Feiwillige amtliche Zulassung

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Desasterwildboy
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Feiwillige amtliche Zulassung

#1 Beitrag von Desasterwildboy » Fr 17. Mär 2017, 11:03

Liebes Forum,
ich möchte hier kurz etwas zum Thema "Feiwillige amtliche Zulassung für zulassungsfreie Kleinkrafträder (50 Roller) unter Befreiung von der Hauptuntersuchung" berichten, denn ich war heute bei der Stadt Mülheim an der Ruhr (MH) und habe eine 50 2T Sprint angemeldet (Modell 2014 - Moped Kennzeichen 23 x 13). Die Sache war überraschend unkompliziert, ich hatte den Fall bereits vor Wochen dort angemeldet und darum gebeten, sich "schlau zu machen", zum Beispiel bei den Kollegen in Essen. Das hat man/frau getan und heute war ich der erste mit einer solchen freiwilligen Zulassung in MH. Mir wurde sehr freundlich geholfen und mein Fall ist nun als Beispielfall abgespeichert. Das System der Zulassungsstellen macht die Sache wohl schwer, man/frau hat das Problem welche Nummern wo eintragen. Es bedarf eines individuellen Eintrags in die Datenbank, die wohl auch mit dem Kraftfahrtbundesamt verbunden ist.

Sollte also jemand aus MH seine Fuffi freiwillig zulassen wollen (bei der HUK zahle ich nur noch 60 € jährlich) bitte gerne PN, dann kann ich das Kennzeichen verraten 8-)

Hier noch mal kurz zusammengefasst die gesetzlichen Grundlagen (vielen Dank in diesem Kontext auch an die "Jungs aus Essen" für die guten Tipps!)

§ 3 FZV
§ 29 STvZO Verzicht auf HU Plakette

Beispiel einer Eintragung im Fahrzeugschein: Fz.gem §3 Abs.2 Nr.1 Buchstabe D zulassungsfrei. Zulassung auf Antrag gem. §3 Abs,.3 *Verzicht auf Ausgabe einer HU Plakette §29 Abs.1 StVZO
TüV Freigabe wird in der Zulassungsbescheinigung 1 (ds ist der Fzschein) eingetragen.

Fröhliches Brummseln im Sonnenschein wünscht
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olinger
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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#2 Beitrag von olinger » Fr 17. Mär 2017, 11:08

Desasterwildboy hat geschrieben:Liebes Forum,
ich möchte hier kurz etwas zum Thema "Feiwillige amtliche Zulassung für zulassungsfreie Kleinkrafträder (50 Roller) unter Befreiung von der Hauptuntersuchung" berichten, denn ich war heute bei der Stadt Mülheim an der Ruhr (MH) und habe eine 50 2T Sprint angemeldet (Modell 2014 - Moped Kennzeichen 23 x 13). Die Sache war überraschend unkompliziert, ich hatte den Fall bereits vor Wochen dort angemeldet und darum gebeten, sich "schlau zu machen", zum Beispiel bei den Kollegen in Essen. Das hat man/frau getan und heute war ich der erste mit einer solchen freiwilligen Zulassung in MH. Mir wurde sehr freundlich geholfen und mein Fall ist nun als Beispielfall abgespeichert. Das System der Zulassungsstellen macht die Sache wohl schwer, man/frau hat das Problem welche Nummern wo eintragen. Es bedarf eines individuellen Eintrags in die Datenbank, die wohl auch mit dem Kraftfahrtbundesamt verbunden ist.

Sollte also jemand aus MH seine Fuffi freiwillig zulassen wollen (bei der HUK zahle ich nur noch 60 € jährlich) bitte gerne PN, dann kann ich das Kennzeichen verraten 8-)

Welchen Sinn hat diese Eintragung außer Bürokratie?
Hier noch mal kurz zusammengefasst die gesetzlichen Grundlagen (vielen Dank in diesem Kontext auch an die "Jungs aus Essen" für die guten Tipps!)

§ 3 FZV
§ 29 STvZO Verzicht auf HU Plakette

Beispiel einer Eintragung im Fahrzeugschein: Fz.gem §3 Abs.2 Nr.1 Buchstabe D zulassungsfrei. Zulassung auf Antrag gem. §3 Abs,.3 *Verzicht auf Ausgabe einer HU Plakette §29 Abs.1 StVZO
TüV Freigabe wird in der Zulassungsbescheinigung 1 (ds ist der Fzschein) eingetragen.

Fröhliches Brummseln im Sonnenschein wünscht
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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#3 Beitrag von Alexander300 » Fr 17. Mär 2017, 12:40

????
Das verstehe ich nicht :?:

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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#4 Beitrag von Willi59 » Fr 17. Mär 2017, 12:48

Ich im Grunde auch nicht.
Man bekommt ein großes Kennzeichen ohne TÜV Stempel auf die 50er, bezahlt dafür Geld und dann noch 60€ für die Versicherung.

Für 52€ bekommt man das kleine Vers.-Kennzeichen gleich mit. ???

Vorteile ????
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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#5 Beitrag von olinger » Fr 17. Mär 2017, 12:50

Verstehe ich auch nicht
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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#6 Beitrag von Vollhorst » Fr 17. Mär 2017, 12:54

Der Vorteil ist, dass man bei freiwilliger Zulassung SF-Prozente einfahren kann, was bei jährlichem Mopedschildkauf nicht möglich ist. Zudem läuft die Versicherung automatisch weiter, man muss sich also nicht jedes Jahr um ein neues Kennzeichen kümmern.

Ob das tatsächlich sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden. Dauert natürlich eine gewisse Zeit, bis man über günstigere Versicherungsbeiträge die angefallenen Gebühren bei der Zulassungsstelle und die Kosten für das Kennzeichen wieder reingespart hat.

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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#7 Beitrag von Willi59 » Fr 17. Mär 2017, 13:02

Denke die SF Prozente sind für die kurze Zeit zum größeren Mopped lächerlich.

Viele wollen und dürfen nur 50er fahren..einmal im Jahr mal am Kennzeichen schrauben machen die gern, für recht
wenig Geld. ;)
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Alexander300
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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#8 Beitrag von Alexander300 » Fr 17. Mär 2017, 13:05

Die kleinen Nummern kosten ja im Prinzip alle gleich. Wie wird denn dann einer 50er als Basis ( 100% ) bei den Versicherungen eingestuft ?

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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#9 Beitrag von r60fahrer » Fr 17. Mär 2017, 13:22

Ich habe hier schon mal was darüber gelesen, kann allerdings kein Thema dazu finden. Markus (PrimaVespa) hat seine 50er freiwillig zugelassen, meinte ich gelesen zu haben. Rita, wenn ich nicht irre, bezahlt 8 Euro im Jahr für die Versicherung bei freiwilliger Zulassung.

(Sollte ich unrecht haben entschuldige ich mich schon jetzt bei euch beiden, wenn ihr das Thema entdeckt hören wir ja vielleicht eure Erfahrungen zu diesem Thema.)

Eine längere Haltedauer vorausgesetzt kann sich das schon rechnen wenn man Prozente runterfährt, allerdings könnte man auch einen Schaden verursachen und dann sind die Prozente futsch. Kann mit dem Versicherungskennzeichen schon mal nicht passieren.
Ausserdem entstehen erstmal Kosten für die freiwillige Zulassung und nicht wenig Rennerei.

Zudem: Ich persönlich möchte nicht mit einem normalen Nummernschild ohne Tüv-Plakette fahren, da man wahrscheinlich bei jeder Verkehrskontrolle ein sicherer Kandidat ist und dann kann sich mit dem Unwissen der Ordnungshüter auseinandersetzen.

Mein (rein persönliches!) Fazit: Da schraub ich doch gerne 1x jährlich ein Versicherungsschild an, auch wenn bei mir nur die Ape davon betroffen ist.
Zuletzt geändert von r60fahrer am Fr 17. Mär 2017, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
Schöne Grüße aus der Oberpfalz, Michl

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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#10 Beitrag von GTom » Fr 17. Mär 2017, 13:25

Willi59 hat geschrieben:Denke die SF Prozente sind für die kurze Zeit zum größeren Mopped lächerlich.
Wenn man mit 16 Jahren auf dem Mopped anfängt und mit 20 das erste Auto kauft, hat die SF-Klasse schon eine interessante finanzielle Größenordnung.
Gruß Tom

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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#11 Beitrag von Willi59 » Fr 17. Mär 2017, 13:34

Geht um neue 50er. Niemand fährt sowas bis 20....dazwischen gibts die 125er.

Da ist der SF Gedanke richtig. Denke auf ne 50er wird nichts angerechnet.

Gibts eigentlich das große Kennzeichen für zulassungspflichtige E-Bikes auch????????????
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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#12 Beitrag von kölle-st18 » Fr 17. Mär 2017, 13:35

Ich finde hier ist es ein wenig besser erklärt.
http://simson.budbud.de/
Alle meine Beiträge wurden von mir nach bestem Wissen und Gewissen verfasst.
Wer nach meinen Beiträgen vorgeht, macht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Wartung und Reparaturen besonders an Bremssystem,
Fahrwerk sollten ohnehin nur in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#13 Beitrag von Willi59 » Fr 17. Mär 2017, 13:41

Du, man kann eine Simson nicht mit ner normalen neuen 50er vergleichen.

Eigentlich gehören die Dinger zwangszugelassen mit großem Schild und TÜV.
Die rennen (eingetragen) wahnsinnig. Meist schneller.

Das zuverlässig und gut. Ganz feine Moppeten.
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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#14 Beitrag von Desasterwildboy » Fr 17. Mär 2017, 15:14

Naja, man/frau wird eben nicht kontrolliert, weil es nicht auffällt. Die Mopete - z.B. von der unsäglichen Drossel befreit - rollt locker 50 im Stadtverkehr mit und keinen stört es. Die Rechtsgrundlage steht im Fahrzeugschein, da gibt es ggf. mit der Polizei, sollte sie sich an dem Kennzeichen stören, keine Diskussion.

Das muss natürlich jedeR für sich entscheiden, funzt aber bei den "Lebensälteren" auf ner "gepflegten Vespa" ganz gut. Solange man nicht mit 80 auf dem Hinterrad durch die Landschaft donnert läuft es. :D

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Re: Feiwillige amtliche Zulassung

#15 Beitrag von PrimaVespa » Fr 17. Mär 2017, 21:19

Michl hat richtig gelesen!

Prozente runter, nie auf den 01.03. achten, nicht immer neu anschrauben und optisch ist es auch schöner.

.... und allen Unkenrufen zum Trotz: obwohl ich ein großes Schild drauf habe (wie auf der 300er, also nicht 125er Zeichen, da sind sich dank Föderalismus die Länder nicht einig), meine Vespa läuft noch immer 47km/h GPS, da bremst nix.

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