oder sieht das jemand anders?
Gruß
Daniel
PS.: ich hatte damals übrigens sehr schnell angeboten, dass mein Roller doch abgeschleppt werden soll (hätte heim laufen können). Vielleicht war es der Hinweis, dass ich dann vorher Fotos machen werde und ggf. entstehende Schäden in Rechnung stellen würde, der das ganze in die Länge gezogen hat ... Fakt ist doch, dass ich als unbescholtener Bürger ohne eine Straftat begangen zu haben (weder bewusst noch unbewusst) einfach Mal länger in der Kälte stehen musste, weil die Herren es gerade so wollten und mir mit absurden Vorwürfen gegenüber traten ...
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Daniel,
fahre doch einfach zum Tüv od. Dekra und lasse deinen Tacho überprüfen.
Einige Fahrradtachos kann man auch recht gut an den Roller montieren, die haben dann noch den Vorteil dass man sie recht genau selbst einstellen kann.
Schorsch
fahre doch einfach zum Tüv od. Dekra und lasse deinen Tacho überprüfen.
Einige Fahrradtachos kann man auch recht gut an den Roller montieren, die haben dann noch den Vorteil dass man sie recht genau selbst einstellen kann.
Schorsch