KFZ Steuer für GTS 125 ???
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KFZ Steuer für GTS 125 ???
Ich habe am 04.01. diesen Jahres meine neue GTS 125 SS mit 15 PS angemeldet. Ich war sehr überrascht als heute eine Nachricht vom Zoll in meinem Briefkasten mit einer KFZ-Steuer Festsetzung in Höhe von € 9 landete. Ich bin der Meinung, dass mein Roller Steuerfrei ist. Dies ist hatte mir auch die
freundliche Dame auf der Zulassungsstelle so gesagt. In meiner Zulassungsbescheinigung steht unter Punkt 5: 2rädr.KR o. BW > 45 km/h. Ferner haben doch Vespas die Emissionsklasse 3. Bei mir steht Emissionsklasse nicht bekannt.
Wer kann helfen ???
freundliche Dame auf der Zulassungsstelle so gesagt. In meiner Zulassungsbescheinigung steht unter Punkt 5: 2rädr.KR o. BW > 45 km/h. Ferner haben doch Vespas die Emissionsklasse 3. Bei mir steht Emissionsklasse nicht bekannt.
Wer kann helfen ???
- efendi
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Gegen den Bescheid würde ich Einspruch einlegen. Du hast ein Leichtkraftrad und damit fährst Du steuerfrei. Dürfte ein Fehler vom Amt sein, kommt auch dort vor.
1526
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Eigentlich hieß es mal die Steuer für 125er wird erlassen, da unter 10€
und die erziehlbaren Einnahmen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen.
Also entweder haben die jetzt den Verwaltungsaufwand optimiert,
oder es wird nun wirklich jeder Cent gebraucht in diesem Land.
Gruß Olaf
und die erziehlbaren Einnahmen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen.
Also entweder haben die jetzt den Verwaltungsaufwand optimiert,
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Alle meine Postings sind meine persönliche Meinung.
Wer auf meine Ratschläge hört, macht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Ich übernehme keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
Am Besten ihr hört nicht auf mich und fahrt gleich in eure Werkstatt.
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Also ich Zahle keine Steuer
Nimm dir Zeit zu lachen - das ist die Musik der Seele ( aus Irland)
denn Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag
(Charlie Chaplin)
In den Himmel will ich gar nicht! ...da kenn ich ja keinen....
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Ich zahle auch keine Steuer
Meine Beiträge müssen nicht notwendigerweise gezählt werden, ich bin nicht geil auf über 10.000 oder so
- efendi
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Am besten mal am Amt nachfragen. Könnte schon auf der Zulassung schief gelaufen sein.
Zuletzt geändert von efendi am Fr 15. Jan 2016, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Ist eigentlich ganz einfach: Laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 1c) sind Leichtkrafträder zulassungsfrei und laut Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1) sind zulassungsfreie Kfz steuerfrei --> ergo sind unserer 125er steuerfrei.
Hat auch nix mit dem Gerücht zu tun, dass der Fiskus sich Beiträge unter 10 Euro wegen zu hohem Aufwand nicht holt. Die Steuererhebung ist ein automatisierter Vorgang, die würden sich auch Cent-Beträge holen wenn sie es denn dürften...
Kurzen 2-Zeiler an den Zoll und du bekommst sofort deine 9,- zurück. Du bist nicht der Erste dem das passiert ist
Hat auch nix mit dem Gerücht zu tun, dass der Fiskus sich Beiträge unter 10 Euro wegen zu hohem Aufwand nicht holt. Die Steuererhebung ist ein automatisierter Vorgang, die würden sich auch Cent-Beträge holen wenn sie es denn dürften...
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Krafträder (damit auch Kraftroller) sind kraftfahrzeugsteuerplichtig.
Leidhtkrafträder (und -roller), also bis 125 cm³, zahlen keine Kraftfahrzeugsteuer.
Wenn man also bspw. ein uraltes Motorrad mit 90 cm³ Hubraum hat, dann kostet das Kraftfahrzeugsteuer.
Und noch was: Für meine PX 125 hatte ich anno 1996 und 1997 Steuern bezahlt. Irgendwie muß anno 1998 eine entsprechende Änderung eingetreten sein. Diese PX ist seit jeher als LKRoller zugelassen.
Wenn ich nun bei H-W lese, daß seine GTS als "2rädr. KR" (soll wohl Kraftrad oder Kaftroller heißen) zugelassen ist, dann wundert mich die Steuerpflicht nicht.
Leidhtkrafträder (und -roller), also bis 125 cm³, zahlen keine Kraftfahrzeugsteuer.
Wenn man also bspw. ein uraltes Motorrad mit 90 cm³ Hubraum hat, dann kostet das Kraftfahrzeugsteuer.
Und noch was: Für meine PX 125 hatte ich anno 1996 und 1997 Steuern bezahlt. Irgendwie muß anno 1998 eine entsprechende Änderung eingetreten sein. Diese PX ist seit jeher als LKRoller zugelassen.
Wenn ich nun bei H-W lese, daß seine GTS als "2rädr. KR" (soll wohl Kraftrad oder Kaftroller heißen) zugelassen ist, dann wundert mich die Steuerpflicht nicht.
Der Kluge läßt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach §3 #1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Leichtkrafträder steuerfrei.
Als Leichtkraftrad bestimmt die StVZO alle Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 11KW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm.
Demzufolge ist mein Roller mit dem amtlichen Kennzeichen XY-Z 123 steuerfrei, da das Fahrzeug mit einem Hubraum von 123cm³ und einer Leistung von 11KW diese Vorraussetzungen erfüllt.
Ich beantrage, daß Sie den für dieses Fahrzeug ausgestellten Steuerbescheid stornieren und alle bereits berechneten Beträge zurückerstatten.
Hochachtungsvoll
Musterdorf, den 15.01.2016
Nach §3 #1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Leichtkrafträder steuerfrei.
Als Leichtkraftrad bestimmt die StVZO alle Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 11KW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm.
Demzufolge ist mein Roller mit dem amtlichen Kennzeichen XY-Z 123 steuerfrei, da das Fahrzeug mit einem Hubraum von 123cm³ und einer Leistung von 11KW diese Vorraussetzungen erfüllt.
Ich beantrage, daß Sie den für dieses Fahrzeug ausgestellten Steuerbescheid stornieren und alle bereits berechneten Beträge zurückerstatten.
Hochachtungsvoll
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
bis 96 war alles über 80cm§ ein Krad und damit SteuerpflichtigRWBrf hat geschrieben:Krafträder (damit auch Kraftroller) sind kraftfahrzeugsteuerplichtig.
Leidhtkrafträder (und -roller), also bis 125 cm³, zahlen keine Kraftfahrzeugsteuer.
Wenn man also bspw. ein uraltes Motorrad mit 90 cm³ Hubraum hat, dann kostet das Kraftfahrzeugsteuer.
Und noch was: Für meine PX 125 hatte ich anno 1996 und 1997 Steuern bezahlt. Irgendwie muß anno 1998 eine entsprechende Änderung eingetreten sein. Diese PX ist seit jeher als LKRoller zugelassen.
Wenn ich nun bei H-W lese, daß seine GTS als "2rädr. KR" (soll wohl Kraftrad oder Kaftroller heißen) zugelassen ist, dann wundert mich die Steuerpflicht nicht.
ab 96 Steuerpflicht, wenn mehr als 125cm³ oder mehr als 11kw
Rita
im Prinzip ja........ aaaaaber mit obigem Text hat ein Freund von mir für seine 70cm³ Dax die Steuern für etliche Jahre zurückerstattet bekommen....RWBrf hat geschrieben: Wenn man also bspw. ein uraltes Motorrad mit 90 cm³ Hubraum hat, dann kostet das Kraftfahrzeugsteuer.
- tomb
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Wie geil ... Beugst Du als Bürger das Recht oder machst nen "Fehler": bist Du geliefert.
Mach der Zoll das, sagt er "sorry" ....
Mein letzter Stand ist ebenfalls: wegen "Geringfügigkeit" bist Du nicht steuerpflichtig! Außer es hat sich stillschweigend etwas geändert....
Mach der Zoll das, sagt er "sorry" ....
Mein letzter Stand ist ebenfalls: wegen "Geringfügigkeit" bist Du nicht steuerpflichtig! Außer es hat sich stillschweigend etwas geändert....
Wer vom Weg abkommt, lernt die Gegend kennen...
Einziges Mitglied im Tscharter Osnabrück und Frauenbeauftragter
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Da hat halt irgendwer ein falsches Häkchen gesetzt...
Und "du bist geliefert" ist auch mal arg übertrieben:
Was mir mein Finanzbeamter schon rausgeschrieben hat, wie ich was zu machen habe: wenn ich das binden lasse, kann ich bald einen Ratgeber rausgeben...
Bitte nicht immer gleich die große Keule "böser Staat" rausholen (disclaimer: bin selbst Landesbeamter)
Und "du bist geliefert" ist auch mal arg übertrieben:
Was mir mein Finanzbeamter schon rausgeschrieben hat, wie ich was zu machen habe: wenn ich das binden lasse, kann ich bald einen Ratgeber rausgeben...
Bitte nicht immer gleich die große Keule "böser Staat" rausholen (disclaimer: bin selbst Landesbeamter)
Zuletzt geändert von vespamoehre am Sa 16. Jan 2016, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Oder der TE hat sein LKR freiwillig zugelassen und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten. Dann gilt natürlich die Steuerpflicht. Wenn nicht, gilt Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 1c) und Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1) .tomb hat geschrieben:Außer es hat sich stillschweigend etwas geändert....
Eine "10 Euro Grenze" gibt es nicht!!
- Vilbelvespa (†2020)
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
GTS125ie hat geschrieben:Oder der TE hat sein KKR freiwillig zugelassen und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten. Dann gilt natürlich die Steuerpflicht. Wenn nicht, gilt Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 1c) und Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1) .tomb hat geschrieben:Außer es hat sich stillschweigend etwas geändert....
Eine "10 Euro Grenze" gibt es nicht!!
Dann hatten mein Kollege und ich, die wir dereinst jeder eine SKR 125 mit Zulassung (Schein und Brief)
und "großem" Motorradkennzeichen unser Eigen nannten wohl voll das Glück, das wir beide keine Steuern zahlen mußten.
Gruß Olaf
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- Vespa: keine von der Stange
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???
Muss wohl so sein. Ich kenne keine 10 Euro Regel. Vielleicht gibt mir mal dazu einer einen Link zum entsprechenden Gesetzestext...
Großes Kennzeichen bekommt heute jeder, wenn er möchte. Unabhängig ob LKR oder KR.
Großes Kennzeichen bekommt heute jeder, wenn er möchte. Unabhängig ob LKR oder KR.