KFZ Steuer für GTS 125 ???

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Arbogast, H-W
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KFZ Steuer für GTS 125 ???

#1 Beitrag von Arbogast, H-W » Fr 15. Jan 2016, 19:10

Ich habe am 04.01. diesen Jahres meine neue GTS 125 SS mit 15 PS angemeldet. Ich war sehr überrascht als heute eine Nachricht vom Zoll in meinem Briefkasten mit einer KFZ-Steuer Festsetzung in Höhe von € 9 landete. Ich bin der Meinung, dass mein Roller Steuerfrei ist. Dies ist hatte mir auch die
freundliche Dame auf der Zulassungsstelle so gesagt. In meiner Zulassungsbescheinigung steht unter Punkt 5: 2rädr.KR o. BW > 45 km/h. Ferner haben doch Vespas die Emissionsklasse 3. Bei mir steht Emissionsklasse nicht bekannt.
Wer kann helfen ???

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efendi
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#2 Beitrag von efendi » Fr 15. Jan 2016, 19:54

Gegen den Bescheid würde ich Einspruch einlegen. Du hast ein Leichtkraftrad und damit fährst Du steuerfrei. Dürfte ein Fehler vom Amt sein, kommt auch dort vor.
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#3 Beitrag von Vilbelvespa (†2020) » Fr 15. Jan 2016, 19:58

Eigentlich hieß es mal die Steuer für 125er wird erlassen, da unter 10€
und die erziehlbaren Einnahmen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen.

Also entweder haben die jetzt den Verwaltungsaufwand optimiert,
oder es wird nun wirklich jeder Cent gebraucht in diesem Land.

Gruß Olaf
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Alle meine Postings sind meine persönliche Meinung.
Wer auf meine Ratschläge hört, macht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr.
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Am Besten ihr hört nicht auf mich und fahrt gleich in eure Werkstatt.

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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#4 Beitrag von Mellie » Fr 15. Jan 2016, 20:18

Also ich Zahle keine Steuer
Nimm dir Zeit zu lachen - das ist die Musik der Seele ( aus Irland)
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#5 Beitrag von Ranchio » Fr 15. Jan 2016, 20:19

Ich zahle auch keine Steuer
Meine Beiträge müssen nicht notwendigerweise gezählt werden, ich bin nicht geil auf über 10.000 oder so

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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#6 Beitrag von efendi » Fr 15. Jan 2016, 20:25

Am besten mal am Amt nachfragen. Könnte schon auf der Zulassung schief gelaufen sein.
Zuletzt geändert von efendi am Fr 15. Jan 2016, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#7 Beitrag von GTS125ie » Fr 15. Jan 2016, 20:31

Ist eigentlich ganz einfach: Laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 1c) sind Leichtkrafträder zulassungsfrei und laut Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1) sind zulassungsfreie Kfz steuerfrei --> ergo sind unserer 125er steuerfrei.

Hat auch nix mit dem Gerücht zu tun, dass der Fiskus sich Beiträge unter 10 Euro wegen zu hohem Aufwand nicht holt. Die Steuererhebung ist ein automatisierter Vorgang, die würden sich auch Cent-Beträge holen wenn sie es denn dürften...
Kurzen 2-Zeiler an den Zoll und du bekommst sofort deine 9,- zurück. Du bist nicht der Erste dem das passiert ist ;)

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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#8 Beitrag von RWBrf » Fr 15. Jan 2016, 20:48

Krafträder (damit auch Kraftroller) sind kraftfahrzeugsteuerplichtig.
Leidhtkrafträder (und -roller), also bis 125 cm³, zahlen keine Kraftfahrzeugsteuer.
Wenn man also bspw. ein uraltes Motorrad mit 90 cm³ Hubraum hat, dann kostet das Kraftfahrzeugsteuer.

Und noch was: Für meine PX 125 hatte ich anno 1996 und 1997 Steuern bezahlt. Irgendwie muß anno 1998 eine entsprechende Änderung eingetreten sein. Diese PX ist seit jeher als LKRoller zugelassen.

Wenn ich nun bei H-W lese, daß seine GTS als "2rädr. KR" (soll wohl Kraftrad oder Kaftroller heißen) zugelassen ist, dann wundert mich die Steuerpflicht nicht.
Der Kluge läßt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.

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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#9 Beitrag von Rita » Fr 15. Jan 2016, 21:17

Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach §3 #1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Leichtkrafträder steuerfrei.
Als Leichtkraftrad bestimmt die StVZO alle Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 11KW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm.
Demzufolge ist mein Roller mit dem amtlichen Kennzeichen XY-Z 123 steuerfrei, da das Fahrzeug mit einem Hubraum von 123cm³ und einer Leistung von 11KW diese Vorraussetzungen erfüllt.
Ich beantrage, daß Sie den für dieses Fahrzeug ausgestellten Steuerbescheid stornieren und alle bereits berechneten Beträge zurückerstatten.

Hochachtungsvoll
Musterdorf, den 15.01.2016

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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#10 Beitrag von Rita » Fr 15. Jan 2016, 21:19

RWBrf hat geschrieben:Krafträder (damit auch Kraftroller) sind kraftfahrzeugsteuerplichtig.
Leidhtkrafträder (und -roller), also bis 125 cm³, zahlen keine Kraftfahrzeugsteuer.
Wenn man also bspw. ein uraltes Motorrad mit 90 cm³ Hubraum hat, dann kostet das Kraftfahrzeugsteuer.

Und noch was: Für meine PX 125 hatte ich anno 1996 und 1997 Steuern bezahlt. Irgendwie muß anno 1998 eine entsprechende Änderung eingetreten sein. Diese PX ist seit jeher als LKRoller zugelassen.

Wenn ich nun bei H-W lese, daß seine GTS als "2rädr. KR" (soll wohl Kraftrad oder Kaftroller heißen) zugelassen ist, dann wundert mich die Steuerpflicht nicht.
bis 96 war alles über 80cm§ ein Krad und damit Steuerpflichtig

ab 96 Steuerpflicht, wenn mehr als 125cm³ oder mehr als 11kw

Rita

RWBrf hat geschrieben: Wenn man also bspw. ein uraltes Motorrad mit 90 cm³ Hubraum hat, dann kostet das Kraftfahrzeugsteuer.
im Prinzip ja........ aaaaaber mit obigem Text hat ein Freund von mir für seine 70cm³ Dax die Steuern für etliche Jahre zurückerstattet bekommen.... ;) ;) :D :lol:

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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#11 Beitrag von tomb » Fr 15. Jan 2016, 22:10

Wie geil ;) ... Beugst Du als Bürger das Recht oder machst nen "Fehler": bist Du geliefert.

Mach der Zoll das, sagt er "sorry" :) ....

Mein letzter Stand ist ebenfalls: wegen "Geringfügigkeit" bist Du nicht steuerpflichtig! Außer es hat sich stillschweigend etwas geändert....
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#12 Beitrag von vespamoehre » Fr 15. Jan 2016, 22:50

Da hat halt irgendwer ein falsches Häkchen gesetzt...

Und "du bist geliefert" ist auch mal arg übertrieben:
Was mir mein Finanzbeamter schon rausgeschrieben hat, wie ich was zu machen habe: wenn ich das binden lasse, kann ich bald einen Ratgeber rausgeben...

Bitte nicht immer gleich die große Keule "böser Staat" rausholen (disclaimer: bin selbst Landesbeamter)
Zuletzt geändert von vespamoehre am Sa 16. Jan 2016, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#13 Beitrag von GTS125ie » Fr 15. Jan 2016, 22:50

tomb hat geschrieben:Außer es hat sich stillschweigend etwas geändert....
Oder der TE hat sein LKR freiwillig zugelassen und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten. Dann gilt natürlich die Steuerpflicht. Wenn nicht, gilt Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 1c) und Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1) .
Eine "10 Euro Grenze" gibt es nicht!!

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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#14 Beitrag von Vilbelvespa (†2020) » Fr 15. Jan 2016, 22:59

GTS125ie hat geschrieben:
tomb hat geschrieben:Außer es hat sich stillschweigend etwas geändert....
Oder der TE hat sein KKR freiwillig zugelassen und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten. Dann gilt natürlich die Steuerpflicht. Wenn nicht, gilt Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 1c) und Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1) .
Eine "10 Euro Grenze" gibt es nicht!!

Dann hatten mein Kollege und ich, die wir dereinst jeder eine SKR 125 mit Zulassung (Schein und Brief)
und "großem" Motorradkennzeichen unser Eigen nannten wohl voll das Glück, das wir beide keine Steuern zahlen mußten. :o

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Re: KFZ Steuer für GTS 125 ???

#15 Beitrag von GTS125ie » Fr 15. Jan 2016, 23:03

Muss wohl so sein. Ich kenne keine 10 Euro Regel. Vielleicht gibt mir mal dazu einer einen Link zum entsprechenden Gesetzestext...

Großes Kennzeichen bekommt heute jeder, wenn er möchte. Unabhängig ob LKR oder KR.

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