Motoraussetzer GTS Super

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derLimburger
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Re: Motoraussetzer GTS Super

#46 Beitrag von derLimburger » Fr 9. Dez 2016, 10:56

:oops: ..... lange her, aber die seinerzeitige abschließende Antwort ( vom 29.4.2014 ) vom KBA bin ich noch schuldig :


....mit Schreiben aus dem Jahr 2013 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich den Produktverantwortlichen, die Piaggio Deutschland GmbH, um eine Stellungnahme in der o. a. Angelegenheit gebeten habe. Zwischenzeitlich, nach mehreren Nachfragen und Erinnerungen, hat sich die Firma zum angefragten Sachverhalt abschließend geäußert, sodass ich Ihnen das Ergebnis der Untersuchungen sinngemäß mitteilen kann:
Inzwischen wurden diverse Fahrzeuge, die von dem angesprochenen Mangel betroffen waren, untersucht, dabei ergab sich zu der Fehlerursache kein einheitliches Bild. Manchmal war das Zündmodul, bisweilen die Kraftstoffpumpe und dann und wann die Einspritzanlage be-troffen.
Durch eine neue Kalibrierung (3417BN15) konnte der Mangel jedoch behoben werden und trat danach nicht mehr auf. Die Software wurde in mehreren Funktionen angepasst und optimiert:
Das Händlernetz ist informiert und hat die ersten Fahrzeuge mit Erfolg aktualisiert.
Ein Eingreifen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist immer dann erforderlich, wenn durch einen herstellerbedingten Mangel eine ernste Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit besteht. Ernst ist eine Gefahr dann, wenn der Mangel plötzlich und unerwartet eintritt und eine unabwendbare und unmittelbare Gefährdung für Personen darstellt. Der Mangel tritt zwar plötzlich und unerwartet auf; weil das Fahrzeug beim Eintritt des Mangels ausrollt und die Lenkbarkeit und Bremsbarkeit weiterhin gegeben bleibt, tritt jedoch keine unabwendbare und unmittelbare Gefährdung ein.
Selbst im Falle von herstellerbedingten Mängeln ohne ernste Gefährdung liegt die Entscheidung über eine Maßnahme allein in der Verantwortung des Fahrzeugherstellers und kann nicht durch das KBA erzwungen werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt,
die ein Einschreiten des KBA nach dem ProdSG rechtfertigen würde. Ich bitte deshalb
um Ihr Verständnis, dass ein Einschreiten des KBA nicht möglich ist, da es Maßnahmen
ausschließlich auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben erwirken kann.
Ich bedanke mich für Ihre Informationen und schließe den Vorgang beim KBA ab.
Zum Schluss möchte ich Sie noch bitten, die in diesem Schreiben genannten Daten wie Namen,
Telefonnummern, E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer nicht in entsprechenden Internetforen
zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
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Das Internet ist ein großer Spucknapf

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