Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastrophe

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Michel
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#46 Beitrag von Michel » So 24. Mai 2015, 21:28

:lol: :klatschen:
I Can make it legal...Sehr geil! :lol:
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Schubidubidu †
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#47 Beitrag von Schubidubidu † » So 24. Mai 2015, 21:33

.
Zuletzt geändert von Schubidubidu † am Mo 25. Mai 2015, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Michel
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#48 Beitrag von Michel » So 24. Mai 2015, 21:35

Gestehe: Bildungslücke :? gelobe Besserung ;)
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ufbasse300er
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#49 Beitrag von ufbasse300er » Mo 25. Mai 2015, 08:38

Hallo Vespa Gemeinde, erst einmal vielen dank für eure Ratschläge.

Panikmache oder Fass aufmachen war nicht die Absicht, wollte nur mal hören/lesen ob solche Neukauf Übergaben schon einmal vorhanden waren. Natürlich wird erst einmal mit dem Verantwortlichen am Dienstag gesprochen.

Nochmal zum Verständnis:
Vespa beim Übergabe Termin nicht in Besitz genommen, Kennzeichen abmontiert und gegangen.
Nicht bezahlt (Barzahler), Zahlungen bisher > Anmeldegebühren.
Zum Thema pingelig, ob Luxus Karosse oder Vespa bei Neukauf erwarte ich ein Technisch sowie Optisch einwandfreies Fahrzeug.

Werde Berichten wie die Sache ausgegangen ist.

Grüße
Michael
Hauptsache zwei Räder und rechts ein Griff zum drehen ........

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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#50 Beitrag von scubafat » Mo 25. Mai 2015, 08:51

Dann drücke ich die Daumen das es zu einer einvernehmlichen Regelung kommt!
Gruß Roger

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Rally200
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#51 Beitrag von Rally200 » Mo 25. Mai 2015, 09:03

ufbasse300er hat geschrieben:Hallo Vespa Gemeinde, erst einmal vielen dank für eure Ratschläge.

Panikmache oder Fass aufmachen war nicht die Absicht, wollte nur mal hören/lesen ob solche Neukauf Übergaben schon einmal vorhanden waren. Natürlich wird erst einmal mit dem Verantwortlichen am Dienstag gesprochen.

Nochmal zum Verständnis:
Vespa beim Übergabe Termin nicht in Besitz genommen, Kennzeichen abmontiert und gegangen.
Nicht bezahlt (Barzahler), Zahlungen bisher > Anmeldegebühren.
Zum Thema pingelig, ob Luxus Karosse oder Vespa bei Neukauf erwarte ich ein Technisch sowie Optisch einwandfreies Fahrzeug.

Werde Berichten wie die Sache ausgegangen ist.

Grüße
Michael
Da du doch noch nicht bezahlt hast, was sich bisher hier anders angehört hat, wäre ich ganz entspannt.
Der Händler muss sich jetzt was einfallen lassen.
Ich wünsche dir viel Glück!
Schöne Grüße aus Aachen

Frank

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zuckerbaecker
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#52 Beitrag von zuckerbaecker » Mo 25. Mai 2015, 09:15

ufbasse300er hat geschrieben:
scubafat hat geschrieben: Habt ihr das Geld wieder mitgenommen?
Nein, wurde bei Vertragsabschluss bezahlt.
Es grüßt
Stefan aus Stuttgart

25 or 6 to 4

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Michel
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#53 Beitrag von Michel » Mo 25. Mai 2015, 09:18

ufbasse300er hat geschrieben: Zum Thema pingelig, ob Luxus Karosse oder Vespa bei Neukauf erwarte ich ein Technisch sowie Optisch einwandfreies Fahrzeug.
Und das vollkommen zu Recht, lieber Namensvetter! Du zahlst ja schließlich auch " einwandfreies" Geld!

Lass Dich durch unsere (in rückblickender Sicht teilweise ja sehr ins Detail gehenden) juristischen Duskussionen bitte nicht verwirren. Im Ergebnis sind wir uns ja einig, dass Du im Recht bist und den Roller in diesem Zustand zweifelsfrei nicht akzeptieren musst.

Dass Du den Kaufpreis doch noch nicht gezahlt hast, ist natürlich sehr von Vorteil. Mit diesem Druckmittel wirst Du die Hsndlungsfreudigkeit des Händlers sicher erhöhen. Vor Lieferung einwandfreier Ware musst Du auch nicht zahlen (Einrede des nicht erfüllten Vertrages zumindest aber Mängeleinrede).

Wünsche Dir alles Gute und drücke die Daumen! :genau:

Michel
Zuletzt geändert von Michel am Mo 25. Mai 2015, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Vilstaler
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#54 Beitrag von Vilstaler » Mo 25. Mai 2015, 09:19

Moin!

Was mich interessieren würde ist die Frage ob das Serviceheft und die kpl. Unterlagen vor oder nach Abholung ausgehändigt wurden,- und ob der Käufer sie unterzeichnet hat um dort mit der Unterschrift anzuerkennen dass er das Fahrzeug auch TipTop übernommen hat wobei der Verkäufer den Beweis erst mal antreten muss.

Sei es wie es will,- es ist und bleibt eine Frechheit sondersgleichen und man merke sich für die Zukunft:"Erst bezahlen bei Übergabe und alles nochmal penibel durchchecken - am besten in Begleitung eines Zeugen und vor Ort paar Foto´s machen die den Mangel mit Datum und Uhrzeit auch im Streitfall belegen".

Gruß! ;)

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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#55 Beitrag von ufbasse300er » Mo 25. Mai 2015, 11:54

zuckerbaecker hat geschrieben:
ufbasse300er hat geschrieben:
scubafat hat geschrieben: Habt ihr das Geld wieder mitgenommen?
Nein, wurde bei Vertragsabschluss bezahlt.

Das war ein Missverständnis von mir, die zwei hatten nicht im voraus bezahlt.
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Willi_Wespe
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#56 Beitrag von Willi_Wespe » Mo 25. Mai 2015, 12:16

Du kannst ganz entspannt sein. Prüfe mal den Kaufvertrag, ob dort eine bestimmte schwarze GTS mit Fahrgestellnummer (oder die eine da hinten im Lager) steht oder nur der Kaufvertrag über ein Neufahrzeug: Schwarze 300er GTS lautet.

Grund: Bei Neu-Rollern wird es sich um eine Gattungsschuld handeln. Heiß, der Verkäufer schuldet nur irgendeine schwarze neue 300er GTS. Du musst also nicht diese nehmen, auch nicht ausgebessert.
Beim gebraucht Roller Kauf ist es eine Stückschuld, da ja diese eine bestimmte mit den bestimmten Merkmalen gekauft wird. Und dann muss diese eine auch übergeben werden.
Zwar wird nach 2002 und der Schuldrechtsreform nicht mehr so stark unterschieden zwischen Gattungs- und Stückschuld, gilt aber immer noch.

Also locker bleiben. Sag dem Verkäufer einfach, dass die gezeigt schwarze nicht dein neuer 300 GTS Roller ist...der muss ja noch kommen, denn der gezeigte hat nicht das Merkmal Fabrikneu.

Nicht einschüchtern lassen :) Willi
Zuletzt geändert von Willi_Wespe am Mo 25. Mai 2015, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Michel
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#57 Beitrag von Michel » Mo 25. Mai 2015, 12:23

Willi_Wespe hat geschrieben: (...) Bei Neu-Rollern wird es sich um eine Gattungsschuld handeln. Heiß, der Verkäufer schuldet nur irgendeine schwarze neue 300er GTS. Du musst also nicht diese nehmen, auch nicht ausgebessert. (...)
Meine Worte:
Michel hat geschrieben:
Oller Roller hat geschrieben::shock: Hab ich was falsch gelesen?
Eine Übergabe hat doch noch gar nicht stattgefunden, oder?
(...)
Und somit ist der Kaufvertrag seitens der Verkäufers noch nicht erfüllt, oder, Michel? (...)
Stimmt schon, Jürgen, im Übrigen wäre eine mangelhafte Kaufsache, die nicht mittlerer Art und Güte im Sinne des § 243 Abs. 1 BGB ist, an sich auch nicht erfüllungstauglich. (...)
Aber doppelt hält ja besser ;)

Gruß, Michel
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Schorsch
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#58 Beitrag von Schorsch » Mo 25. Mai 2015, 12:35

Willi_Wespe hat geschrieben: Also locker bleiben. Sag dem Verkäufer einfach, dass die gezeigt schwarze nicht dein neuer 300 GTS Roller ist...der muss ja noch kommen, denn der gezeigte hat nicht das Merkmal Fabrikneu.
Und weil er das nicht ist hat er ihn schnell mal zugelassen. :harve:

Willi_Wespe
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#59 Beitrag von Willi_Wespe » Mo 25. Mai 2015, 12:40

Michel hat geschrieben:
Willi_Wespe hat geschrieben: (...) Bei Neu-Rollern wird es sich um eine Gattungsschuld handeln. Heiß, der Verkäufer schuldet nur irgendeine schwarze neue 300er GTS. Du musst also nicht diese nehmen, auch nicht ausgebessert. (...)
Meine Worte:
Michel hat geschrieben:
Oller Roller hat geschrieben::shock: Hab ich was falsch gelesen?
Eine Übergabe hat doch noch gar nicht stattgefunden, oder?
(...)
Und somit ist der Kaufvertrag seitens der Verkäufers noch nicht erfüllt, oder, Michel? (...)
Stimmt schon, Jürgen, im Übrigen wäre eine mangelhafte Kaufsache, die nicht mittlerer Art und Güte im Sinne des § 243 Abs. 1 BGB ist, an sich auch nicht erfüllungstauglich. (...)
Aber doppelt hält ja besser ;)

Gruß, Michel

Lieber Michel, ich möchte nicht mit dir streiten und du hast bestimmt ein Klasse Staatsexamen absolviert. Juristische Streitrein sollten wir hier lassen, denn es verwirrt viele User, die es nicht betrifft. Dem einen, den es betrifft, hilft es.

Deshalb möchte ich nur ergänzen:
Zu trennen ist die Gattungsschuld/Stückschuld von der generellen Erfüllung des Vertrages. Beides ist unabhängig, aber die Gattungs-/Stückschuld bestimmt wie/wo erfüllt werden muss.
Es kommt darauf an, was im Kaufvertrag steht - denn so allgemein ist das nicht gültig:
- bez. Bezahlung (evtl. Vorkasse).
- bez. Bestimmtheit des Rollers (irgendein schwarzer Roller = mittlere Art und Güte, oder der eine bestimmte Roller mit Fahrgestellnummer - dann eben nicht mittlere Art und Güte, sondern der eine bestimmte so wie er ist).

Das Problem, dass der Kaufvertrag noch nicht erfüllt ist, da kein Roller übergeben, heilt der BGH indem er sagt, dass der Käufer nicht erst die mangelhafte Ware empfangen muss, um Nachbesserung zu erhalten.

So und jetzt widme ich anderen Dingen und warte was Michael schreibt.

GTS125ie
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Re: Hilfe/Erfahrung>300er bei Abholung schon eine Katastroph

#60 Beitrag von GTS125ie » Mo 25. Mai 2015, 12:42

Michel hat geschrieben:
Willi_Wespe hat geschrieben: (...) Bei Neu-Rollern wird es sich um eine Gattungsschuld handeln. Heiß, der Verkäufer schuldet nur irgendeine schwarze neue 300er GTS. Du musst also nicht diese nehmen, auch nicht ausgebessert. (...)
Meine Worte:
Michel hat geschrieben:
Oller Roller hat geschrieben::shock: Hab ich was falsch gelesen?
Eine Übergabe hat doch noch gar nicht stattgefunden, oder?
(...)
Und somit ist der Kaufvertrag seitens der Verkäufers noch nicht erfüllt, oder, Michel? (...)
Stimmt schon, Jürgen, im Übrigen wäre eine mangelhafte Kaufsache, die nicht mittlerer Art und Güte im Sinne des § 243 Abs. 1 BGB ist, an sich auch nicht erfüllungstauglich. (...)
Aber doppelt hält ja besser ;)

Gruß, Michel

Wie sähe es mit einem Widerruf aus ? Den könnte man auch noch in Erwägung ziehen.

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