EU Modell zulassen

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Mojo HD
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EU Modell zulassen

#1 Beitrag von Mojo HD » Mi 18. Mär 2015, 20:00

Hallo,
heute habe ich meine neue weiße erstmals gesehen, nachmittags waren auch endlich die Papiere da.
Zulassen möchte ich sie selbst wegen evtl. einziffriger Wunschnummer, das kann man in Wiesbaden nicht online reservieren.
Mein Händler sagte heute, dass es möglicherweise auf der Zulassungsstelle Probleme geben könnte und die eine Vorführung der Vespa verlangen könnten.
GÜS Bericht ist gemacht und liegt vor, trotzdem würden die das manchmal, wenn man Pech hat, so handhaben.
Ihn als Händler würden die schon kennen und da gäbe es keine Probleme.
Wirklich logisch ist das doch nicht oder?
Kann mir bitte einer von Euch dazu einen Rat geben?
Händler sagte übrigens auch, falls es dieses Problem geben sollte, zurückkommen, er gibt mir rote Nummer und ich könnte sie vorführen......
Danke schon mal .....!

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Wenne
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Re: EU Modell zulassen

#2 Beitrag von Wenne » Mi 18. Mär 2015, 20:05

Hallo
das war bei mir auch so.
Ich habe die Vespa direkt vor die Zulassungsstelle gefahren und der netten Dame gezeigt.
Danach wurde sie zugelassen.
Da du ja eine EVB hast, kannst du auch direkt vor die Zulassungsstelle fahren.
Aber bitte genau diesen Schritt vorher auch mit der netten Dame abklären.

Grüße
Wenne
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Mojo HD
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Re: EU Modell zulassen

#3 Beitrag von Mojo HD » Mi 18. Mär 2015, 20:29

Danke Wenne!
Was ist ne EVB?

....habs schon gefunden...

.....und der Nolan 21 Visor Duetto in XL passt nicht untern Sitz :-(

Bifob
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Re: EU Modell zulassen

#4 Beitrag von Bifob » Mi 18. Mär 2015, 21:28

Servus,

also beim EU Modell läuft dies zumindest in Bayern bisher so:

Du mußt mit den COC Papieren zuerst zum Tüv.
Dort bekommst Du dann den deutschen Brief.
Mit dem Brief mußt Du dann zur Zulassungsstelle und dann bekommst Du dort den Fahrzeugschein.

Wie Wenne geschrieben hat benötigst Du vorab jedoch die EVB Nummer! (Füher hies dies Deckungskarte)
Dann sprichst Du dies vorher mit der Zulassungstelle ab und erhältst die Freigabe mit der normalen Nummer auf den direkten Weg zum Tüv zu fahren und von dort darftst Du auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle wo Du Sie anmelden kannst.

Ja ja, warum einfach, wenn es auch komplziert geht. :?:

Gruß Bifob
Was kann schöner sein, als bei Sonnenschein mit der Vespa unterwegs zu sein?

Fantomas
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Re: EU Modell zulassen

#5 Beitrag von Fantomas » Mi 18. Mär 2015, 21:54

Also ich bin damals mit COC-Papier und Importeur-Bestätigung zur Zulassungsstelle (sogar mit einem S150-Modell, das auf dem deutschen Markt gar nicht verfügbar war) und habe ohne Probleme zulassen können (aber Hamburg ist da vielleicht auch lockerer als das bajuwarische Ausland :lol: )

VespaJay
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Re: EU Modell zulassen

#6 Beitrag von VespaJay » Do 19. Mär 2015, 00:05

Ich habe in Bayern auch meine Zulassungsbescheinigung Teil I direkt bei der Zulassungstelle bekommen! Einen Brief bekommt man eh schon lang nicht mehr! Und dass der TÜV die erstellt glaub ich auch nicht!
Wenn ein coc vorhanden ist muss die Zulassungstelle das anerkennen. Eine Vorführung des Fahrzeugs ist, wenn ich mich recht erinnere, eigentlich für jedes Fahrzeug vorgeschrieben, dass eine Zulassung erhalten soll!

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Vilbelvespa (†2020)
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Re: EU Modell zulassen

#7 Beitrag von Vilbelvespa (†2020) » Do 19. Mär 2015, 05:28

Hall Mojo,
hast Du ein Telefon?
Dann ruf einfach bei der zuständigen Zulassungsstelle an. :P

So wie ich das hier sehe, regelt das anscheinend jeder Zulassunsbezirk anders.
Bei uns muß ein Fahrzeug aus dem Ausland z.B. bei unserer Hauptzulassungsstelle
angemeldet werden. Die Zweigstelle, bei der ich normalerweise zulasse macht das nicht.

Viel Erfolg

Gruß Olaf
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Re: EU Modell zulassen

#8 Beitrag von RedDevil » Do 19. Mär 2015, 10:16

Moin,

da ich selbst vor eineinhalb Wochen in Wiesbaden meine neue angemeldet habe folgende Info:

Du brauchts die Zulassungsbescheinigung II, die EU Bescheinigung von Piaggio, Deine "Deckungskarte" (hieß früher so) von der Versicherung, Deinen Perso und - wenn Du die Maschine nicht mit dabei hast - eine Bestätigung des Händlers in der er versichert, dass Fahrgestellnummer der Vespa mit der in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmt. Das wäre es auch schon, damit sollte es problemlos funktionieren.

Ich habe allerdings ein "deutsches" Modell beim Händler gekauft, kann Dir somit nicht sagen, was bei einem EU Modell ggf. fehlt. Aber wenn Du alle o.g. Papiere beinander hast, sollte es eigentlich gar kein Problem geben. Wegen Wunschkennzeichen: Einfach der freundlichen Dame am Schalter das sagen, dann kannst Du mit ihr zusammen am Monitor was raussuchen. Und wenn Du Dir das Schild machen lässt: Geh zu dem Schilderproduzenten, der außerhalb des Geländes ist. Aus dem Gebäude raus nach rechts. Am nächsten Haus in den Keller (ist auch ausgeschildert). Die sind da sehr freundlich und es ist wesentlich günstiger als die Schildermacher auf dem Gelände der Zulassungsstelle selbst.

Viele Erfolg und dann allzeit gute Fahrt. Gruß, Markus

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Re: EU Modell zulassen

#9 Beitrag von Rita » Do 19. Mär 2015, 12:55

RedDevil hat geschrieben:.... Und wenn Du Dir das Schild machen lässt: Geh zu dem Schilderproduzenten, der außerhalb des Geländes ist. Aus dem Gebäude raus nach rechts. Am nächsten Haus in den Keller (ist auch ausgeschildert). Die sind da sehr freundlich und es ist wesentlich günstiger als die Schildermacher auf dem Gelände der Zulassungsstelle selbst.
was heißt das in Zahlen??
in Ffm kostets bei den meisten 17,50 für ein Schild

wenn du eine schöne kurze Nummer bekommen kannst ....kannst Du von mir ein extra kurzes Nummernschild gefertigt bekommen

Rita

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RedDevil
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Re: EU Modell zulassen

#10 Beitrag von RedDevil » Do 19. Mär 2015, 14:26

Rita hat geschrieben:
RedDevil hat geschrieben:.... Und wenn Du Dir das Schild machen lässt: Geh zu dem Schilderproduzenten, der außerhalb des Geländes ist. Aus dem Gebäude raus nach rechts. Am nächsten Haus in den Keller (ist auch ausgeschildert). Die sind da sehr freundlich und es ist wesentlich günstiger als die Schildermacher auf dem Gelände der Zulassungsstelle selbst.
was heißt das in Zahlen??
in Ffm kostets bei den meisten 17,50 für ein Schild

wenn du eine schöne kurze Nummer bekommen kannst ....kannst Du von mir ein extra kurzes Nummernschild gefertigt bekommen

Rita
Also bei den Autonummernschildern war der Unterschied runde 10 bis 15 Euro. Bei den kleinen dürfte der Preisunterschied nicht ganz so gravierend sein. Ich habe 14 Euro bei meiner Vespa bezahlt.

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Re: EU Modell zulassen

#11 Beitrag von krappi71 » Do 19. Mär 2015, 17:14

Servus!
Zitat bifobServus,

also beim EU Modell läuft dies zumindest in Bayern bisher so:

Du mußt mit den COC Papieren zuerst zum Tüv.
Dort bekommst Du dann den deutschen Brief.
Mit dem Brief mußt Du dann zur Zulassungsstelle und dann bekommst Du dort den Fahrzeugschein.
@ Bifob, wieso schreibst du in BAYERN läuft das so, wenn es zu 100% nicht den Tatsachen entspricht????!!!!!!!!
Ich hab ein vermeintliches EU Model, bin mit den COC Papieren zum STRVA gegangen hab den Roller angemeldet und gut ist.
Deutsche Papiere bekommt man bekanntlicherweise nur in Deutschland, Belgische in Belgien, Schwedische in Schweden etc.
WANN VERSTEHEN DIE LEUTE DAS EIGENTLICH EINMAL: DIE COC Papiere sind die Original Fahrzeugpapiere vom Hersteller, denn dieser ist der eigentliche erste Besitzer. Es wird ein Internationales Dokument vom Hersteller ausgegeben, damit der Kunde sein Fahrzeug in seinem Land anmelden kann.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug vom Händler bei Piaggio freigegeben wird. Er schreibt eine Email und gut ist. Nix Tüv. Warum sollte man mit einem neuen Volvo zum TÜV fahren wenn man ihn zulassen will ????? Nach 3 Jahren muss man zur Hauptuntersuchung (Roller 2 Jahre)

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Re: EU Modell zulassen

#12 Beitrag von GTS125ie » Do 19. Mär 2015, 17:25

@krappi :klatschen: so ist es!
lle EU-Neuwagen werden heute mit dem COC-Dokument (EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung) geliefert. Dieses Original-Dokument (auf Wasserzeichen- Papier des Herstellers) enthält die EG Typengenehmigung sowie die vom Hersteller eingetragenen fahrzeugspezifischen Daten, die von den europäischen Zulassungsstellen in das jeweilige nationale Zulassungsdokument übernommen werden.
In Deutschland regeln die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV die Zulassung von Kfz bei Vorlage der EG-Typengenehmigung. Die deutschen Zulassungsstellen erstellen auf Grundlage der Daten des COC die Zulassungsbescheinigung.
Damit kann nun auch die Haltereintragung (Zulassung) vorgenommen werden. Hierzu benötigen die Zulassungsstellen Ihr Ausweisdokument, die Deckungskarte Ihres Versicherers sowie die Originalrechnung über den Fahrzeugkauf als Eigentumsnachweis.
Erstellung der Zulassungsbescheinigung und gleichzeitige Zulassung dauern heute oft nicht mehr als eine halbe Stunde. Eine TÜV-Vorführung (§ 21) oder weitere behördliche Genehmigungen sind für EU-Neuwagen nicht erforderlich.
Bei der Zulassung fallen die gewöhnlichen Gebühren und Kosten für Kennzeichen, Brieferstellung und Zulassung an. Die Höhe dieser Kosten liegt bei ca. 60,- bis 80,- Euro. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrer Zulassungsstelle.

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Vilbelvespa (†2020)
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Re: EU Modell zulassen

#13 Beitrag von Vilbelvespa (†2020) » Do 19. Mär 2015, 17:45

Mag Alles richtig sein, trotzdem gibt es zumindest bei uns Unterschiede zwischen
den Zulassungsstellen.

Ich würde lieber zum Telefon greifen, bevor ich meine Zeit umsonst
mit Warten verbringe um dann wieder heimzufahren.

Bei uns müssen Neufahrzeuge, oder Gebrauchtfahrzeuge, die noch
keinen TÜV hatten vorgeführt werden.
Auslandsfahrzeuge, die noch keinen deutschen Brief haben werden wie oben geschrieben
nur über die Hauptzulassung zugelassen.

Und überhaupt muss man den Jungs (leider) oftmals
ihre eigenen Vorschriften erklären. :)

Gruß Olaf
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Re: EU Modell zulassen

#14 Beitrag von GTS125ie » Do 19. Mär 2015, 18:14

In den Paragraphen 6 und 7 der FZV ist alles klar geregelt.

Bifob
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Re: EU Modell zulassen

#15 Beitrag von Bifob » Do 19. Mär 2015, 19:30

Servus Krappi

Zitat
@ Bifob, wieso schreibst du in BAYERN läuft das so, wenn es zu 100% nicht den Tatsachen entspricht????!!!!!!!!
Ich hab ein vermeintliches EU Model, bin mit den COC Papieren zum STRVA gegangen hab den Roller angemeldet und gut ist.
Deutsche Papiere bekommt man bekanntlicherweise nur in Deutschland, Belgische in Belgien, Schwedische in Schweden etc.
WANN VERSTEHEN DIE LEUTE DAS EIGENTLICH EINMAL: DIE COC Papiere sind die Original Fahrzeugpapiere vom Hersteller, denn dieser ist der eigentliche erste Besitzer. Es wird ein Internationales Dokument vom Hersteller ausgegeben, damit der Kunde sein Fahrzeug in seinem Land anmelden kann.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug vom Händler bei Piaggio freigegeben wird. Er schreibt eine Email und gut ist. Nix Tüv. Warum sollte man mit einem neuen Volvo zum TÜV fahren wenn man ihn zulassen will ????? Nach 3 Jahren muss man zur Hauptuntersuchung (Roller 2 Jahre)
Zitat Ende

Zum Sachverhalt:

Ich habe vor einigen Jahren meine neue LX 150 „EU Fahrzeug“ hier in Bayern Regierungsbezirk Oberpfalz in meiner Heimatstadt selbst angemeldet und da lief es genauso wie ich es geschrieben habe!

Aber vielleicht habe ich ja auch Alzheimer und Erinnerungslücken und schreibe deshalb solche falschen Dinge hier im Forum. Auf Grund meines Krankheitsbildes sollte man mir das dann nachsehen.

Wenn es bei Deiner Zulassungstelle heute anders ist, kann das vielleicht durchaus sein, da es anscheinend regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Das es sogar in in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird wußte ich nicht und ich bekenne mich für diese Unwissenheit als schwerst schuldig.

Das berechtigt Dich jedoch noch lange nicht, hier so abwertende Sprüche zu tätigen und andere Forumsteilnehmer als „Deppen“ ab zu stempeln!

Bifob
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