Hallo Forum,
gibt es eine Möglichkeit, an der Vespa Primavera eine Anhängerkupplung zu befestigen.
Wo finde ich so etwas?
Möchte einen normalen Anhänger mit 1 Achse anhängen.
Brauche ich bei der 50er ein 2. Nummernschild? Was sagt der TÜV?
Welche Anhänger gibt es? (Muß nicht zwingend eine Vespa-Optik haben!)
Vorab vielen Dank für eure Tips
Gruß und noch schönen Feiertag
Lars
Anhängerkupplung für Vespa Primavera 50 4T-4V
-
- Beiträge: 44
- Registriert: Fr 2. Mai 2014, 20:16
- Vespa: Primavera 50 4T
- Land: Deutschland
- Wohnort: Brühl/Rhld.
- Mücke
- Beiträge: 1527
- Registriert: Do 6. Aug 2015, 15:53
- Vespa: GTS 300 i.e.
- Land: D
- Wohnort: Doppelgarage
Re: Anhängerkupplung für Vespa Primavera 50 4T-4V
Zu den Zulassungs- und Versicherungsfragen:
Einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen sind von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 f der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 führen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich. § 27 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html
Du benötigst also nur eine zweite Ausfertigung Deines Versicherungskennzeichens für den Anhänger.
Einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen sind von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 f der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 führen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich. § 27 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html
Du benötigst also nur eine zweite Ausfertigung Deines Versicherungskennzeichens für den Anhänger.
Bella cavalcata.