Vespa Gts300, Vespa Deutschland katastrophaler Support

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Pitbiker
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Re: Vespa Gts300, Vespa Deutschland katastrophaler Support

#31 Beitrag von Pitbiker » Di 21. Jul 2015, 15:03

j-bee hat geschrieben:[quote=
Soweit ich informiert bin MUSS das Standlicht immer zusammen mit dem Abblendlicht leuchten. Hintergrund: Bei kaputtem Abblendlicht wird man so immerhin noch vom Gegenverkehr wahrgenommen anstatt komplett inkognito zu fahren.

Gruß

Jochen
.....die MUSS keineswegs immer mit der H4 zusammen leuchten. Ein Schalter tut es auch. Es KANN ja auch mal sein, das die Standlichtbirne zuerst kaputt geht, u. man es nicht merkt. Was ja bei der ständigen Beanspruchung nicht verwunderlich wäre. (wer sieht schon jedesmal vor der Fahrt in den Scheinwerfer?....,brennt mein Standlicht auch schön mit... :idea:
Da ist es doch besser, wenn man die Stdlb. lieber zusätzlich Zuschalten kann.

Und wer nun meint, hier wird nur gemeckert, der irrt; es gibt durchaus auch gute Seiten/schlechte Seiten :herz: ..., sonst würde man ja keine Vespa fahren.
Es sind halt die kleinen Punkte......

Mfg. Peter :vespa:
.....manche sagen, der Weg ist das Ziel....., OK, solange er nicht zur Werkstatt führt......

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j-bee
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Re: Vespa Gts300, Vespa Deutschland katastrophaler Support

#32 Beitrag von j-bee » Mi 22. Jul 2015, 08:54

Pitbiker hat geschrieben:
j-bee hat geschrieben:[quote=
Soweit ich informiert bin MUSS das Standlicht immer zusammen mit dem Abblendlicht leuchten. Hintergrund: Bei kaputtem Abblendlicht wird man so immerhin noch vom Gegenverkehr wahrgenommen anstatt komplett inkognito zu fahren.

Gruß

Jochen
.....die MUSS keineswegs immer mit der H4 zusammen leuchten. Ein Schalter tut es auch. Es KANN ja auch mal sein, das die Standlichtbirne zuerst kaputt geht, u. man es nicht merkt. Was ja bei der ständigen Beanspruchung nicht verwunderlich wäre. (wer sieht schon jedesmal vor der Fahrt in den Scheinwerfer?....,brennt mein Standlicht auch schön mit... :idea:
Da ist es doch besser, wenn man die Stdlb. lieber zusätzlich Zuschalten kann.

Und wer nun meint, hier wird nur gemeckert, der irrt; es gibt durchaus auch gute Seiten/schlechte Seiten :herz: ..., sonst würde man ja keine Vespa fahren.
Es sind halt die kleinen Punkte......

Mfg. Peter :vespa:
naja, in der StVZO §51 Abs. 1 ist es recht eindeutig geregelt. "Begrenzungsleuchten" = umgangsprachlich Standlicht. Ob man das jetzt gut findet oder nicht, so ist es halt (und übrigens auch schon bei meiner 1970er Vespa Sprint...).

§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) (...) Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.(...) Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; (...)


Gruß Jochen

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