BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

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7345erwin
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Re: BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

#16 Beitrag von 7345erwin » Fr 3. Feb 2017, 19:15

Hallo
Wann ist die Bremse lieferbar.....

Gruss Erwin
Klein aber mein....

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Fronck
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Re: BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

#17 Beitrag von Fronck » Fr 3. Feb 2017, 20:11

Hallo

steht ja im Text.ab 2014 sofort,
bis 2014 in Kürze, Infos kommen sobald sie auf Lager liegt
bremssattel sind genug da.
Frank

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Re: BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

#18 Beitrag von ScooterCenterSupport » Mo 6. Feb 2017, 17:00

Sooooooo
ab heute sind beide Brembo Adapter Lieferbar
bis 2014
Art.Nr.:3332085A
-2014
Bild
ab 2014
Art.Nr.:3332085B
ab2014

Bild

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Re: BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

#19 Beitrag von GTS125ie » Do 18. Mai 2017, 17:14

Hallo,

hab ein Problem mit der Eintragung des Adapters. Olly sagt er bräuchte ein Teilegutachten zum Eintragen, das beigefügte Tüv Gutachten wüde nicht ausreichen und erfordert eine Einzelabnahme. Stimmt das so?

Im Netz finde ich allgemein nur Infos das ein Gutachten ausreicht und eine Einzelabnahme nur nötig sei, wenn garkein Gutachten vorliegt..

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Re: BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

#20 Beitrag von GTS125ie » Fr 19. Mai 2017, 15:57

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Re: BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

#21 Beitrag von Fronck » Fr 19. Mai 2017, 16:16

GTS125ie hat geschrieben:Hallo,

hab ein Problem mit der Eintragung des Adapters. Olly sagt er bräuchte ein Teilegutachten zum Eintragen, das beigefügte Tüv Gutachten wüde nicht ausreichen und erfordert eine Einzelabnahme. Stimmt das so?

Im Netz finde ich allgemein nur Infos das ein Gutachten ausreicht und eine Einzelabnahme nur nötig sei, wenn garkein Gutachten vorliegt..

Leider ist das nicht korrekt, das Gutachten wurde beim TÜV Süd
in Köln geprüft, vor Übernahme,
Die Brembo ist mit Bestandteil des Gutachten, inkl. Herstellernummer, (im Sattel zu sehen),
und wurde mittlerweile schon hundertfach eingetragen in Deutschland, leider ist man immer auf die Laune der Prüfer angewiesen
bring mir die Vespa, wir fahren gemeinsam zum TÜV und sie wird eingetragen

Gruß Frank
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Re: BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

#22 Beitrag von GTS125ie » Fr 19. Mai 2017, 17:50

Hab dir eine PN gesendet. Danke für deine Mühe und Unterstützung, Frank ! Ich sehe es ja auch so, dass das Tüv-AT Gutachten in Deutschland anerkannt werden MUSS, sofern es seitens des KBA's nicht zurückgezogen wurde!

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Re: BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

#23 Beitrag von GTS125ie » Fr 19. Mai 2017, 20:10

Um etwas Licht ins Dunkle zu bringen:

Wer draf die Sonderabnahmen machen ???
- Wenn in dem Gutachten :"nach §19(3) der StVzO" steht, dürfen TÜV, Dekra und GTÜ die Abnahme durchführen
- Sollte in dem Gutachten aber :"nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVzO" o.ä stehen, ist man gezwungen zum TÜV (West) oder Dekra (Ost) zu fahren. Dabei ist es egal ob es eine TÜV Gutachten aus Deutschland oder Österreich ist. Die Gutachten beider Prüforganisationen sind beim KBA durch DIN ISO Zertifizierungen und nach EU Recht anerkannt. Viele Firmen machen aus Kostengründen bereits lieber die Zertifizierung in Ö als in De. Hat aber technisch und theoretisch gesehen keinen Nachteil bei einer Eintragung!

Änderungsabnahme/Anbauabnahme (sagen wir mal: simple Eintragung von nem Spoiler): nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 mittels Teilegutachten und falls vom Halter gewünscht auch für nicht eintragungspflichtige Fahrzeugteile mit Prüfzeugnissen (also mit ABE, EWG-Bauartgenehmigung usw). Wird durchgeführt von JEDEM aaP, PI oder aaS/aaSmT, also prinzipiell von jeder Überwachungsorganisation wie TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS, und wie sie alle heißen.

Begutachtung (Einzelabnahme) gemäß § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO, mittels Teilegutachten, Festigkeitsgutachten oder GANZ OHNE Prüfzeugnisse, durchgeführt von Amtlich anerkannten Prüfern (aaP) oder Amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen (aaSmT) die in einer Technischen Prüfstelle (TP) arbeiten.
Das sind also im Westen die TÜVs und im Osten die Dekra, sonst keiner.

Der Unterschied besteht einerseits in der Art des Prüfzeugnisses bzw. dessen Inhalt, und des Weiteren abhängig von 3 Punkten:

-Ändert sich die Fahrzeugart?
-Ist eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten
-verschlechtert sich das Abgas oder Geräuschverhalten

Trifft einer der Punkte zu, muss eine Begutachtung (also ne Einzelabnahme) nach §19 Abs 2 durchgeführt werden. Das ist im Regelfall aber aus dem Gutachten (sofern vorhanden!) ersichtlich, welche Art der Eintragung durchgeführt werden muss. Probleme bzw. eine Verweigerung der Eintragung wird es damit beim Tüv nicht geben, man braucht kein "Vitamin B"!! Da gab es zwischen Olly und mir ein grobes Missverständis. Ich hatte es erst so verstanden, dass er es generell nicht ohne weiteres eingetragen bekommt und sich nun auf die Suche nach einem "netten" Prüfer beim Tüv Nord machen muss. Das möchte ich hiermit korrigieren und sagen, dass es ohne weiteres möglich ist, bei jeder Prüfstelle des Tüv Nord, diesen Adapter legal eintragen zu lassen.

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dinopez13
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Re: BREMSADAPTER/BREMBO mit TÜV.

#24 Beitrag von dinopez13 » Sa 20. Mai 2017, 15:48

Finde ich sehr lobenswert das du es hier öffentlich richtigstellst!

Weiterhin stehe ich aber zu meinen wort, das man die Finger lassen soll von den adaptern die das Mitglied Phantasia 62 alias steffen kopiert,und weiterhin verkauft und das Gutachten von TÜV Austria dazulegt,egal ob mein namen oder der Namen von SC draufsteht.
DAS ist schwer ilegal und wird demnächst auch für div. Leute Folgen haben!
Auch bin ich sehr entäuscht von der Falschheit dieses Mitgliedes.
Darum Bitte an alle die diese Bremse fahren wollen,einfach bei SC kaufen,eintragen und spass haben,darum habe ich ja dieses TÜV-Brembo- Projekt mal angefangen und an SC abgegeben.
Ciao Peter

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