Reisetipps 2016, Anleitung, Mitführpflichten in Europa.
Verfasst: Di 23. Feb 2016, 15:15
Gibt´s da eine Internetseite bei der viele kuriose Gesetze im Ausland aufgelistet sind?
Ja gibt es: Mitführpflichten in Europa –
ÖAMTC klärt auf, was wo mit an Bord muss
Vom Ersatzlampenset bis zum Abschleppseil, unterschiedliche Bestimmungen
gelten auch für Durchfahrten
Wer eine Reise tut, hat viel zu erzählen. Dass manchmal Skurriles dabei ist, liegt an der Verbindung
aus unterschiedlichen nationalen Bestimmungen und der Unwissenheit vieler Reisender. "Wer weiß
schon, dass man als Fußgänger in Luxemburg eine Warnweste tragen muss, wenn man nachts oder
bei schlechter Sicht am Fahrbahnrand unterwegs ist? In Estland hingegen sollte man zwei Blöcke aus
Holz (oder Plastik) dabei haben, um beim Parken ein Rollen des Kraftfahrzeugs zu verhindern",
illustriert ÖAMTC-Reiseexpertin Silvie Bergant mit sehr prägnanten Beispielen. Wer in Europa
unterwegs ist, tut also in jedem Fall gut daran, sich vorab über die unterschiedlichen Mitführpflichten in
den jeweiligen Reiseländern zu informieren.
In Österreich zum Beispiel reichen ein Warndreieck, ein Verbandskasten und eine Warnweste im Pkw.
Motorradfahrer müssen nur ein Verbandspaket dabei haben. Wer sich so ausgerüstet ins Ausland
begibt, der könnte nach der Reise Geschichten über ärgerliche Strafen zu erzählen haben. Denn die
Bestimmungen, welche Gegenstände mitgeführt werden müssen, sind in Europa sehr verschieden.
Unterschiedliche Vorschriften für Pkw, Motorrad, Fahrrad & Fußgänger
Die unterschiedlichen Vorschriften gelten für Urlaubs- genauso wie für Geschäftsreisende, es gibt
Bestimmungen für Pkw-, Motorrad- und Fahrradfahrer. Und wie das Beispiel aus Luxemburg zeigt,
teilweise sogar für Fußgänger. In vielen Ländern gibt es weiters spezielle Mitnahmepflichten für
Lenker eines Wohnwagengespanns. Und auch für Berufskraftfahrer sind die Vorschriften innerhalb
Europas nicht einheitlich. Die Pflichten müssen auch erfüllt sein, wenn man ein Land nur durchfährt.
Spezielle Regelungen für national zugelassene Fahrzeuge –
Vorsicht bei Mietwagen
Natürlich gelten all diese Vorschriften auch, wenn man mit einem Mietwagen unterwegs ist. Hier
kommen dann oft noch weitere spezielle Regelungen zur Geltung: Es gibt nämlich Mitführpflichten, die
nur für national zugelassene, nicht aber für ausländische Fahrzeuge gelten. Wer mit Mietauto
unterwegs ist, fährt ein einheimisches Fahrzeug. Und muss in diesem Fall eine für uns manchmal
ungewohnte Ausstattung vorweisen können: So müssen in Polen zugelassene Kfz über
"Schmutzfänger für hinten" verfügen, in finnischen Pkw muss ein "Frostentferner für das Rückfenster"
mitgeführt werden, spanische Autos und Motorräder bis 2.000 kg benötigen eine Diebstahlsicherung.
Das Problem: Für die entsprechenden Mitführpflichten muss man beim Mietwagen meist selbst
sorgen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Regelungen für lokale Fahrzeuge gelten.
Wer bei seiner Fahrt durch Europa auf Nummer Sicher gehen will, packt Folgendes ein: Warnwesten
für alle Fahrzeuginsassen/-benutzer, Verbandspaket inklusive 14 cm lange, gekrümmte Schere mit
abgerundeten Spitzen und spezieller Beatmungsmaske, zwei Warndreiecke, Ersatzlampenset,
Feuerlöscher, Ersatzreifen, Abschleppseil, europäischer Unfallbericht, Diebstahlsicherung, zwei
Blöcke aus Holz (oder Plastik) für die Reifen (um beim Parken ein Rollen des Kfz zu verhindern),
Schmutzfänger für hinten und einen Frostentferner für das Rückfenster.
Überblick über die wichtigsten Mitführpflichten für Pkw
Warnwesten: Seit 2005 gibt es in Österreich die Vorschrift, dass eine Warnweste fixer Bestandteil der
Autoausstattung sein muss. In Tschechien gilt seit heuer die Vorschrift, dass Warnwesten für alle
Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Dieselbe Regelung gilt auch in Bulgarien, Frankreich,
Lettland, Italien, Luxemburg, Montenegro, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Ersatzlampenset: Verpflichtend ist es in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Russland,
Serbien und der Slowakei mitzuführen, wobei Xenon- oder LED Leuchten ausgenommen sind.
Darüber hinaus ist ein Ersatzlampenset für all die Länder ratsam, wo Licht am Tag Pflicht ist: Das sind
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien (von 1. Nov. bis 1. März), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (nur empfohlen), Island, Italien, Kroatien (vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März), Lettland, Litauen, Luxemburg (nur empfohlen), Mazedonien, Moldawien (von November bis März), Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz (nur empfohlen), Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. "Hat man ein Ersatzlampenset dabei, beugt man Strafen wegen fehlender Beleuchtung vor", sagt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant.
Ersatzreifen: Ein Reservereifen muss in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Spanien an Bord sein. Ist dieser serienmäßig nicht vorhanden, muss man ein Reparaturset oder Reparaturspray mitführen.
Feuerlöscher: Im Baltikum sowie in Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Rumänien, Russland, in der Türkei, in der Ukraine und in Weißrussland muss ein Feuerlöscher im Auto mitgeführt werden. Empfohlen wird eine Mitnahme auch in Belgien, Dänemark, Island, Mazedonien, Norwegen, Polen und Schweden.
Warndreieck mal zwei: In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Slowenien besteht für Gespannfahrer die Vorschrift, zwei Warndreiecke mitzuführen. In Estland, in der Türkei und in Zypern gilt diese Vorschrift für alle Pkw. Auch für Spanien wird empfohlen, zwei Warndreiecke an Bord zu haben.
Abschleppseil: In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und der Slowakei ist ein Abschleppseil Pflicht.
Europäischer Unfallbericht: Verpflichtend ist die Mitführung in Serbien, in der Slowakei gilt dieselbe Vorschrift für einheimische Fahrzeuge. Auch in Kroatien ist eine Mitnahme ratsam. "Generell empfiehlt sich die Mitnahme des Europäischen Unfallberichts aber bei allen Reisen ins Ausland. Das Formular ist an sämtlichen ÖAMTC-Stützpunktenerhältlich", erklärt Bergant.
Fahrzeugdokumente: In Nicht-EU-Ländern müssen Fahrzeuglenker die Grüne Versicherungskarte vorweisen können. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Kennzeichen als Beleg dafür, dass eine gültige Versicherung besteht. Dennoch rät die ÖAMTC-Expertin auch innerhalb der EU-Grenzen zur Mitnahme der Grünen Versicherungskarte. "Die Praxis zeigt, dass sie bei Kontrollen immer wieder verlangt wird. Wer die Grüne Versicherungskarte dabei hat, erspart sich unter Umständen mühsame Diskussionen mit den örtlichen Beamten", weiß Bergant.
ÖAMTC-Überblick über Mitführpflichten für Motorräder
Die Mitführpflichten sind in den meisten Ländern für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Häufig ist dabei nicht definiert, ob die Regeln nur für Pkw oder auch für Motorräder gelten. Zusätzlich zur folgenden Übersicht können daher weitere Bestimmungen in den einzelnen Ländern gelten.
Verbandspaket: In Österreich müssen Biker ein Verbandspaket mitführen (aber kein Pannendreieck und keine Warnweste). Auch Montenegro, Serbien und Tschechien schreiben ein Verbandspaket für Motorräder vor. In vielen Ländern gilt die Verpflichtung für Motorräder dezidiert nicht.
Warndreieck: Die Türkei ist das einzige Land, in dem das Mitführen von Warndreiecken für Motorradfahrer ausdrücklich vorgeschrieben ist – und zwar müssen gleich zwei davon an Bord sein.
Warnwesten: Verpflichtend für Motorradfahrer und Sozius sind Warnwesten in Belgien, Bulgarien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Empfohlen werden sie außerdem in Finnland.
ÖAMTC-Überblick über Warnwestenpflicht für Fahrradfahrer und Fußgänger
In einigen Ländern gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Warnwestenpflicht für Radfahrer und Fußgänger. In der Slowakei und in Ungarn (außerorts) müssen Fußgänger und Radfahrer nachts oder bei schlechter Sicht Warnwesten tragen, in Luxemburg gilt das für Fußgänger am Fahrbahnrand, in Frankreich für Radfahrer (außerorts) in der Nacht und bei schlechter Sicht. In Italien müssen Radfahrer (außerorts) nachts oder im Tunnel Warnwesten tragen. In Finnland und Lettland ist das Tragen einer Warnweste für alle bei Dunkelheit
http://www.warnweste.de/warnwestenpflicht-in-europa
https://www.oeamtc.at/media.php?id=%2C% ... QS5wZGY%3D
Ich möchte auch die ADAC Seite vorstellen die sehr oft im Forum gepostet wird.
Ich möchte keine Werbung für den ADAC machen.
Hier sind dann die zwei nützlichen Sachen um die es oft geht:
"Was muss ich bei Auslandreisen beachten" aufgelistet.
Das sind nur Hilfestellungen und entbinden nicht von der Eigenverantwortung!
ADAC Motorrad: https://www.adac.de/reise_freizeit/moto ... fault.aspx
Die beiden Rubriken: Tipps: Vor der Fahrt und unterwegs: https://www.adac.de/reise_freizeit/moto ... eId=233216
Mit dem Motorrad ins Ausland: https://www.adac.de/reise_freizeit/moto ... eId=233216
Persönlicher Tip: Ich kaufe meine Vignette meistens, wenn es geht, davor beim ordsansässigen TÜV, oder an anderer Stelle.
Wer sein Popöchen erholen lassen will, der kann auch die Vignette in der Tanke kaufen und mit den anderen mit aufkleben beschäftigten Motorradfahrern einen Plausch halten, ist sehr oft sehr informatiev.
Zu Mautkosten und Mautzahlungserleichterung in Frankreich und Italien möchte ich diese Seite noch vorstellen: https://www.tolltickets.com/country/pro ... e-DE&mnu=c
Für Italien ist es anzuraten einen Telepass zu mieten da erspart das lästige stop and go und Geldgekrame oder Kreditkartenzücken und an- und ausziehen der Handschuhe bei den Terminals.
Für Frankreich ist es anzuraten eine Liber-t Box zu mieten.
Die beiden Systeme sind am Windschild der Vespa bequem zu montieren.
Da es aber für Motorradreisende nicht vorgesehen ist, gilt der Verechnungstarief PKW.
Wer sparen möchte und dem der Bezahlvorgang nicht lästig wird, zahlt halt per Kreditkarte oder Kleingeld.
Oder benutzt die sehr schönen Landstraßen, es ist ja Urlaub.
Wer gerne Pässe fährt, dem möchte ich diese Seite forstellen: http://www.alpenpaesse.co/
Da sind einige Pässe gelistet, die kann man anklicken um mehr Informationen zu erhalten, auch zur Übernachtung. Es sind Öffnungzeiten oder Sperrzeiten der Pässe hinterlegt.
Die einfachere Variante als die Mitführpflichten, wäre einen Sack Geld mitzunehmen.
Ja gibt es: Mitführpflichten in Europa –
ÖAMTC klärt auf, was wo mit an Bord muss
Vom Ersatzlampenset bis zum Abschleppseil, unterschiedliche Bestimmungen
gelten auch für Durchfahrten
Wer eine Reise tut, hat viel zu erzählen. Dass manchmal Skurriles dabei ist, liegt an der Verbindung
aus unterschiedlichen nationalen Bestimmungen und der Unwissenheit vieler Reisender. "Wer weiß
schon, dass man als Fußgänger in Luxemburg eine Warnweste tragen muss, wenn man nachts oder
bei schlechter Sicht am Fahrbahnrand unterwegs ist? In Estland hingegen sollte man zwei Blöcke aus
Holz (oder Plastik) dabei haben, um beim Parken ein Rollen des Kraftfahrzeugs zu verhindern",
illustriert ÖAMTC-Reiseexpertin Silvie Bergant mit sehr prägnanten Beispielen. Wer in Europa
unterwegs ist, tut also in jedem Fall gut daran, sich vorab über die unterschiedlichen Mitführpflichten in
den jeweiligen Reiseländern zu informieren.
In Österreich zum Beispiel reichen ein Warndreieck, ein Verbandskasten und eine Warnweste im Pkw.
Motorradfahrer müssen nur ein Verbandspaket dabei haben. Wer sich so ausgerüstet ins Ausland
begibt, der könnte nach der Reise Geschichten über ärgerliche Strafen zu erzählen haben. Denn die
Bestimmungen, welche Gegenstände mitgeführt werden müssen, sind in Europa sehr verschieden.
Unterschiedliche Vorschriften für Pkw, Motorrad, Fahrrad & Fußgänger
Die unterschiedlichen Vorschriften gelten für Urlaubs- genauso wie für Geschäftsreisende, es gibt
Bestimmungen für Pkw-, Motorrad- und Fahrradfahrer. Und wie das Beispiel aus Luxemburg zeigt,
teilweise sogar für Fußgänger. In vielen Ländern gibt es weiters spezielle Mitnahmepflichten für
Lenker eines Wohnwagengespanns. Und auch für Berufskraftfahrer sind die Vorschriften innerhalb
Europas nicht einheitlich. Die Pflichten müssen auch erfüllt sein, wenn man ein Land nur durchfährt.
Spezielle Regelungen für national zugelassene Fahrzeuge –
Vorsicht bei Mietwagen
Natürlich gelten all diese Vorschriften auch, wenn man mit einem Mietwagen unterwegs ist. Hier
kommen dann oft noch weitere spezielle Regelungen zur Geltung: Es gibt nämlich Mitführpflichten, die
nur für national zugelassene, nicht aber für ausländische Fahrzeuge gelten. Wer mit Mietauto
unterwegs ist, fährt ein einheimisches Fahrzeug. Und muss in diesem Fall eine für uns manchmal
ungewohnte Ausstattung vorweisen können: So müssen in Polen zugelassene Kfz über
"Schmutzfänger für hinten" verfügen, in finnischen Pkw muss ein "Frostentferner für das Rückfenster"
mitgeführt werden, spanische Autos und Motorräder bis 2.000 kg benötigen eine Diebstahlsicherung.
Das Problem: Für die entsprechenden Mitführpflichten muss man beim Mietwagen meist selbst
sorgen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Regelungen für lokale Fahrzeuge gelten.
Wer bei seiner Fahrt durch Europa auf Nummer Sicher gehen will, packt Folgendes ein: Warnwesten
für alle Fahrzeuginsassen/-benutzer, Verbandspaket inklusive 14 cm lange, gekrümmte Schere mit
abgerundeten Spitzen und spezieller Beatmungsmaske, zwei Warndreiecke, Ersatzlampenset,
Feuerlöscher, Ersatzreifen, Abschleppseil, europäischer Unfallbericht, Diebstahlsicherung, zwei
Blöcke aus Holz (oder Plastik) für die Reifen (um beim Parken ein Rollen des Kfz zu verhindern),
Schmutzfänger für hinten und einen Frostentferner für das Rückfenster.
Überblick über die wichtigsten Mitführpflichten für Pkw
Warnwesten: Seit 2005 gibt es in Österreich die Vorschrift, dass eine Warnweste fixer Bestandteil der
Autoausstattung sein muss. In Tschechien gilt seit heuer die Vorschrift, dass Warnwesten für alle
Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Dieselbe Regelung gilt auch in Bulgarien, Frankreich,
Lettland, Italien, Luxemburg, Montenegro, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Ersatzlampenset: Verpflichtend ist es in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Russland,
Serbien und der Slowakei mitzuführen, wobei Xenon- oder LED Leuchten ausgenommen sind.
Darüber hinaus ist ein Ersatzlampenset für all die Länder ratsam, wo Licht am Tag Pflicht ist: Das sind
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien (von 1. Nov. bis 1. März), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (nur empfohlen), Island, Italien, Kroatien (vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März), Lettland, Litauen, Luxemburg (nur empfohlen), Mazedonien, Moldawien (von November bis März), Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz (nur empfohlen), Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. "Hat man ein Ersatzlampenset dabei, beugt man Strafen wegen fehlender Beleuchtung vor", sagt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant.
Ersatzreifen: Ein Reservereifen muss in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Spanien an Bord sein. Ist dieser serienmäßig nicht vorhanden, muss man ein Reparaturset oder Reparaturspray mitführen.
Feuerlöscher: Im Baltikum sowie in Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Rumänien, Russland, in der Türkei, in der Ukraine und in Weißrussland muss ein Feuerlöscher im Auto mitgeführt werden. Empfohlen wird eine Mitnahme auch in Belgien, Dänemark, Island, Mazedonien, Norwegen, Polen und Schweden.
Warndreieck mal zwei: In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Slowenien besteht für Gespannfahrer die Vorschrift, zwei Warndreiecke mitzuführen. In Estland, in der Türkei und in Zypern gilt diese Vorschrift für alle Pkw. Auch für Spanien wird empfohlen, zwei Warndreiecke an Bord zu haben.
Abschleppseil: In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und der Slowakei ist ein Abschleppseil Pflicht.
Europäischer Unfallbericht: Verpflichtend ist die Mitführung in Serbien, in der Slowakei gilt dieselbe Vorschrift für einheimische Fahrzeuge. Auch in Kroatien ist eine Mitnahme ratsam. "Generell empfiehlt sich die Mitnahme des Europäischen Unfallberichts aber bei allen Reisen ins Ausland. Das Formular ist an sämtlichen ÖAMTC-Stützpunktenerhältlich", erklärt Bergant.
Fahrzeugdokumente: In Nicht-EU-Ländern müssen Fahrzeuglenker die Grüne Versicherungskarte vorweisen können. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Kennzeichen als Beleg dafür, dass eine gültige Versicherung besteht. Dennoch rät die ÖAMTC-Expertin auch innerhalb der EU-Grenzen zur Mitnahme der Grünen Versicherungskarte. "Die Praxis zeigt, dass sie bei Kontrollen immer wieder verlangt wird. Wer die Grüne Versicherungskarte dabei hat, erspart sich unter Umständen mühsame Diskussionen mit den örtlichen Beamten", weiß Bergant.
ÖAMTC-Überblick über Mitführpflichten für Motorräder
Die Mitführpflichten sind in den meisten Ländern für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Häufig ist dabei nicht definiert, ob die Regeln nur für Pkw oder auch für Motorräder gelten. Zusätzlich zur folgenden Übersicht können daher weitere Bestimmungen in den einzelnen Ländern gelten.
Verbandspaket: In Österreich müssen Biker ein Verbandspaket mitführen (aber kein Pannendreieck und keine Warnweste). Auch Montenegro, Serbien und Tschechien schreiben ein Verbandspaket für Motorräder vor. In vielen Ländern gilt die Verpflichtung für Motorräder dezidiert nicht.
Warndreieck: Die Türkei ist das einzige Land, in dem das Mitführen von Warndreiecken für Motorradfahrer ausdrücklich vorgeschrieben ist – und zwar müssen gleich zwei davon an Bord sein.
Warnwesten: Verpflichtend für Motorradfahrer und Sozius sind Warnwesten in Belgien, Bulgarien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Empfohlen werden sie außerdem in Finnland.
ÖAMTC-Überblick über Warnwestenpflicht für Fahrradfahrer und Fußgänger
In einigen Ländern gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Warnwestenpflicht für Radfahrer und Fußgänger. In der Slowakei und in Ungarn (außerorts) müssen Fußgänger und Radfahrer nachts oder bei schlechter Sicht Warnwesten tragen, in Luxemburg gilt das für Fußgänger am Fahrbahnrand, in Frankreich für Radfahrer (außerorts) in der Nacht und bei schlechter Sicht. In Italien müssen Radfahrer (außerorts) nachts oder im Tunnel Warnwesten tragen. In Finnland und Lettland ist das Tragen einer Warnweste für alle bei Dunkelheit
http://www.warnweste.de/warnwestenpflicht-in-europa
https://www.oeamtc.at/media.php?id=%2C% ... QS5wZGY%3D
Ich möchte auch die ADAC Seite vorstellen die sehr oft im Forum gepostet wird.
Ich möchte keine Werbung für den ADAC machen.
Hier sind dann die zwei nützlichen Sachen um die es oft geht:
"Was muss ich bei Auslandreisen beachten" aufgelistet.
Das sind nur Hilfestellungen und entbinden nicht von der Eigenverantwortung!
ADAC Motorrad: https://www.adac.de/reise_freizeit/moto ... fault.aspx
Die beiden Rubriken: Tipps: Vor der Fahrt und unterwegs: https://www.adac.de/reise_freizeit/moto ... eId=233216
Mit dem Motorrad ins Ausland: https://www.adac.de/reise_freizeit/moto ... eId=233216
Persönlicher Tip: Ich kaufe meine Vignette meistens, wenn es geht, davor beim ordsansässigen TÜV, oder an anderer Stelle.
Wer sein Popöchen erholen lassen will, der kann auch die Vignette in der Tanke kaufen und mit den anderen mit aufkleben beschäftigten Motorradfahrern einen Plausch halten, ist sehr oft sehr informatiev.
Zu Mautkosten und Mautzahlungserleichterung in Frankreich und Italien möchte ich diese Seite noch vorstellen: https://www.tolltickets.com/country/pro ... e-DE&mnu=c
Für Italien ist es anzuraten einen Telepass zu mieten da erspart das lästige stop and go und Geldgekrame oder Kreditkartenzücken und an- und ausziehen der Handschuhe bei den Terminals.
Für Frankreich ist es anzuraten eine Liber-t Box zu mieten.
Die beiden Systeme sind am Windschild der Vespa bequem zu montieren.
Da es aber für Motorradreisende nicht vorgesehen ist, gilt der Verechnungstarief PKW.
Wer sparen möchte und dem der Bezahlvorgang nicht lästig wird, zahlt halt per Kreditkarte oder Kleingeld.
Oder benutzt die sehr schönen Landstraßen, es ist ja Urlaub.
Wer gerne Pässe fährt, dem möchte ich diese Seite forstellen: http://www.alpenpaesse.co/
Da sind einige Pässe gelistet, die kann man anklicken um mehr Informationen zu erhalten, auch zur Übernachtung. Es sind Öffnungzeiten oder Sperrzeiten der Pässe hinterlegt.
Die einfachere Variante als die Mitführpflichten, wäre einen Sack Geld mitzunehmen.