Prüfbezeichnungen, Eintragungen - Aufklärung

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TomTomClub
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Prüfbezeichnungen, Eintragungen - Aufklärung

#1 Beitrag von TomTomClub » Sa 25. Feb 2017, 07:06

Hallo an alle,
ein Thema mit dem ich mich bis dato noch nicht beschäftigt habe da es mich nie interessiert hat.

Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen E, ABE, KBA und was es noch so alles gibt.

Was muss eingeingetragen werden und was nicht (wo reicht die Nummer)?
Gibt es Unterschiede bei den Eintragungen zwischen Österreich und Deutschland?

Danke für die Hilfe.
Wem meine Meinung nicht passt wird schon noch reinwachsen ;)

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Wenne
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Re: Prüfbezeichnungen, Eintragungen - Aufklärung

#2 Beitrag von Wenne » Sa 25. Feb 2017, 07:46

Ich habe mich zwar noch nicht mit diesem Thema beschäftigt, aber dennoch ein paar Ideen hierzu.
KBA ist die Abkürzung für das Kraftfahrtbundesamt (in Deutschland). Ob es so auch in Österreich heißt, kann ich nicht sagen.
ABE (also Allgemeine Betriebserlaubnis) war die frühere innerdeutsche Genehmigung für einen geprüften Fahrzeug bzw. für einzelne Teile zu einem Fahrzeug. Mit einer ABE musste man nicht mehr zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer und auch nicht anschließend zu einer Kfz.-Zulassungstelle zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
Man konnte das Teil montieren und musste zum Nachweis einer Prüfung die ABE vorlegen.

Die E-Kennzeichnung gilt für die Mitgliedsstaaten von Europa und ersetzt die nationalien Typprüfungen.
Ein so entsprechend geprüftes Teil, oder auch Fahrzeug, darf in den entsprechenden Mitgliedsstaaten angebaut und verwendet bzw. zugelassen (bei Krafträdern) werden.
Somit denke ich, dass die E-Kennzeichnungen auch für Österreich gilt, sofern das entsprechende Teil auch für diese Fahrzeug geprüft ist und genau in dieser geprüften Ausführung ohne Veränderung montiert wird.
Für zum Beisiel einen Sportauspuff gibt es im Regelfall auch "Papiere". Darin sollte beschrieben sein, was zu tun ist.

Ich habe zum Beispiel an meinen VW-Lupo im Herbst einen Satz Alukompletträder montiert. In den Unterlagen waren ca. 15 Punkte genannt, welche eingehalten werden mussten.
In diesen PDF-Unterlagen stand auch, unter welchen Voraussetzungen ich zum TÜV muss, und wann ich gar nichts zu tun habe. In meinem Fall muss ich nur auf Verlangen diese nun ausgedruckten Unterlagen vorzeigen.

Bei der früheren ABE sieht es anders aus. Das waren noch nationale Typprüfungen.

Das ist natürlich eine laienhafte Erklärung. Es geht bestimmt noch detaillierter. ;)

Grüße
Wenne
Was ist eigentlich eine "T5"?
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=19&t=9329

Meine 1972-er Fahrschul-Vespa-Sprint
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=20&t=19763

Einbau i.e.-Motor in Vespa ET4
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=11&t=14574

Ein netter Bausatz im Maßstab 1:1
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=19&t=26046

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kölle-st18
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Re: Prüfbezeichnungen, Eintragungen - Aufklärung

#3 Beitrag von kölle-st18 » Sa 25. Feb 2017, 09:46

Wenne hat geschrieben:Ich habe mich zwar noch nicht mit diesem Thema beschäftigt, aber dennoch ein paar Ideen hierzu.
KBA ist die Abkürzung für das Kraftfahrtbundesamt (in Deutschland). Ob es so auch in Österreich heißt, kann ich nicht sagen.
ABE (also Allgemeine Betriebserlaubnis) war die frühere innerdeutsche Genehmigung für einen geprüften Fahrzeug bzw. für einzelne Teile zu einem Fahrzeug. Mit einer ABE musste man nicht mehr zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer und auch nicht anschließend zu einer Kfz.-Zulassungstelle zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
Man konnte das Teil montieren und musste zum Nachweis einer Prüfung die ABE vorlegen.

Die E-Kennzeichnung gilt für die Mitgliedsstaaten von Europa und ersetzt die nationalien Typprüfungen.
Ein so entsprechend geprüftes Teil, oder auch Fahrzeug, darf in den entsprechenden Mitgliedsstaaten angebaut und verwendet bzw. zugelassen (bei Krafträdern) werden.
Somit denke ich, dass die E-Kennzeichnungen auch für Österreich gilt, sofern das entsprechende Teil auch für diese Fahrzeug geprüft ist und genau in dieser geprüften Ausführung ohne Veränderung montiert wird.
Für zum Beisiel einen Sportauspuff gibt es im Regelfall auch "Papiere". Darin sollte beschrieben sein, was zu tun ist.

Ich habe zum Beispiel an meinen VW-Lupo im Herbst einen Satz Alukompletträder montiert. In den Unterlagen waren ca. 15 Punkte genannt, welche eingehalten werden mussten.
In diesen PDF-Unterlagen stand auch, unter welchen Voraussetzungen ich zum TÜV muss, und wann ich gar nichts zu tun habe. In meinem Fall muss ich nur auf Verlangen diese nun ausgedruckten Unterlagen vorzeigen.

Bei der früheren ABE sieht es anders aus. Das waren noch nationale Typprüfungen.

Das ist natürlich eine laienhafte Erklärung. Es geht bestimmt noch detaillierter. ;)

Grüße
Wenne
Hallo Werner,
was passiert, wenn die EU auseinanderbricht?
Behalten dann die Teile mit "E" Kennzeichnung weiterhin ihre Zulassung? :o
Alle meine Beiträge wurden von mir nach bestem Wissen und Gewissen verfasst.
Wer nach meinen Beiträgen vorgeht, macht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Wartung und Reparaturen besonders an Bremssystem,
Fahrwerk sollten ohnehin nur in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

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Wenne
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Re: Prüfbezeichnungen, Eintragungen - Aufklärung

#4 Beitrag von Wenne » Sa 25. Feb 2017, 10:24

Davon gehe ich aus.
Sollte das geschehen, werde die alten Typprüfungen und Genehmigungen unser geringstes Problem sein.. :roll: :mrgreen:

Viele Grüße
Wenne
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CaldaroVespa
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Re: Prüfbezeichnungen, Eintragungen - Aufklärung

#5 Beitrag von CaldaroVespa » Sa 25. Feb 2017, 11:52

Allgemein gilt ein "Vertrauensschutz" im Gesetz. d.h., wenn es nachträglich keine Veränderungen am Fahrzeug gab, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem angebauten Teil standen oder deren Wirkung beeinträchtigen bzw verändern, hätte der Fahrzeughalter im Falle des Aufbröselns der EU nichts zu veranlassen.

Dies gilt natürlich nur in dem Land, in welchem das Fahrzeug zugelassen ist. Es könnte durchaus sein, dass andere Staaten dies bei Nutzung ihres Hoheitsgebietes anders sehen. Dies ist aber "Glaskugel-Guckerei".

Beim alleinigen Vorhandensein einer e Nummer kann es aber auch heute schon Probleme im Alltag geben. Wie Wenne es schon geschrieben, kann die "Rennleitung" eine ABE, Bescheinigungen oder Typzulassungen fordern. Bei z.B. Auspuffanlage kann ein festgestellter zu hoher Lärmpegel aber, auch beim Vorhandensein einer e Nummer, zu einer sofortigen Stillegung führen. In Einzelfällen sind sogar nicht manipulierte Anlagen zu laut.
Gruß vom Hans

Spontanität will wohl überlegt sein

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Willi59
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Re: Prüfbezeichnungen, Eintragungen - Aufklärung

#6 Beitrag von Willi59 » Sa 25. Feb 2017, 12:03

Wenne hat geschrieben:Davon gehe ich aus.
Sollte das geschehen, werde die alten Typprüfungen und Genehmigungen unser geringstes Problem sein.. :roll: :mrgreen:

Viele Grüße
Wenne
Das sehe ich auch so :(

Die ganzen Abkürzungen erkunden geht prima auf DEKRA und TÜV Pages. Die Motoclubs wie ADAC helfen auch. ;)
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